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Alt 18.08.2011, 14:56
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Falsch ausgepreiste Ware- WELCHER PREIS ZÄHLT?

Zitat:
Zitat von ispott Beitrag anzeigen
Das heisst dann ja, dass ich als Verkaeufer geziehlt einige Artikel meiner Produktpalette falsch auszeichnen kann damit der Kunde diese Artikel in den Wagen packt und dann damit zur Kasse rennt (ich gehe jetzt von einem Supermarkt aus).
Wenn ich das als Verkäufer zu offenkundig mache, handele ich mir schnell die eine oder andere Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb ein...

Zitat:
Man kann es als Kunde ja nur nach dem bezahlen merken wieviel man fuer einen einzelnen Artikel gezahlt hat, da man dann erst den Bong ausgehaendigt bekommt.
???

Erstens ist es ein Bon, und zweitens sieht man den Preis, wenn er eingetippt wird. Drittens ist man nicht verpflichtet, die Ware zu nehmen und zu bezahlen, wenn im Laden 50 Euro stand und die Kasse 150 Euro sagt. Der Kaufvertrag ist dann schlicht nicht zustande gekommen.
Zitat:
Hab ich dann als Kunde noch das Recht den oder die zu teuer gekauften Artikel zurueckzugeben und mein Geld zurueck zu verlangen?
Der Vertrag muesste an diesem Punkt doch schon geschlossen worden sein.
Nein, ist er nicht, weil die Voraussetzungen fehlen. Es gibt keine gemeinsame Willenserklärung.

Zitat:
Irgendwie hinkt die Rechtslage hier doch stark o.0
Überhaupt nicht.

Und der Gesetzgeber kann wirklich nichts dafür, wenn manche Kunden im Laden "50 Euro" an der Ware ausgezeichnet sehen, an der Kasse 150 Euro bezahlen, und das erst zuhause merken...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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