
07.06.2005, 22:34
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2005
Beiträge: 11
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| AW: Kauf bei ****, Artikel defekt, Garantie? Achso.
Dann ist das was anderes. Dann dürfte es nicht unter grobe Fahrlässigkeit fallen und deine Rechte müssten dir erhalten bleiben.
Dass er dir das per Telefon und Mail bestätigt hat, dass die Stühle nicht einwandfrei sind, ist gut, denn dann ist eindeutig, dass die Mängel bereits bei Gefahrübergang vorlagen (und das ist Voraussetzung).
Also Gewährleistungsansprüche nach §§434, 437 BGB müsstest du haben. |