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Youtube Videos hochladen

Dies ist eine Diskussion zu Youtube Videos hochladen innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 00:06
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Youtube Videos hochladen

Hallo.

Wenn Person X bei youtube Videos von z.B Serien(Scrubs,Southpark,Simpsons) die schon im TV liefen hochlädt, macht er sich dort strafbar und kann es zu Schwierigkeiten kommen?

Ändert es etwas, wenn man bei youtube in die Beschreibung reinschreibt(z.B): Alle Rechte gehören (Bsp)Disney(Bsp)..?


Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 01:33
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AW: Youtube Videos hochladen

Zitat:
Zitat von kifferkniffer
(...)macht er sich dort strafbar und kann es zu Schwierigkeiten kommen?
Ja. Eine Abmahnung vom Inhaber der Urheberrechte könnte die Folge sein.

Zitat:
Zitat von kifferkniffer
Ändert es etwas, wenn man bei youtube in die Beschreibung reinschreibt(z.B): Alle Rechte gehören (Bsp)Disney(Bsp)..?
Nö.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 07:28
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AW: Youtube Videos hochladen

Zitat:
Zitat von kifferkniffer
Wenn Person X bei youtube Videos von z.B Serien(Scrubs,Southpark,Simpsons) die schon im TV liefen hochlädt, macht er sich dort strafbar
Wenn das Verbreitungsrecht wegen einer mit Zustimmung des Rechteinhabers erfolgten Verbreitung erschöpft wäre, dürfte er sich einer Weiterverbreitung nicht mehr widersetzen, § 17 UrhG. Möglicherweise wäre dem Weiterverbreiter gesendeter Fernsehserien also gar nicht der Vorwurf einer absichtlich rechtswidrigen, vorsätzlichen Mißachtung einer Genehmigungsbedürftigkeit zu machen.

Nur sofern eine -überhaupt genehmigungsbedürftige- Handlung vorsätzlich rechtsverletzend geschehen würde, konnte sie überhaupt strafbar sein. Allerdings würde Youtube-Hochladen mangels besonderen öffentliches Interesses an der Strafverfolgung frühestens auf Antrag eines Rechtsinhabers verfolgt - wobei in aller Regel kaum strafrechtlich ermittelt werden dürfte.

Zitat:
und kann es zu Schwierigkeiten kommen?
Einem Rechteinhaber wird es so gut wie nie an einer strafrechtlichen Verfolgung gelegen sein; er wird vernünftigerweise nur privatrechtlich vorgehen. Und zivilrechtlich kann er eben "nur" das Recht einfordern, ihm seinen Schaden zu ersetzen, sowie die gegenwärtigen Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen u. zukünftige zu unterlassen. Von youtube könnte der Rechteinhaber Schadensersatz erst ab deren Kenntnis (und fortgesetzter Verbreitung) verlangen. Dagegen muß Youtube am Beseitigen/Unterlassen einfach schon allein deswegen mitwirken, weil es dazu die tatsächliche u. rechtliche Möglichkeit hat.

Zitat:
Ändert es etwas, wenn man bei youtube in die Beschreibung reinschreibt(z.B): Alle Rechte gehören (Bsp)Disney(Bsp)..?
Ja.

Denn wenn bei einer genehmigungslosen Verbreitung auch kein Hinweis auf den Urheber bzw. Rechteinhaber erfolgt war, stünden dem Urheber zusätzliche Ersatzansprüche wegen Mißachtung seiner Urheberpersönlichkeistrechte zu, neben denen wegen ungenehmigter Werk-Verwertung.

Die Nennung des Urhebers/Rechteinhabers "nützt" allerdings insoweit nichts, als bei genehmigungsdürftigen Verwertungshandlungen eine erforderliche Zustimmung dadurch nicht überflüssig wird.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 16:02
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AW: Youtube Videos hochladen

Ja klar macht man sich damit strafbar.

Sind ja nicht deine Rechte ... ausserdem wollen die ja die DVDs verkaufen etc...
Dann wären sie ja blöd wenn sies erlauben würden, dass man es auf eine Plattform wie zB youtube stellt ...

Klar ?
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 21:07
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AW: Youtube Videos hochladen

ok danke für die antworten, hab auch ne mail an eine Film- und Fernseh Gesellschaft geschrieben und gefragt ob ich ein Film von den hochladen dürfte, hier die antwort:

Sehr geehrter Herr W***,

dies müssen wir Ihnen untersagen, da nur Warner Bros. die Rechte an der Verbreitung besitzt.

Mit freundlichen Grüßen

****


Der Thread kann dann auch geschlossen werden, danke!
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