Dies ist eine Diskussion zu Youtube-Videos einbinden innerhalb des Forums Internetrecht
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| Youtube-Videos einbinden Was ist, wenn Mr. Smith nun eine eigene Seit hat und Videos von Youtube einbindet, die auch dort weiterhin lagern sollen. Der Link zu Youtube bleibt aktiv, also kein eigener Player auf der Seite von Smith. Nun sind da aber Videos, die Hintergrundmusik von Musterband (GEMA-Mitglied) haben. Macht sich Mr. Smith nun strafbar durch die Erinbringung der Videos oder nciht. |
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| AW: Youtube-Videos einbinden Zitat:
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| AW: Youtube-Videos einbinden sorry, hab vergessen den Link einzufügen: http://www.heise.de/newsticker/YouTu.../meldung/98714 Irgendwo auf der Seite der GEMA habe ich dieselbe Aussage gelesen. |
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| AW: Youtube-Videos einbinden Zitat:
Zum Thema Hinterdrundmusik. Veröffentlicht man einen Musikvideo kann ich es nachvollziehen aber wie weit kann die GEMA eigentlich gehen mit solchen Sachen ? Angenommen jemand filmt ganz harmlos seinen Grillabend im Garten, zusammen mit Freunden die Spass haben bei Bier, Würstchen und kleinen Unsinn...im Hinterdund läuft Stereoanlage und man hört Bekannte Meldodie eines ABBA Songs. Verstösst man dann tatsächlich noch gegen das Urhebergesetz ? Strafbar ? sorry das ich dir keine Antwort auf deine Frage gebe sondern das Thema wieter ausbaute, es würde mich wirklich nur interessieren . |
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| AW: Youtube-Videos einbinden könnte jemand bitte eine Antwort abgeben? |
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| AW: Youtube-Videos einbinden Du kannst die Mucke/streams für You Tube nutzen, nicht für Deine Homepage. Das würde ja alles ad absurdum führen, wofür tausende abgemahnt werden/wurden. Ich spiele z.Bspl. Sido legal bei You Tube hoch Hintergrund Bodensee lautlos und jeder kann sich das dann legal runterladen, nö! Lasse mich aber gern eines besseren belehren. Was Gema und You Tube ausgekungelt haben ist eins Was Sido mit Dir macht, was ganz anderes. |
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| AW: Youtube-Videos einbinden Hallo, privat ist die Aufnahme des Grillabends mit geschützter Hintergrundmusik keine Verletzung eines Urheberrechts (siehe "Privatkopie" §53 (1) UrhG). Allerdings ist so eine Aufnahme eine Vervielfältigung des Musikwerkes (Auf das Verfahren kommt es nicht an). Das Hochladen zu YouTube führt zu einer Vervielfältigung, die nicht mehr im privaten Bereich stattfindet und daher zustimmungspflichtig ist. Darüber hinaus verbietet §51 (6) das Verbreiten eines Werkes auf Grundlage der "Privatkopie". Darüber hinaus geben die AGB von YouTube vor, dass Du über die Nutzungsrechte an dem Werk verfügen musst, wenn Du es dort hochlädst. |
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| AW: Youtube-Videos einbinden Also, hier wurde etwas falsch verstanden: Die Regelung, die es zwischen Youtube und der GEMA gab bezog sich lediglich auf das Repertoire. Das bedeutet, es war in Ordnung, einen bekannten Titel nachzuspielen (zu covern sozusagen). Die Wiedergabe (Aufführung) und Nutzung der Titel von einer CD oder die Nutzung eines fremden Musik-Videoclips schloss das natürlich nicht mit ein, da hier die Rechte der Produzenten/Musiker tangiert werden und diese nicht von Gema wahrgenommen werden. Allerdings gibt es derzeit keine solche Vereinbarung zwischen Gema und Youtube, da Youtube sich strikt weigert, die Musikurheber angemessen zu beteiligen. Details dazu findet man hier. MfG |
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