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Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Dies ist eine Diskussion zu Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:17
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Question Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Guten Abend,

angenommen ein Minderjähriger beschließt eine Website zu machen. Dazu schließt er einen Vertrag ab. Jedoch, will der Vertragspartner (Anbieter des Webspaces) dass der Minderjährige sich hierzu die Einverständniserklärung der Eltern einholt und regelt dies so: Bevor der Account aktiviert wird, müssen die Eltern für den Minderjährigen unterschreiben, dass sie dem Vertrag zustimmen und dass sie die AGB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung akzeptieren.

Nun folgende Frage: Angenommen der Minderjährige hat versehentlich nicht erlaubte Inhalte auf die Website gestellt und bekommt deswegen nun z.B. eine Anzeige. Wer haftet bzw. wer ist verantwortlich? Die Eltern, da sie unterschrieben haben oder der Minderjährige?

Danke.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:30
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Zitat:
Wer haftet bzw. wer ist verantwortlich?
der minderjährige haftet. eltern haften (in aller regel) nicht für ihre kinder. das ist ein weit verbreiteter irrglaube.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:32
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Was ist ein Irrglaube?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:43
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

oh, sorry schelcht auchgedrückt:

"eltern haften für ihre kinder" - das ist der irrglaube. dem ist (im normalfall) nicht so.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 23:45
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Also ist in meinem Falle allein der Minderjährige verantwortlich und nicht die Eltern, auch wenn diese unterschrieben haben?
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  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 01:20
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Zitat:
Zitat von dauermagnet Beitrag anzeigen
Nun folgende Frage: Angenommen der Minderjährige hat versehentlich nicht erlaubte Inhalte auf die Website gestellt und bekommt deswegen nun z.B. eine Anzeige.
Versehentlich is klar.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 06:57
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Zitat:
Zitat von dauermagnet Beitrag anzeigen
Also ist in meinem Falle allein der Minderjährige verantwortlich und nicht die Eltern, auch wenn diese unterschrieben haben?
Die Eltern erlauben mit ihrer Unterschrift, dass ihr minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft abschließt, hier die Anmietung von Webspace:

BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
"(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."

So wie beim Kauf eines Fahrrades, also alles Zeugs, was mehr als ein Taschengeld kostet (komischerweise kostet Webspace meist weniger ).

Wenn das Kind dann mit dem Fahrrad in ein Auto rast, haften dafür nicht die Eltern. Auch nicht, wenn das Kind mit dem Fahrrad eine Bank überfällt oder urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet.

Genau so ist es mit der Website. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das tun sie selten, wenn sie ihr Kind unbeaufsichtigt surfen lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 10:45
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Genau so ist es mit der Website. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Das tun sie selten, wenn sie ihr Kind unbeaufsichtigt surfen lassen.
Ums Surfen geht's ja nicht.

Frage: Wann verletzten die Eltern denn ihre Aufsichtspflicht?

Beispiel Fahrrad: Wenn ein dreijähriges Kind - die Eltern sind weit und breit nicht zu sehen - auf eine Straße fährt und einen Auffahrunfall verursacht? Ich würde sagen: Ja! Wenn das Kind dagegen nur ein paar Meter vor der Mutter mit dem Fahrrad fährt und dann ein Auto streift: keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Einen Jugendlichen kann man sicher mal allein lassen und man kann sicher auch eine gewisse Selbstständigkeit erwarten. Aber wieso man die Aufsichtspflicht verletzt, wenn man einen Jugendlichen in ein Bordell oder ein Casino lässt, gleichzeitig aber nicht die Aufsichtspflicht verletzt, wenn man den Jugendlichen ins (ungefilterte) Internet lässt, entzieht sich meinem Verständnis.

Ich mag mit meiner Meinung allein auf weiter Flur stehen, aber wenn Eltern ihre Kids ungefiltert und unbeaufsichtigt ins Internet lassen, so sollten sie auch dafür haften. Die deutsche Politik (die bekanntermaßen keinen Plan vom Internet hat) tendiert zwar eher dazu das Internet kindersicher zu machen (Netzsperren, AVZ-Pflicht für inländische Anbieter etc), aber der Weisheit letzter Schluss ist das nicht.

Noch ein Beispiel: Ein Kind sieht in der 5. Klasse in der Schule während des Unterrichts ein sehr brutales, blutiges Video (Pferde werden geschlachtet), welches ihr ein Mitschüler zeigte um sie zu schockieren (es war bekannt, dass das Mädel Pferde liebte). Der Lehrer hat keine Kontrolle darüber, was die Schüler sich im Netz ansehen, obwohl er diese hätte haben müssen.

Aufsichtspflichtverletzung oder nicht? Und wenn der Lehrer den Vorfall mitgekriegt hat, aber nicht eingeschritten ist? Dann eine Aufsichtspflichtverletzung?
charles0308 and hera like this.
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Alt 31.07.2011, 11:58
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

@2much:

Eine Information über das Internet mit der Aufklärung über Gefahren und so weiter und vielleicht noch mal ab und zu eine kleine Kontrolle dürften meiner Meinung nach völlig ausreichen, um der Aufsichtspflicht der Eltern nachzukommen.

Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte - da wäre eine permanente Kontrolle unangebracht.
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Alt 31.07.2011, 14:55
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AW: Websiteerstellung durch Minderjährigen - Haftung

Zitat:
Zitat von alex-muc Beitrag anzeigen
@2much:

Eine Information über das Internet mit der Aufklärung über Gefahren und so weiter und vielleicht noch mal ab und zu eine kleine Kontrolle dürften meiner Meinung nach völlig ausreichen, um der Aufsichtspflicht der Eltern nachzukommen.
Ich bin ja auch kein Kontrollfreak. Aber mal eine klare Frage: Würdest du Kinder und Jugendliche nach einer kurzen Aufklärung über die Gefahren in ein Bordell oder ins Casino lassen? Oder zu einer nationalsozialistischen Veranstaltung? Oder zu einer Sportveranstaltung wie dem Ultimate Fighting?

Ich finde es extrem befremdlich, dass man hierzulande fast alles verbieten möchte ("Killerspiele", Ultimate Fighting, Flatrate-Bordelle, versch. Waffen, das freie Internet etc.pp.) - und zwar auch für Erwachsene(!) - aber gleichzeitig Kinder ungefiltert(!) ins Internet lässt. Es ist doch hinlänglich bekannt, dass dort Gefahren lauern, wie Suizid-Foren, Magersuchts-Foren, Kannibalismus-Foren, Glücksspiele, Abofallen, Neonazis, Amokläufer, harte und härteste Pornografie und vieles mehr.

Bin ich eigentlich der einzige in diesem Land, der es als Schwachsinn empfindet, das Internet kindersicher zu machen? Warum sollte denn ausgerechnet im weltweiten Internet ein Kind unbeaufsichtigt herum reisen? Das leuchtet mir nicht ein!

Ich bin wirklich kein Verbotshansel, aber hallo? Kinder sollen frei und ungefiltert ins Internet und Killerspiele will man selbst für Erwachsene verbieten (nur ein Beispiel von vielen)? Mit Verlaub, aber das halte ich für sowas von unsinnig, da fehlen mir die Worte.
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