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widerrufsbelehrung - Frist

Dies ist eine Diskussion zu widerrufsbelehrung - Frist innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2007, 20:07
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widerrufsbelehrung - Frist

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Widerrufsbelehrung in Onlinshops.


In Onlineshop A gibt es eine 14-tägige Widerrufsbelehrung, im Onlineshop B eine 2-wöchige.
Rechnerisch ist das ja gleich.

Die neue Musterwiderrufsbelehrung spricht von 2-wöchiger Frist. Wäre demzufolge A abmahngefährdet?

Geändert von miamaier (10.11.2007 um 20:38 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2007, 23:00
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

keine juristische Meinung, nur meine: gesunder Menschenverstand: 14 Tage = 2 Wochen! Wenn es da ein anderes Urteil gibt ist das echt ein Fall für die Presse!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 00:54
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Beide Fristen sind unwirksam, weil die Belehrung dem Käufer VOR Vertragsschluss in Textform zugehen muss. Das ist normalerweise nicht der Fall, ein Link reicht nicht aus. Daher ist die Belehrung verspätet wodurch diese 4 Wochen lang ist.
__________________
Jan
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 14:44
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Die Frist beträgt bei Ebay einen Monat, nicht 4 Wochen und zwar deshalb, weil die Textform nicht dauerhaft ist, da man nach 90 Tagen das Angebot nicht mehr sehen kann.


Die Frist bei einem Onlineshop beträgt 2 Wochen nicht 14 Tage und zwar deshalb, weil die Textform dauerhaft, wie etwa in einem Katalog gegeben ist.


Das unsere deutsche Gestzgebung einen an der Waffel hat, würde ich niemals behaupten.

Mal sehen was sich unsere Gerichte die nächsten Monate ausdenken

Gehe schwer davon aus, das unter Aufsicht unserer werten Gerichtsbarkeit, Millionen von privaten
Ebay Verkäufern in den nächsten Monaten abgemahnt und abgezockt werden.

Einige wenige werden sich da wieder hunderte Millionen unter Aufsicht der Zypriss in die Tasche stecken. Geht auch nur in Deutschland, da kann sich der Rest der EU mal ne Scheibe von abschneiden.
__________________
Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:26
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Zitat:
Zitat von neumannskontor
Die Frist beträgt bei Ebay einen Monat, nicht 4 Wochen und zwar deshalb, weil die Textform nicht dauerhaft ist, da man nach 90 Tagen das Angebot nicht mehr sehen kann.


Die Frist bei einem Onlineshop beträgt 2 Wochen nicht 14 Tage und zwar deshalb, weil die Textform dauerhaft, wie etwa in einem Katalog gegeben ist.


Das unsere deutsche Gestzgebung einen an der Waffel hat, würde ich niemals behaupten.

Mal sehen was sich unsere Gerichte die nächsten Monate ausdenken

Gehe schwer davon aus, das unter Aufsicht unserer werten Gerichtsbarkeit, Millionen von privaten
Ebay Verkäufern in den nächsten Monaten abgemahnt und abgezockt werden.

Einige wenige werden sich da wieder hunderte Millionen unter Aufsicht der Zypriss in die Tasche stecken. Geht auch nur in Deutschland, da kann sich der Rest der EU mal ne Scheibe von abschneiden.
Ähm Nein. Wenn du genau sein willst ist die einmonatige Frist genau 30 Tage. Aber der Textform genügt es nicht, dass es irgendwo steht, es muss vielmehr mir zugehen. Sprich per eMail, Brief, Fax, etc. pp. Das kann eBay nicht leisten, und das kann auch ein Online Shop nicht leisten (es sei denn der Vertragsschluss wird z.B. durch Buchungsbestätigung mit der Belehrung nach hinten verlagert). Daher immer 30 Tage.
__________________
Jan
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:44
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

wenn aber bei der Bestellbestätigung die AGB mit angehängt wird, dann geht die Belehrung vor Vertagsabschluss zu? Zustandekommen des Vertrags = Versenden der Ware.
Der Onlineshop ist kein Ebayshop
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:45
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Zitat:
Zitat von miamaier
wenn aber bei der Bestellbestätigung die AGB mit angehängt wird, dann geht die Belehrung vor Vertagsabschluss zu? Zustandekommen des Vertrags = Versenden der Ware.
Der Onlineshop ist kein Ebayshop
Es muss deutlich darauf hingewiesen werden. Ich würde es direkt in die Bestellbestätigung einbauen. Dort wird ja der Artikel, Preis etc. aufgeführt, da kann es nicht Schaden, wenn man darunter über den Widerruf belehrt.
__________________
Jan
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:59
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Zitat:
Ähm Nein. Wenn du genau sein willst ist die einmonatige Frist genau 30 Tage. Aber der Textform genügt es nicht, dass es irgendwo steht, es muss vielmehr mir zugehen. Sprich per eMail, Brief, Fax, etc. pp. Das kann eBay nicht leisten, und das kann auch ein Online Shop nicht leisten (es sei denn der Vertragsschluss wird z.B. durch Buchungsbestätigung mit der Belehrung nach hinten verlagert). Daher immer 30 Tage.
Sorry,

woher hast Du dieses Wissen, ich denke es gibt genug Urteile, die es so wie ich sehen.

Unter Umständen, ohne Dich angreifen zu wollen, gibts Du hier Kommentare ab, die teuer werden.

30 Tage wurden schon sehr oft abgemahnt, mittlerweile nicht mehr geldmässig.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 16:20
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

das meine ich ja,

Bestellbestätigung ... blabla bla, Endpreis 100 Euro, AGB incl. Widerruf ..... mfg dein shop --> Vertrag kommt zustande mit Versand, dann hat der Käufer die AGB schon vor Vertragsabschluss.

Aber eigentlich geht es bei der Problematik nicht um die Dauer 2 oder 4 Wochen, sondern um die Formulierung im Widerruf 14 oder 2 Wochen.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 17:00
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AW: widerrufsbelehrung - Frist

Es sind 2 Wochen und es reicht nicht mehr für eine Abmahnung wenn 14 Tage geschrieben wird.

Und Hände weg von AGB, lasst es, alles wird durch unsere Gesetze geregelt und alles was davon
abweicht kostet richtig Geld.

Die Gesetze ändern sich monatlich, das heisst die AGB müssen vom Anwalt erstellt werden,
der auch unterschreiben soll, das er dafür haftet

(Will natürlich keiner, Geld ja, haften nö)

Und genauso regelmässig überarbeitet werden.

Also Finger weg.

Es ist unmöglich ein Widerrufsrecht einzufügen, das von jedem Gericht anerkannt wird,

da bedarf es schon einer gewissen Naivität sich AGB zu basteln

Für diese Seite sollte man sich schon über eine Stunde Zeit nehmen, absolut kompetent

http://www.internetrecht-rostock.de/

(Auch hier missfällt mir der Musterwiderruf, da nicht darauf hinweist, das er nur für Verbraucher gültig
sein sollte)

Motivation für einen Shop ist jetzt etwas gesunken, aber da muss man halt durch.

grüße

alfred
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