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Alt 18.08.2011, 14:50
Humungus Humungus ist gerade online
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AW: Falsch ausgepreiste Ware- WELCHER PREIS ZÄHLT?

Zitat:
Zitat von ispott Beitrag anzeigen
Das heisst dann ja, dass ich als Verkaeufer geziehlt einige Artikel meiner Produktpalette falsch auszeichnen kann damit der Kunde diese Artikel in den Wagen packt und dann damit zur Kasse rennt (ich gehe jetzt von einem Supermarkt aus).
Das kann von Anwälten und Mitbewerbern abgemahnt werden, weil es ein Verstoß gegen das UWG ist. IRL wird man das auch schön lassen, weil es sich ruckzuck herumspricht.

Zitat:
Man kann es als Kunde ja nur nach dem bezahlen merken wieviel man fuer einen einzelnen Artikel gezahlt hat, da man dann erst den Bong ausgehaendigt bekommt.
Hab ich dann als Kunde noch das Recht den oder die zu teuer gekauften Artikel zurueckzugeben und mein Geld zurueck zu verlangen?
Es wird meiner Meinung nach damit zusammenhängen, ob man die Möglichkeit hatte, vor dem Bezahlen den Kaufpreis zu prüfen, beispielsweise durch die Anzeige am Kassendisplay. Außerdem kann ein Kassierer jederzeit einen Zwischenbon erstellen und auch Auskunft darüber geben, wieviel der einzelne Artikel gekostet hat.

Zitat:
Irgendwie hinkt die Rechtslage hier doch stark o.0
Nur, wenn der Kunde nicht aufpasst.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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