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Widerrufsrecht oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht oder nicht? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 16:33
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Exclamation Widerrufsrecht oder nicht?

Hallo liebe Community! ICh habe zwar diesen Thread schon woanders aufgemacht, allerdings ist dieser wohl hier besser aufgehoben:

Ich habe nur eine ganz ganz kleine und kurze Frage und hätte auch gerne eine kleine und kurze Antwort.

Person A hat ein Unternehmen, dass speziell auf den Kunden zugeschnittene Unterlagen anfertigt (z.B. Bewerbungsanschreiben).

Ich habe nun im Internet folgendes gelesen:

"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde"

braucht Person A also nun garkein Widerrufsrecht auf der Seite auszugeben oder muss er zumidnest diesen Satz beim Reiter widerrufsrecht anzeigen lassen.

Da er AGB und Widerrufsrecht nicht braucht, reicht nur ein Impressum rechtlich gesehen aus?

Wäre super wenn jemand mir helfen könnte bei dieser Frage.

Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 19:52
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AW: Widerrufsrecht oder nicht?

Zitat:
Zitat von papillon121 Beitrag anzeigen
braucht Person A also nun garkein Widerrufsrecht auf der Seite auszugeben oder muss er zumidnest diesen Satz beim Reiter widerrufsrecht anzeigen lassen.
Wenn A seine Verträge im Fernabsatz / übers Internet schließt, dann finden die Fernabsatzvorschriften Anwendung. Danach ist er verpflichtet, Verbraucher u.a. über das Bestehen (oder ausnahmsweise Nichtbestehen) eines ( freiwillig eingeräumten? gesetzlichen? ) Widerrufsrechts zu informieren.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 20:00
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AW: Widerrufsrecht oder nicht?

achso verstehe, das bedeutet, person A müßte in diesem Fall auf die Seite schreiben, dass das Widerrufsrecht nicht in kraft tritt, weil eben z.B. Bewerbungen individuell angefertigt werden.
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