Dies ist eine Diskussion zu 2 Fälle von Versandkostenerstattung (oder nicht) bei Widerruf ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| 2 Fälle von Versandkostenerstattung (oder nicht) bei Widerruf ? mal angenommen der käufer K hat sich neulich bei 2 verschiedenen anbietern über das internet schuhe zum anprobieren per vorkasse bestellt .er hat es bisher immer vermieden auf vorkasse zu zahlen wenn die wahrscheinlichkeit gross war dass er die sachen wieder zurückschickt. er hat jetzt,nachdem er die schuhe jeweils wieder an die beiden anbieter zurückgesendet hat folgende probleme bei denen er sich nicht ganz sicher ist ob er im recht ist oder nicht: 1)bei dem ersten anbieter hat er 2x 39,95 (Warenwert) + 5,75 Versandkosten bezahlt = 85,65 insgesamt. er hat beide schuhe per mitgeliefertem retoure aufkleber zurückgeschickt und jetzt "nur" die 2x 39,95 zurücküberwiesen bekommen. er dachte er bekommt wenn er die sachen komplett zurückschickt und nichts behält ALLES erstattet,also auch die (5,75 in diesem fall) versandkosten? 2) er hat bei ebay ebenfalls schuhe gekauft,für 69,versand kostenlos. diesmal war kein retourenaufkleber dabei,also hat er sie per versicherten hermes versand (4) zurückgeschickt.der anbieter hat ihm jetzt aber auch lediglich die 69 zurücküberwiesen.auch hier stehen dem käufer doch die 4 die ihn der rückversand gekostet hat zu,oder? auf der ebay seite des verkäufers steht ja schliesslich in den agb "Die Kosten der Hinsendung werden Ihnen erstattet. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn bla bla. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." wäre super wenn der ein oder andere "anwalt" hier etwas zu beiden fällen sagen könnte, ich meine K steht in beiden fällen die erstattung der versandkosten zu,oder? vielen dank für eure hilfe, |
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