Dies ist eine Diskussion zu Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte innerhalb des Forums Internetrecht
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| Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte Einige der Server konnten wiederhergestellt werden, diese liefen nach cca eine Woche Ausfall wieder, aber an einem wurden die Daten endgültig zerstört, und konnten nicht mehr rekonstruiert werden. Dazu gehörte die Website des verfassers diesere Zeilen. Der Host reagierte auf keinen der Kanälen; Briefe, Mails , Faxe liefen ins leere, unter der Telefonnummer gibt es keinen Anschluss. Dem Verfasser erhielt bis zum heutigen Tag keine offizielle Benachrichtigung darüber, dass etwas überhaupt passiert war, was genau geschehen ist, welche Maßnahmne der Host zum Schadensbegrenzung zu ergreifen gedenkt, bzw. welche Art Schadenersatz in welcher Höhe er anbietet. Der Verfasser konnte sich über die Ereignisse lediglich an Hand von einschlägigen Internetforen informieren. Einen Backup von den gehosteten Seiten anzulegen hat der Host ebenfalls versäumt. Der Schaden, was dem Verfasser widerfahren ist, ist unermässlich. Er bestreitet seinen Lebensunterhalt fast ausschliesslich an Hand dieser Website, versendet permanent Bewerbungen mit etlichen Links auf die Website, die nun alle in die Leere läufen und lassen ihn in einer unseriösen Licht erscheinen. Die Wiederherstellung der Seite wird Wochen für Recherchen und von Arbeitsstunden in Anspruch nehmen, wozu der Verfasser selbst nicht einmal in der Lage ist. Vollständig wird es wahrscheinlich auch nie gelingen. Welche Schadenersatz mit welchen Titel kann er verlangen? |
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| AW: Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte Bzgl. der Daten wäre zu klären was vertraglich bzw. per AGB zum Thema Backup vereinbart worden ist, meistens sind hier Klauseln enthalten die das auf den Kunden abwälzen. Somit wäre höchstens für die Nichterreichbarkeit ein Schadensersatz zu leisten. Ist diese mittlerweile behoben, also das Erstellen einer neuen Seite möglich? Wenn nicht sollte der Hoster schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung aufgefordert werden. Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wäre dringend zu einem Anwalt geraten. |
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| AW: Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte Ich gehe davon aus, dass egal, was sie in den AGB konfabulieren, es ist bestimmt nicht zulässig, dass jemand einen Webhostdienst ohne Garantie au den Daten anbietet. Es ist, als ob eine Bank die bei ihm aufbewahrten Gelder nicht haften würde. Unter "behoben" würde ich auch nicht die theoretische Möglichkeit der Erstellung einer neuen Site verstehen, sondern die restlose wiederherstellung der alten Site, was ja der eigentliche Gegenstand des Vertrages ist. Was allerdings behoben, nicht behoben oder überhaupt passiert ist, kann man überhaupt nur aus Zweiter Hand erfahren, denn der Host überhaupt nicht kommuniziert. |
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| AW: Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte tja, imho ist dieser Vertrag nicht mit dem einer Bank vergleichbar. Die Dienstleistung besteht in der zur Verfügungstellung des Speicherplatz und des öffentlichen Zugangs dazu. Vergleichen würde ich es eher mit dem Betreiber eines Wochenmarktes: Er vermietet die Standfläche und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit. Für den Stand selbst ist aber jeder Kunde selber verantwortlich. Und ob die Erreichbarkeit wieder gegeben ist kann der Kunde ganz einfach selbst herausfinden, indem er seinen Zugang nutzt, etwas hochlädt, und prüft ob es abrufbar ist. |
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| AW: Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte Zitat:
Es ist, als ob Du Dich als Fluggesellschaft ausgeben und Tickets verkaufen würdest, ohne Flugzeuge zu besitzen, und ohne Deinen Kunden zu garantieren von A nach B befördert zu werden. es muss doch irgendwelche gesetzliche Mindestanforderungen geben, die du erfüllen muss um eine solche dienstleistung überhaupt anbieten zu dürfen. Der Mensch scheint nicht in der Lage zu sein einen Webhostdienst anbieten zu können, wenn er nicht einmal gewähreisten kann die ihm anvertrauten "Güten" aufzubewahren und ggf. wieder herzustellen. Und dass er bei der Schadensbehebung mit seinen Kunden nicht einmal kooperiert und kommuniziert, geheört meines erachtens definitiv in die Kategorie der groben Fahrlässigkeit. Inzwischen hat die Beschädigte ihm per einschreiben fristlos gekündigt und ihm aufgefordert zumindest den vorbezahlten Betrag zurückzuerstatten, er reagiert jedoch nicht. Ich möchte nun doch einmal genauer wissen, welche juristische Möglichkeiten der Beschädigte hat gegen dem Host vor zu gehen, und cca in welchen Höhe im Schadensersatz zusteht. Dass dem Typ dieser Unfall passiert war, ist nur eine sache |
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| AW: Website spurenlos verschwunden; eine richtige Horrorgeschichte Oh schon wieder ist hier was durcheinander geraten. Sorry. Der vorletzte Absatz richtig formuliert: Dass dem Typ dieser Unfall passiert war, ist nur eine Sache. Aber dass er bei der Schadensbehebung mit seinen Kunden nicht einmal kooperiert und kommuniziert, geheört meines erachtens definitiv in die Kategorie der groben Fahrlässigkeit. |
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