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Zwei Internetverträge

Dies ist eine Diskussion zu Zwei Internetverträge innerhalb des Forums Internetrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 15.04.2012, 20:23
Boardneuling
 
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AW: Zwei Internetverträge

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Das sieht anders aus, als wenn A vergessen hätte, den Vertrag zu kündigen. Bei Vergessen wäre Spott angebracht, anderfalls vermutlich nicht. Letzlich: Ein wenig Spaß muss sein.

Die fiktive Lage noch mal aufgerollt:

A hat mündlich einen neuen Vertrag abgeschlossen. Das ist rechtsgültig und die folgenden Schreiben und Lieferung etc. bestätigen das.
Hat schriftlich im Internet einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Lieferung bestätigt das.
Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
A hat mündlich den alten Vertrag gekündigt. Das wurde mündlich bestätigt und wäre rechtsgültig. Aber ohne Zeugen und Aufzeichnung schwierig.
Hat mündlich eine akzeptierte Kulanz abgeschlossen und wurde aufgefordert sie nochmals schriftlich zu übersenden.
Das Gespräch wurde aufgezeichnet.

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Die Absage in Email-Form wäre interessant. Kann man aus der Absage ableiten, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und die gleichzeitige Kündigung des alten Vertrages abgelehnt wird? Mit welcher Begründung? Ich befürchte, weil keine fristgerechte Kündigung.
Man kann der Absage entnehmen, dass die Kündigung des alten Vertrages abgelehnt wird. Auch das ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde erwähnt.
Die Begründung dafür liegt darin, dass man die Möglichkeit hat, einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, oder sein Abonnement upgraden kann. (Man nimmt an, dass man diese Optionen übersehen hat und das erstere gewählt hat) Die Kündigung wurde während der Kündigungsfrist geschrieben, nur für den falschen Vertrag.

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Kündigen sollte man sicherheitshalber immer schriftlich, also Papier oder Fax. Und wenn man Frist nicht kennt - zum nächst möglichen Termin fristgerecht kündigen. Und um Bestätigung innerhalb bestimmter Frist bitten.
Man schreibt schriftlich um Kulanz, beide Verträge zu fusionieren. Der alte Vertrag sollte weg, der neue sollte bleiben.
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  #12 (permalink)  
Alt 16.04.2012, 12:44
V.I.P.
 
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AW: Zwei Internetverträge

Zitat:
Zitat von Wiktor Beitrag anzeigen
Hat mündlich eine akzeptierte Kulanz abgeschlossen und wurde aufgefordert sie nochmals schriftlich zu übersenden.
Das Gespräch wurde aufgezeichnet.
Da eine Kulanz freiwillig ist, vermute ich, dass man sie trotz Nachweis nicht einfordern kann. Man könnte in einem erneuten Gespräch aber auf die Aufzeichnung der zugesicherten Kulanz verweisen. Hier werde ich zunehmend vage, ich weiß es nicht und wüsste auch bei der Konstellation keine Recherche.

Zitat:
Zitat von Wiktor Beitrag anzeigen
Man kann der Absage entnehmen, dass die Kündigung des alten Vertrages abgelehnt wird. Auch das ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde erwähnt.
Die Begründung dafür liegt darin, dass man die Möglichkeit hat, einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, oder sein Abonnement upgraden kann. (Man nimmt an, dass man diese Optionen übersehen hat und das erstere gewählt hat) Die Kündigung wurde während der Kündigungsfrist geschrieben, nur für den falschen Vertrag.
Das wird leider alles immer schwieriger. Die Kündigung des falschen Vertrages lässt eine Absicht erkennen, den richtigen zu kündigen. Die juristischen Klimmzüge werden aber immer länger, sein Gesang wurd´ bang und bänger - ich kapituliere hier.

Möge man eine Verbraucherberatung samt Unterlagen besuchen oder sich von der Konkurrenz helfen lassen, bei denen auf einen Vertrag zu kommen und die anderen beiden möglichst rasch los zu werden.

Die Frage, was man mit zwei Verträgen und damit Anschlüssen DSL überhaupt SOLL, kann man dem Anbieter stellen. Ich befürchte eine kulante und in der Folge wenig hilfreiche Antwort.

Ab dem dritten Vertrag könnte man sowas wie sittenwidrig ranzerren. Weil der Verbraucher keinen Nutzen und nur Kosten hat. Aber so? Weiße Fahne, sorry.

Zitat:
Zitat von Wiktor Beitrag anzeigen
Man schreibt schriftlich um Kulanz, beide Verträge zu fusionieren. Der alte Vertrag sollte weg, der neue sollte bleiben.
Die Hinhaltetaktik des Anbieters mag man als Absicht unterstellen, juristisch ist da wohl nichts zu holen.

OT: Ein bestimmter Anbieter scheint gerade wieder in Hochform, wie ich an anderer Stelle erfuhr. Vor Jahren mal erbitterte Auseinandersetzung gehabt, völlig schmerzfrei der Verein. Selbst der Hinweis auf massive Rechtsverstöße half nicht. Kein persönlicher Vertrag, kein DSL am Draht mehr - inkasso war die angebotene Lösung. Da kriegt man eins übergebraten, und noch eins, und eins und eins und dann noch eins...
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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