Mal angenommen, Frau P hätte ihren Schlafzimmerschrank in einem großen Auktionsportal zum Kauf angeboten. Sie nennt einen Mindestpreis in Höhe von 200 Euro mit dem Hinweis dass der Schrank abgeholt werden muss.
Sie erhält mehrere Nachfragen, dennoch endet die Auktion ohne Gebot.
Ein Interessent meldete sich danach bei ihr und will den Schrank zu einem Preis von 190 Euro abholen.
Bereits während der Auktion erhielt dieser Interessent die Information dass der Schrankabgebaut werden muss.
Der Interessent erscheint, der Schrank wird erneut vermessen und der Interessent beginnt mit dem Abbau.
Nachdem der halbe Schrank in Einzelteile zerlegt ist, ermatten die Kräfte des Hobbyhandwerkers. Er gibt auf, sagt Frau P dass er nicht mehr kann und geht.
Frau P steht mit dem zerlegten Schrank da.
Geld erhält sie natürlich vom Interessenten nicht. Nach der Zerlegung kann sie den Schrank kaum noch anbieten.
Was kann sie tun?