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Wiederruf noch möglich, oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Wiederruf noch möglich, oder nicht? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 22:24
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Wiederruf noch möglich, oder nicht?

Angenommen ein Jugendlicher (unter 16 und über 14) bestellt bei einer Firma Online eine Diensteleistung die er monatlich bezahlt und 2 Jahre an den Vertrag gebunden ist und auf sein Wiederrufsrecht verzichtet hat und die AGB Akzeptiert hat und den Vertrag mit Name und Adresse ausgefüllt hat (keinerlei Angabe vom Geburtsdatum) und bei der nächsten Rechnung merkt er das sein Geld nicht mehr reicht da er zu viel von seinem Konto für andere sachen ausgegben hat und die Eltern das so bemerken und die Eltern nun den Vertrag auf Grund seiner Minderjährigkeit wiederrufen. Die Firma hat das Produkt komplett neu Gekauft also handelt es sich um eine Finanzierung das Produkt kann von dem Kunden nur genutzt werden heißt das Produkt steht bei dem Unternehmen.
Der Jugendliche hat so etwas schon de öfteres gemacht da er anscheinend seine fInanzen nicht unter Kontrolle hat, die eltern ziehen jetzt nach dem Wiederrholten mal die Konsequenz und Sperren das Konto, kann das Unternehmen dies nun Strafrechtlich verfolgen bzw. den Eltern vorwerfen das Sie ihre Aufsichtsüflicht verletzt haben oder kann das Unternehmen die Familie auf Schadensersatz Verklagen oder den Jugendlichen wegen Betrug Anzeigen? Er hätte es eigentlich Bezahlen können da eine Taschengeld erhöhung geplant war, welches die Familie aus Finanziellen gründen doch nicht taten und das Desaster endstand, oder hat das Unternehmen einfach Pech da Sie keinen Personalausweis oder Befragung des Altes erfragt haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 18:15
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AW: Wiederruf noch möglich, oder nicht?

Zitat:
Zitat von 11880 Beitrag anzeigen
kann das Unternehmen die Familie auf Schadensersatz Verklagen
Ja; dem Kläger wird vom Gericht aber kein Schadensersaz zugesprochen werden.

Zitat:
oder den Jugendlichen wegen Betrug Anzeigen?
Ja; es wird ( nach Anhörung des Betroffenen ) aber keine weiteren Ermittlungen wegen eines Betrugsverdachts, oder gar ein Anklage wegen Betrugs geben, geschweige, daß der Jugendliche wegen Betrugs von einem Gericht eine Strafe auferlegt erhielte.

Zitat:
Er hätte es eigentlich Bezahlen können da eine Taschengeld erhöhung geplant war, welches die Familie aus Finanziellen gründen doch nicht taten
--> Damit wäre dem jugendlichen Besteller nicht nachzuweisen, daß er seine Bestellung mit dem Bewußtsein und der Absicht getätigt hätte, seine Vertragspflichten niemals erfüllen zu können ( = vorsätzliche Täuschung über eine vorgefaßte Absicht, sich eine Gegenleistung im Wissen um die fehlende eigene Leistungsfähigkeit zu sichern ).

Zitat:
hat das Unternehmen einfach Pech da Sie keinen Personalausweis oder Befragung des Altes erfragt haben?
Ja.

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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 18:20
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AW: Wiederruf noch möglich, oder nicht?

Hallo, danke für deine Antwort.

Gibt es auch eine Art Vorlage wo direkt alles klärend drinne ist und auch das eine Straftat nicht voreliegt und auch keine Anzeige gegen die Elter wegen Veletzung der Aufsichtspflicht?
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