Dies ist eine Diskussion zu widerrufsbelehrung - Frist innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| widerrufsbelehrung - Frist ich hätte eine Frage zur Widerrufsbelehrung in Onlinshops. In Onlineshop A gibt es eine 14-tägige Widerrufsbelehrung, im Onlineshop B eine 2-wöchige. Rechnerisch ist das ja gleich. Die neue Musterwiderrufsbelehrung spricht von 2-wöchiger Frist. Wäre demzufolge A abmahngefährdet? Geändert von miamaier (10.11.2007 um 20:38 Uhr). |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist keine juristische Meinung, nur meine: gesunder Menschenverstand: 14 Tage = 2 Wochen! Wenn es da ein anderes Urteil gibt ist das echt ein Fall für die Presse! |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Beide Fristen sind unwirksam, weil die Belehrung dem Käufer VOR Vertragsschluss in Textform zugehen muss. Das ist normalerweise nicht der Fall, ein Link reicht nicht aus. Daher ist die Belehrung verspätet wodurch diese 4 Wochen lang ist.
__________________ Jan |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Die Frist beträgt bei Ebay einen Monat, nicht 4 Wochen und zwar deshalb, weil die Textform nicht dauerhaft ist, da man nach 90 Tagen das Angebot nicht mehr sehen kann. Die Frist bei einem Onlineshop beträgt 2 Wochen nicht 14 Tage und zwar deshalb, weil die Textform dauerhaft, wie etwa in einem Katalog gegeben ist. Das unsere deutsche Gestzgebung einen an der Waffel hat, würde ich niemals behaupten. Mal sehen was sich unsere Gerichte die nächsten Monate ausdenken Gehe schwer davon aus, das unter Aufsicht unserer werten Gerichtsbarkeit, Millionen von privaten Ebay Verkäufern in den nächsten Monaten abgemahnt und abgezockt werden. Einige wenige werden sich da wieder hunderte Millionen unter Aufsicht der Zypriss in die Tasche stecken. Geht auch nur in Deutschland, da kann sich der Rest der EU mal ne Scheibe von abschneiden.
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Zitat:
__________________ Jan |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist wenn aber bei der Bestellbestätigung die AGB mit angehängt wird, dann geht die Belehrung vor Vertagsabschluss zu? Zustandekommen des Vertrags = Versenden der Ware. Der Onlineshop ist kein Ebayshop |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Zitat:
__________________ Jan |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Zitat:
woher hast Du dieses Wissen, ich denke es gibt genug Urteile, die es so wie ich sehen. Unter Umständen, ohne Dich angreifen zu wollen, gibts Du hier Kommentare ab, die teuer werden. 30 Tage wurden schon sehr oft abgemahnt, mittlerweile nicht mehr geldmässig.
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist das meine ich ja, Bestellbestätigung ... blabla bla, Endpreis 100 Euro, AGB incl. Widerruf ..... mfg dein shop --> Vertrag kommt zustande mit Versand, dann hat der Käufer die AGB schon vor Vertragsabschluss. Aber eigentlich geht es bei der Problematik nicht um die Dauer 2 oder 4 Wochen, sondern um die Formulierung im Widerruf 14 oder 2 Wochen. |
| |||
| AW: widerrufsbelehrung - Frist Es sind 2 Wochen und es reicht nicht mehr für eine Abmahnung wenn 14 Tage geschrieben wird. Und Hände weg von AGB, lasst es, alles wird durch unsere Gesetze geregelt und alles was davon abweicht kostet richtig Geld. Die Gesetze ändern sich monatlich, das heisst die AGB müssen vom Anwalt erstellt werden, der auch unterschreiben soll, das er dafür haftet (Will natürlich keiner, Geld ja, haften nö) Und genauso regelmässig überarbeitet werden. Also Finger weg. Es ist unmöglich ein Widerrufsrecht einzufügen, das von jedem Gericht anerkannt wird, da bedarf es schon einer gewissen Naivität sich AGB zu basteln Für diese Seite sollte man sich schon über eine Stunde Zeit nehmen, absolut kompetent http://www.internetrecht-rostock.de/ (Auch hier missfällt mir der Musterwiderruf, da nicht darauf hinweist, das er nur für Verbraucher gültig sein sollte) Motivation für einen Shop ist jetzt etwas gesunken, aber da muss man halt durch. grüße alfred
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kaufvertrag noch kündbar? Frist vorbei? Selber Frist setzen? | Bürgerliches Recht allgemein | 19.06.2009 02:53 |
| Widerrufsbelehrung und Abmahnung | Wettbewerbsrecht | 21.03.2009 02:26 |
| Fehlende Widerrufsbelehrung ? | Internetrecht | 23.01.2009 08:41 |
| Widerrufsbelehrung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 29.07.2007 10:41 |
| Widerrufsbelehrung bei B2B-Shops? | Internetrecht | 06.04.2007 17:34 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios