Dies ist eine Diskussion zu Webseite mit Partnerprogrammen! innerhalb des Forums Internetrecht
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| Webseite mit Partnerprogrammen! Wenn jemand eine Internetseite mit Partnerprogrammen erstellen möchte und das verdienten Geld an Wohltätige zwecke spendet. Darf man das so ohne weiteres ? Worauf muß der Seitenbetreiber unbedingt achten ? Auf was muß auf jedenfall auf der Seite hingewiesen werden, und was muß derjenige in bezug auf Steuern,Gewerbe und ähnliches achten. Vielen Dank! Geändert von Badflex (26.04.2008 um 11:54 Uhr). |
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| AW: Webseite mit Partnerprogrammen! Regeln zur Formulierung von Beiträgen und vor allem Antworten (bitte unbedingt lesen!): Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen! Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden! FALSCH: Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." RICHTIG: Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..." ODER Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen." Bitte beachten Sie diese Regeln. |
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