
05.09.2010, 14:24
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Sep 2009
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| AW: Kaufvertrag: Aliud/ Schlechtleistung? Unterschied/ Folge? Schadensersatz - welche Anspruchsnorm? Schön, dass mal was diskutiert wird.
Ich hab's von Anfang an als Sachmangel eingestuft.
Die Frage beschränkte sich auf die Zurückweisung. Aliud: immer zurückzuweisen!
Sachmangel: nach Auffassung nur, wenn ein RÜcktrittsrecht bestünde.
Darf ich mal was Begriffliches klären?
Schlechtleistung =
1. "Sachmangelleistung"
2. Aliud
3. Zuweniglieferung/ Zuviellieferung
Das ist seit Schuldreform alles Schlechtleistung, stimmt's?
Wie grenze ich 1 begrifflich von 2 ab? Denn Sachmangelleistung klingt blöd, und Schlechtleistung könnte auch Aliud sein. |