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§ 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Dies ist eine Diskussion zu § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:33
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§ 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Hallo zusammen,

§ 476 BGB sieht vor, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache beweisen muss, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war.

Nun würde es mich mal interessieren, ob nach Eurer Meinung ein Endverbraucher es tatsächlich schafft, diesen Beweis anzutreten, wenn die Sache nach 6 Monaten einen Defekt aufweist.
(Ich denke hierbei insbesondere z.B. an kleine elektrische Güter Made in Taiwain/China (< 50 Euro) bei denen es sich sicherlich nicht lohnt einen Sachverständigen zu beauftragen. )


Grüße pipi
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:36
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Der Endverbraucher muss es ja gar nicht beweisen, das hast du im ersten Satz bereits richtig festgestellt!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:39
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Er meint doch "nach" 6 Monaten ist ja der Endverbraucher beweispflichtig und wie er dieses machen soll!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:39
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

jaja... ich werde tüddelig... :-)

Ich meine natürlich die Situation nach 6 Monaten, wenn sich die Beweislast umkehrt und der Endverbraucher in der Beweispflicht ist ;-)
Ist es hier für den Verbraucher möglich, ohne Gutachter diesen Beweis anzutreten?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 13:45
V.I.P.
 
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Zitat:
Zitat von pipi24
jaja... ich werde tüddelig... :-)Ich meine natürlich die Situation nach 6 Monaten, wenn sich die Beweislast umkehrt und der Endverbraucher in der Beweispflicht ist ;-)
Ist es hier für den Verbraucher möglich, ohne Gutachter diesen Beweis anzutreten?
Wohl kaum!
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  #6 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 14:11
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

tja... eine knappe und klare Antwort... vielen Dank!

Im Grunde kann man dann ja zusammenfassen, dass sich für den Verbraucher mit Neuregelung/Änderung der Gewährleitung nicht wirklich etwas verändert hat.

Zumindest nicht gegenüber windigen Verkäufern, die nach 6 Monaten dem Endverbaucher mit einem breitem Grinsen sagen: >>Beweis mir die Tatsache, dass die Sache bereits bei Übergabe diesen Sachmangel hatte! Dann hast Du auch wirklich einen Gewährleistungsanspruch...<<
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  #7 (permalink)  
Alt 08.07.2008, 15:32
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AW: § 476 BGB für den Endverbraucher beui Kleingütern wirklich umsetzbar?

Hab mich verlesen, sorry!
Denke auch, dass bei so kleinen Elektronikgeräten der Fehler nicht so komplex sein kann, als dass er, von Anfang an vorhanden, sich erst nach Ablauf der sechs Monate zeigt.
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