Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion innerhalb des Forums Internetrecht
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| Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion mal angenommen eine Privatperson ersteigert in einem Internet-Auktionshaus einen gebrauchten Gefrierschrank von einem gewerblichen Verkäufer, der per Spedition angeliefert wird. Nun stellt der Käufer fest, dass der Gefrierschrank doch nicht in die verfügbare Lücke in der Küche passt. Die Angaben bezüglich der Maße in der Auktion sind korrekt, der Käufer hat sich also Vermessen. Nun möchte der Käufer vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und teilt dem Verkäufer mit, dass das Gerät zu breit ist und deshalb von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte. Der Händler verweigert nun den Widerruf, da die Maße richtig angegeben wurden und dies somit kein wirksamer Widerruf sei. Hat der Käufer also Pech gehabt und muss das Gerät an einem anderen Ort in Betrieb nehmen oder ist ein Widerruf mit der Angabe „Ich habe nicht genügend Platz“ möglich? MfG |
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion Zusatzfrage - auch wenn das Thema im hiesigen Forum Verbraucherrecht mehr Antworten fände: Kann ich bei gewerblichen Anbietern bieten wie ich lustig bin, bis ich endlich ein Schnäppchen lande, und ansonsten vom Kauf zurücktreten? Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion Ich gebe mal nur meine Meinung wieder.... Ein Widerruf muss eben gerade nicht begründet werden. Er muss nur rechtzeitig in Textform an die in der Widerrufsbelehrung gerichtete Adresse erfolgen. ( Nachweis wäre hilfreich, alternativ Bestätigung des Eingangs einfordern ) @Gerd Von Dir hätte ich mit so einer Frage nicht gerechnet ![]() Was den einzelnen Kaufvertrag angeht, sehe ich nicht, was gegen deine Vorgehensweise spricht. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das langfristig möglicherweise zur Sperrung durch den Platform-Anbieter führen könnte ... oder sich evtl. in irgendwelchen Bewertungen niederschlägt ... nur so eine Idee.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion Zitat:
das 14-tägige rücktrittsrecht gibts nur für normalen fernabsatzkauf. das gilt nicht für auktionen. @plnet mir ist nicht ganz klar, ob es sich bei dem fiktiven kauf um einen "festpreiskauf" handelt oder eben um eine auktion gehen sollte, wo der käufer geboten hat. sollte es um ersteres gehen, dann ist genau richtig, wie onkelotto sagt: widerruf muss nicht begründet werden. der verkäufer muss zurücknehmen. sollte es um eine auktion gegangen sein, dann besteht kein widerrufsrecht, solange die ware der beschreibung des verkäufers entspricht (was hier das fall war). |
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion Ich bemühe mich gerade wach zu werden ... bin noch nicht ganz da ... @zeiten Online-Auktion sind keine "echten" Auktionen -- oder ? http://tinyurl.com/6l3euu9
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion @onkelotto danke! na, ich war heut morgen wohl noch denkschwach. ![]() is ja völliger quatsch, was ich da mir zusammengeschrieben hab. ebay aukionen sind anderen fernabsatzdingis gleichgestellt. also auch widerrufsrecht und natürlich ohne begründung.... |
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| AW: Widerrufsrecht Gefrierschrank Internetauktion Zitat:
Bei den bekannten Internet-Auktionsplattformen kommen die Verträge allerdings nicht im Wege einer Versteigerung nach §156 BGB zustande, sodaß dort ein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht nicht ausgeschlossen ist, jedenfalls nicht aus diesem Grund. Ein gesetzliches RÜCKTRITTSRECHT besteht jedenfalls unter den entsprechenden Voraussetzungen selbstverständlich auch bei über Internet-Auktionen geschlossenen Verträgen. Das gilt auch für Verträge, die unter http://www.zoll-auktion.de/ geschlossen werden. Meines Erachtens werden die dortigen Verträge allerdings nicht, wie es die "Versteigerungsbedingungen" nahezulegen scheinen, im Wege einer Versteigerung nach § 156 BGB geschlossen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Fernabsatzverträge sind Verträge, ... die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ... abgeschlossen werden. § 14 BGB Unternehmer ist eine ... juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen ... Tätigkeit handelt. 11 |
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