Dies ist eine Diskussion zu Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay? innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay? Eine Ebayauktion gliedert sich ja in mehrere Teile: 1. Gibts den Kopf, in dem allgemeine Parameter definiert sind, die von Ebay, je nach Kategorie, vorgegeben sind und vom Verkäufer ausgefüllt werden sollten (aber eben nicht müssen). 2. Dann gibts da den eigentlichen Auktionstext, der ja unstrittig die Darstellung des eigentliche Vertrags sein sollte. 3. Man kann Bilder dazu einstellen, und damit meine ich die Option die Ebay angeboten wird, nicht Bilder die in den Auktionstext mit eingebunden werden. 4. Und schlussendlich gibts noch unten die allgmeinen Angaben zu Versandkosten, Standort. Bei #2 ist alles klar. Was ich mich jetzt aber Frage ist, gelten die allgemeinen Teile ebenfalls als Vertragsbestandteil? z.B. wenn der Verkäufer einen extrem überhöhten Versand anbietet (als Beispiel (24€ für eine einzelne DVD). Ich glaube mal ein Urteil gelesen zu haben dass der Verkäufer Selbstabholung nicht verweigern kann, oder? Daraus würde ich schliessen dass die Versandkosten eben kein Vertragsbestandteil wären. Ausserdem wäre es dann auch nicht möglich die Abholung im Text auszuschliessen, oder würde das nur dann gelten wenn nichts darüber geschrieben wird und nur Versandkosten angegeben wurden. Nehmen wir weiter an, jemand Verkauft einen Bus der 12m lang ist. In den Vorgaben bei Ebay kann man aber maximal 10m reinschreiben. Was gilt dann? Oder wenn eben Bilder gemacht werden, die aber offensichtlich von der Beschreibung abweichen. Wie sieht es denn mit nachträglich hinzugefügten Kommentaren aus? Gelten die nur für Leute deren Erstgebot nach dem Kommentar abgegeben wurde, oder gar nicht? |
| |||||
| AW: Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay? Ja. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn der Verkäufer im Beschreibungstext klarstellt, daß die 10m-Längenangabe systembedingt unrichtig ist, und der Bus tatsächlich 12m lang ist - dann gelten die 12m als vereinbart. Zitat:
Zitat:
11 |
| ||||
| AW: Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Oder im umgekehrten Fall, jemand schreibt sicherheitshalber rein dass es sich um "Gebrauchsspuren" handelt (oder schlimmer) verwendet aber z.B ein Foto vom Hersteller, weil das dann ja professionell fotografiert wurde (das Urheberrecht lassen wir da ja mal raus ). Wenn du sagst in diesem Fall gilt das als nicht vereinbart, dann muss der Käufer nehmen was kommt?Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| ABG Vertragsbestandteil?? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 16.01.2009 11:33 |
| Handelsvertreter - Kündigung Vertragsbestandteil | Handelsrecht | 06.09.2007 10:37 |
| Wurden AGB Vertragsbestandteil? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 13.01.2007 16:41 |
| ebay-Käufer will alles zu Lasten des Verkäufers wieder rückgängig machen | Internetrecht | 29.11.2006 21:28 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios