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Ab wann gilt die Garantie?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann gilt die Garantie? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 16:21
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Ab wann gilt die Garantie?

Schönen guten Nachmittag!

Entschuldigung, dass ich die Forenregeln zunächst missachtet hatte, ich hoffe, dass folgende neue Version in Ordnung ist:

Angenommen, es wurde vor etwa 2 Jahren eine Küche gekauft. Dabei erfolgte zunächst eine Auslieferung der Küche, die endgültige Fertigstellung und Bezahlen erfolgte jedoch etwa einen Monat später. Die Garantie beträgt 2 Jahre. Wenn zwar später als 2 Jahre nach Auslieferung aber weniger als 2 Jahre nach Fertigstellung und Bezahlung ein Mangel an der Küche auftritt, besteht dann noch ein Recht auf Inanspruchnahme der Garantie? Eine Erstattung aus Kulanz lehnt der Verkäufer ab.

Vielen Dank!

Geändert von oeni66 (21.10.2009 um 18:23 Uhr).
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Alt 21.10.2009, 16:37
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Vielen Dank schon mal!
Aber wie ist es wenn sich die Ablieferung über mehrere Wochen hinzieht wie in diesem Fall?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 16:41
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Auch wenn Senior es übersehen hat ; hier darf nur geantwortet werden wenn die Forenregeln beachtet werden. Bitte ändern Sie Ihren Beitrag forenkonform ab
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Alt 22.10.2009, 16:50
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Kann mir noch jemand antworten?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 18:26
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Reden wir hier wirklich von einer Garantie oder viel mehr von der gesetzlichen Gewährleistung?
Der Beginn der Gewährleistungsfrist, beginnt mit dem Datum der Ablieferung der Sache zu laufen!
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  #6 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 23:46
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

OKay okay,

ich glaube man lernt als Laie schneller fließend chinesisch zu sprechen als "juristisch" Nehmen wir an es ist eine Gewährleistung und keine Garantie (den Unterschied habe ich mittlerweile nachgeschlagen).

Jetzt bräuchte ich noch die Definition für Datum der Ablieferung
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  #7 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 00:47
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Zitat:
Zitat von oeni66
Jetzt bräuchte ich noch die Definition für Datum der Ablieferung
Regelmäßig beginnt die Gewährleistung mit dem Tag der Lieferung eines Möbels.
Nach der Änderung Ihres Eingangsbeitrages gingen einige wichtige Infos leider verloren.
In vorstehendem Fallbeispiel wurde die Küche wohl nur in Teilen über einen Zeitraum von 2 - 3 Wochen geliefert.
Aus meiner Sicht beginnt die Gewährleistung hier erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Lieferung aller Möbelteile und / oder - soweit vereinbart - mit dem Tag des Aufbaues der Küche durch den Lieferanten
Vielleicht kann das noch ein anderer User bestätigen.
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Geändert von charles0308 (23.10.2009 um 01:09 Uhr).
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Alt 23.10.2009, 09:30
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AW: Ab wann gilt die Garantie?

Hier ein interessanter Artikel zum Thema Einbauküche und Gewährleistung:
Zitat:
Bei Mängeln an einer Einbauküche aus einem Serienprogramm hat der Käufer Anrecht auf Gewährleistung, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Ein Kunde hatte eine solche Küche anfertigen lassen, die an Ort und Stelle in seiner Wohnung angepasst wurde, schreibt die Stiftung Warentest. Als nach einigen Jahren Mängel auftraten, wollte der Händler nicht mehr dafür einstehen, denn die zweieinhalbjährige Gewährleistung sei abgelaufen, schließlich habe er nur eine Standardküche geliefert. Das OLG Köln sah das anders: Es sei ein für "die Bedürfnisse und Zwecke des Kunden geeignetes Werk" hergestellt worden. Damit unterliege der Vertrag § 651 Bürgerliches Gesetzbuch, also dem Werkvertragsrecht. Und da gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. (OLG Köln, 3. Zivilsenat, Aktenzeichen 3 U 93/01). (PM)
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-...079/index.html

In diesem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit Abnahme des Werkes. Also sobald die Küche montiert bzw. fertiggestellt ist.

Liegt in unserem Fall kein Werkvertag vor, stimme ich Charles Aussage zu, wobei ich eher denke dass die Frist mit Ablieferung des letzten Teils beginnt.
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