Dies ist eine Diskussion zu Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? in diesem Thread geht es um Verstöße gegen AGB einer Online-Plattform: Angenommen ist eine Online-Plattform (vergleichen wir diese einfach mal mit Youtube oder einem Forum), die aus hauptsächlich von Usern erstellten Inhalten (Fotos, Videolinks, Audiodateien, Texte,...) besteht. Wie kann sich ein Betreiber dieser Seite vor Schadensansprüchen von Dritten (z.B. durch Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung, Verleumdung,...) absichern? Möglichkeit 1: Durch AGB, die gesetzesverletzende, markenrechtsverletztende, unangemessene,... Inhalte nicht erlauben. Möglichkeit 2: Von Usern gemeldete Inhalte vom Internetseiten-Administrator entfernen lassen, sobald man davon Kenntnis genommen hat und es begründete Bedenken gibt? Möglichkeit 3: Versicherungen, die bei Klagen von Dritten (z.B. Urheber, beleidigte Person,...) einspringt? Wenn ja, WELCHE Versicherung und WAS sollte diese abdecken? Möglichkeit 4: Eine Kombination der genannten Möglichkeiten oder evtl. komplett andere Ideen? Danke Geändert von marcanfa (03.09.2011 um 14:52 Uhr). |
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| AW: Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? Gesetzlich ist nur Möglichkeit 2 vorgesehen, z. B. im Telemediengesetz: "§ 10 Speicherung von Informationen Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern 1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird." Man kann auch Nebenwege versuchen, zusätzlich. Die AGBs sind ja Teil eines Vertrages. Darin kann man auch eine Vertragsstrafe vereinbaren, dann spart man sich womöglich lange Schadensersatzprozesse (die man aber dennoch führen könnte) anlässlich von Vertragsverstößen von Postern, die einem Ärger bereiten und Aufwand. Und Lloyds in London soll ja alles versichern, selbst die Gefahr, dass dir der Himmel auf den Kopf fällt. Die könnte man befragen, was sie nehmen würden für den Versicherungsschutz gegen den Schaden, der entstünde, wenn ein Poster unerlaubt ein Bild des Papstes in der Dusche postete und Dergleichen. .Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? Super Gerd, eine wirklich sehr hilfreiche Antwort. Fehlt nur noch die Versicherung, die in solchen Fällen einspringt... |
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| AW: Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? Ich sehe es im Prinzip so wie Gerd, würde aber Möglichkeit 4 wählen, also alles kombinieren. Oder zumindest 1 und 2. Trotz der Haftungsbeschränkung des TMG kann man als Störer eventuell noch haften. Das passiert z.B. dann, wenn man Prüfpflichten vernachlässigt etc. In einem großen Portal kann man aber nicht alles Prüfen, deshalb gibt es diese Pflicht auch nicht. Aber es kann doch gefordert werden, dass man irgendwie versucht die User in die Richtung zu lenken, keine Verstöße auf der Plattform zu machen. Von daher wäre eine entsprechende AGB-Klausel sicherlich sehr vorteilhaft. Was übrigens ganz heikel wäre, ist eine Vorabprüfung der User-Inhalte. Wenn man also jeden Beitrag vorher prüft, in für rechtmäßig hält und dann freischaltet. Da sollte man sich dann schon sehr sicher sein, weil man sonst leicht mit dem Vorwurf konfrontiert wird, dass man ja wissentlich etwas rechtswidriges veröffentlicht hat. (--> Die TMG-Haftungsbeschränkung würde dann nicht greifen) Ein zweiter Stolperstein ist das "Zueigenmachen" von User-Generated-Content. Wenn die Seite den Eindruck erweckt, dass der gesamte Inhalt vom Seitenbetreiber stammt (obwohl das eigentlich gar nicht so ist) kann die TMG-Haftungsbeschränkung auch entfallen. Damit sind glaube ich z.B. schon Betreiber von Rezepte-Seiten auf die Nase gefallen. |
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| AW: Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? Danke für die weitere Meinung. Birgt das "Zueigenmachen" von User Generated Content weitere Gefahren für die Firma X, wenn eine AGB-Klausel in etwa so aussehen würde? : "Der Nutzer räumt Firma X übertragbare, einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an seinen auf der Online-Plattform eingestellten Daten, Texten, Bildern, Dateien, Links, Software oder sonstigen Inhalten, Beiträgen und Handlungen, in dem zum Betrieb der Plattform erforderlichen Umfang und damit in Verbindung stehenden Aktionen ein." Bzw. was ist mit "Wenn die Seite den Eindruck erweckt, dass der gesamte Inhalt vom Seitenbetreiber stammt (obwohl das eigentlich gar nicht so ist)" gemeint? - Würde hier der Zusatz "Erstellt von Username123" neben seinem Content ausreichen, um sich vor dieser Stolperfalle zu schützen? |
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| AW: Wie vor AGB-Verstößen von Usern schützen? Also diese AGB-Klausel könnte schon mal sehr für ein Zueigenmachen sprechen. Sicherer ist es, wenn man als Betreiber genau das machen darf, was der User auch ausdrücklich gewünscht hat. Also wenn er im Forum im Thread X einen Beitrag erstellt bleibt er genau da und nur da. Wenn der User den Beitrag löschen will, wird er gelöscht. (Wobei das Zueigenmachen-Risiko bei einem Forum wohl eher gering sein sollte - ist also nur als Beispiel gedacht.) So ein Hinweis auf den Ersteller eines Beitrags ist sicherlich ein guter Gedanke. Wie man es verstehen muss...hm...z.B. bei Wikipedia sieht man ja auf den ersten Blick nicht wirklich, dass die Inhalte von Usern kommen. Wenn man da also sehr sicher gehen will muss man das sehr deutlich machen. Es gibt auch, wenn ich mich richtig erinnere, Definitionen von Zueigenmachen, wonach dafür schon ausreicht, wenn die Seite ohne die Zueigengemachten Inhalte unvollständig wäre oder so ähnlich. - Das wäre aber schon etwas arg und wird auch nicht wirklich so gesehen. Guck mal z.B. hier: http://www.internet-law.de/labels/zueigenmachen Da wird u.a. auch ganz oben gleich das Problem mit den zu weitreichenden Rechteklauseln angesprochen, die zu einem Zueigenmachen führen können. |
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| agb, schadensabwehr, versicherung, verstoß |
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