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Alt 25.05.2005, 23:30
onkelotto onkelotto ist offline
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AW: Falsch ausgepreiste Ware- WELCHER PREIS ZÄHLT?

Ob der Preis bindend ist, hängt davon ab *wer* das Angebot abgegeben hat.

Ist ein Verkäufer auf den Käufer zugegangen und hat ihm konkret Ware zu einem
bestimmten Preis angeboten, ist es bindend ( Beispiel: Ein schwedisches Möbelhaus
macht dem Kunden eine schriftliches Angebot über eine neu Einbauküche aus versch.
komponenten ). Das entscheidende ist nicht das "schriftlich" sondern das konkrete Angebot
bzw. eine Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

Sieht der Käufer Ware zu einem bestimmten Preis im Verkaufsraum ist dies
*kein* konkretes Angebot durch den Verkäufer sondern eine "Auforderung zur
Angebotsabgabe" durch einen potentiellen Käufer ( Der Käufer schnappt sich die
Ware geht zur Kasse und bietet dem Verkäufer an, die Ware zum dem ausgewiesenen
- oder einem anderen - Preis zu kaufen ). Der Verkäufer kann das Angebot seitens des
Kunden stillschweigend annehmen ( durch kassieren ) oder ein Gegenangebot machen.

Sollte das Verhalten des Verkäufers wettbewerbsverzerrend sein oder z.B. nicht
der Preisangabenverordnung ( z.B. exkl. MWst. ) entsprechen, kann dieser sicherlich auf
anderem Wege zu Unannehmlichkeiten kommen ...

Das verhilft dem Käufer im Kaufhaus allerdings nicht zur einem Schnäppchen weil
Ware falsch ausgezeichnet war.

sorry ...
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