Dies ist eine Diskussion zu Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung innerhalb des Forums Internetrecht
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| angenommen ein Minderjähriger beschließt eine Website zu machen. Dazu schließt er einen Vertrag ab. Jedoch, will der Vertragspartner (Anbieter des Webspaces) dass der Minderjährige sich hierzu die Einverständniserklärung der Eltern einholt und regelt dies so: Bevor der Account aktiviert wird, müssen die Eltern für den Minderjährigen unterschreiben, dass sie dem Vertrag zustimmen und dass sie die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Nun folgende Frage: Angenommen der Minderjährige hat versehentlich nicht erlaubte Inhalte auf die Website gestellt und bekommt deswegen nun z.B. eine Anzeige. Wer haftet bzw. wer ist verantwortlich? Die Eltern, da sie unterschrieben haben oder der Minderjährige? Danke. |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Zitat:
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Was ist ein Irrglaube? |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung oh, sorry schelcht auchgedrückt: "eltern haften für ihre kinder" - das ist der irrglaube. dem ist (im normalfall) nicht so. |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Also ist in meinem Falle allein der Minderjährige verantwortlich und nicht die Eltern, auch wenn diese unterschrieben haben? |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Zitat:
is klar.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Zitat:
BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung "(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab." So wie beim Kauf eines Fahrrades, also alles Zeugs, was mehr als ein Taschengeld kostet (komischerweise kostet Webspace meist weniger ).Wenn das Kind dann mit dem Fahrrad in ein Auto rast, haften dafür nicht die Eltern. Auch nicht, wenn das Kind mit dem Fahrrad eine Bank überfällt oder urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet. Genau so ist es mit der Website. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das tun sie selten, wenn sie ihr Kind unbeaufsichtigt surfen lassen. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Zitat:
Frage: Wann verletzten die Eltern denn ihre Aufsichtspflicht? Beispiel Fahrrad: Wenn ein dreijähriges Kind - die Eltern sind weit und breit nicht zu sehen - auf eine Straße fährt und einen Auffahrunfall verursacht? Ich würde sagen: Ja! Wenn das Kind dagegen nur ein paar Meter vor der Mutter mit dem Fahrrad fährt und dann ein Auto streift: keine Verletzung der Aufsichtspflicht. Einen Jugendlichen kann man sicher mal allein lassen und man kann sicher auch eine gewisse Selbstständigkeit erwarten. Aber wieso man die Aufsichtspflicht verletzt, wenn man einen Jugendlichen in ein Bordell oder ein Casino lässt, gleichzeitig aber nicht die Aufsichtspflicht verletzt, wenn man den Jugendlichen ins (ungefilterte) Internet lässt, entzieht sich meinem Verständnis. Ich mag mit meiner Meinung allein auf weiter Flur stehen, aber wenn Eltern ihre Kids ungefiltert und unbeaufsichtigt ins Internet lassen, so sollten sie auch dafür haften. Die deutsche Politik (die bekanntermaßen keinen Plan vom Internet hat) tendiert zwar eher dazu das Internet kindersicher zu machen (Netzsperren, AVZ-Pflicht für inländische Anbieter etc), aber der Weisheit letzter Schluss ist das nicht. Noch ein Beispiel: Ein Kind sieht in der 5. Klasse in der Schule während des Unterrichts ein sehr brutales, blutiges Video (Pferde werden geschlachtet), welches ihr ein Mitschüler zeigte um sie zu schockieren (es war bekannt, dass das Mädel Pferde liebte). Der Lehrer hat keine Kontrolle darüber, was die Schüler sich im Netz ansehen, obwohl er diese hätte haben müssen. Aufsichtspflichtverletzung oder nicht? Und wenn der Lehrer den Vorfall mitgekriegt hat, aber nicht eingeschritten ist? Dann eine Aufsichtspflichtverletzung?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung @2much: Eine Information über das Internet mit der Aufklärung über Gefahren und so weiter und vielleicht noch mal ab und zu eine kleine Kontrolle dürften meiner Meinung nach völlig ausreichen, um der Aufsichtspflicht der Eltern nachzukommen. Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte - da wäre eine permanente Kontrolle unangebracht. |
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| AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung Zitat:
Ich finde es extrem befremdlich, dass man hierzulande fast alles verbieten möchte ("Killerspiele", Ultimate Fighting, Flatrate-Bordelle, versch. Waffen, das freie Internet etc.pp.) - und zwar auch für Erwachsene(!) - aber gleichzeitig Kinder ungefiltert(!) ins Internet lässt. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass dort Gefahren lauern, wie Suizid-Foren, Magersuchts-Foren, Kannibalismus-Foren, Glücksspiele, Abofallen, Neonazis, Amokläufer, harte und härteste Pornografie und vieles mehr. Bin ich eigentlich der einzige in diesem Land, der es als Schwachsinn empfindet, das Internet kindersicher zu machen? Warum sollte denn ausgerechnet im weltweiten Internet ein Kind unbeaufsichtigt herum reisen? Das leuchtet mir nicht ein! Ich bin wirklich kein Verbotshansel, aber hallo? Kinder sollen frei und ungefiltert ins Internet und Killerspiele will man selbst für Erwachsene verbieten (nur ein Beispiel von vielen)? Mit Verlaub, aber das halte ich für sowas von unsinnig, da fehlen mir die Worte.
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