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Alt 24.11.2006, 01:38
dierochade dierochade ist offline
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2006
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AW: Stornierung einer Bestellung

zwei ergänzungen noch:

1. können für den Widerruf auch längere fristen gelten. so beginnt die frist nciht vor erhalt der ware!!
-das ist sicherlich die eleganteste methode, am einfachsten per fax mit sendebericht.

2. hat man kein widerrufsrecht-zb als unternehmer- (bei ebayverkäufen hat man eines, da keine versteigerung im Rechtssinn), muss man dennoch nicht sehenden Auges in sein Unglück rennen, selbst wenn vorleistung vereinbart ist. diese sogenannte unsicherheitseinrede findet sich in § 321 BGB.

Die Vorschrift hat aber ihre Tücken.
So darf die Unsicherheit (kurz gesgt ob geliefert wird) erst nach Vertragsschluss erkennbar geworden sein. Das bedeutet, das wenn diese objektiv schon vorher bestand, nur ein Weigerungsrecht zur Vorkasse besteht, wenn man die notwendige Sorgfalt (erkundigungen etc) aufgewendet hatte+trotzdem nichts bemerkte...das ist aber in erster linie eine Tatfrage, die kann man abstrakt nicht beantworten.
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