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Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay?

Dies ist eine Diskussion zu Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 10:32
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Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay?

Soweit ich weiss gilt ja die Auktionsbeschreibung bei Ebay als Vertragsbestandteil. Was aber genau versteht man unter der "Beschreibung"? Vor allem wenn die Angaben widersprüchlich sind?

Eine Ebayauktion gliedert sich ja in mehrere Teile:

1. Gibts den Kopf, in dem allgemeine Parameter definiert sind, die von Ebay, je nach Kategorie, vorgegeben sind und vom Verkäufer ausgefüllt werden sollten (aber eben nicht müssen).
2. Dann gibts da den eigentlichen Auktionstext, der ja unstrittig die Darstellung des eigentliche Vertrags sein sollte.
3. Man kann Bilder dazu einstellen, und damit meine ich die Option die Ebay angeboten wird, nicht Bilder die in den Auktionstext mit eingebunden werden.
4. Und schlussendlich gibts noch unten die allgmeinen Angaben zu Versandkosten, Standort.

Bei #2 ist alles klar. Was ich mich jetzt aber Frage ist, gelten die allgemeinen Teile ebenfalls als Vertragsbestandteil? z.B. wenn der Verkäufer einen extrem überhöhten Versand anbietet (als Beispiel (24€ für eine einzelne DVD). Ich glaube mal ein Urteil gelesen zu haben dass der Verkäufer Selbstabholung nicht verweigern kann, oder? Daraus würde ich schliessen dass die Versandkosten eben kein Vertragsbestandteil wären. Ausserdem wäre es dann auch nicht möglich die Abholung im Text auszuschliessen, oder würde das nur dann gelten wenn nichts darüber geschrieben wird und nur Versandkosten angegeben wurden.

Nehmen wir weiter an, jemand Verkauft einen Bus der 12m lang ist. In den Vorgaben bei Ebay kann man aber maximal 10m reinschreiben. Was gilt dann?
Oder wenn eben Bilder gemacht werden, die aber offensichtlich von der Beschreibung abweichen.
Wie sieht es denn mit nachträglich hinzugefügten Kommentaren aus? Gelten die nur für Leute deren Erstgebot nach dem Kommentar abgegeben wurde, oder gar nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 14:12
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AW: Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay?

Zitat:
Zitat von sparhawk Beitrag anzeigen
gelten die allgemeinen Teile ebenfalls als Vertragsbestandteil?
Ja.

Zitat:
Verkäufer bietet einen extrem überhöhten Versand an
Vermutlich wäre bei einer wegen Sittenwidrigkeit/Wucher unwirksamen Versandkostenvereinbarung der gesamte Kaufvertrag nichtig, und nicht "nur" die Versandkostenklausel.

Zitat:
Ich glaube mal ein Urteil gelesen zu haben dass der Verkäufer Selbstabholung nicht verweigern kann, oder?
Das Urteil betraf meiner Erinnerung nach "nur" den Fall, daß mit der Vereinbarung, daß die Begleichung der Kaufpreiszahlung ausschließlich per Überweisung zu erfolgen haben sollte, nicht zugleich auch vereinbart war, daß keine Abholung möglich sein soll.

Zitat:
Nehmen wir weiter an, jemand Verkauft einen Bus der 12m lang ist. In den Vorgaben bei Ebay kann man aber maximal 10m reinschreiben. Was gilt dann?
Wenn zweifelhaft bleiben muß, wie lang der angebotene Bus nun tatsächlich ist, dann gilt keine Länge als vereinbart.

Wenn der Verkäufer im Beschreibungstext klarstellt, daß die 10m-Längenangabe systembedingt unrichtig ist, und der Bus tatsächlich 12m lang ist - dann gelten die 12m als vereinbart.

Zitat:
wenn Bilder gemacht werden, die aber offensichtlich von der Beschreibung abweichen.
Wenn Eigenschaften aufgrund der Abweichungen zwischen Bild und Beschreibung zweifelhaft bleiben müssen, dann gelten diese eben nicht als einvernehmlich vereinbart.

Zitat:
Wie sieht es denn mit nachträglich hinzugefügten Kommentaren aus? Gelten die nur für Leute deren Erstgebot nach dem Kommentar abgegeben wurde
Wenn die Kommentare überhaupt Vertragsbestandteil werden, dann nur in Verträgen mit Bietern, die erst nach Abgabe der Kommentare geboten haben.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 15:38
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AW: Was ist alles Vertragsbestandteil bei Ebay?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Vermutlich wäre bei einer wegen Sittenwidrigkeit/Wucher unwirksamen Versandkostenvereinbarung der gesamte Kaufvertrag nichtig, und nicht "nur" die Versandkostenklausel.
Gibts da nicht eine salvatorische Klausel, oder gilt die nur wenn die auch explizit im Text erwähnt wird?

Zitat:
Das Urteil betraf meiner Erinnerung nach "nur" den Fall, daß mit der Vereinbarung, daß die Begleichung der Kaufpreiszahlung ausschließlich per Überweisung zu erfolgen haben sollte, nicht zugleich auch vereinbart war, daß keine Abholung möglich sein soll.
Danke. Habe ich durch Googeln jetzt auch gefunden. Ich nehme mal dass es um diesen Fall geht: 151 C 624/06 Amtsgericht Koblenz

Zitat:
Wenn Eigenschaften aufgrund der Abweichungen zwischen Bild und Beschreibung zweifelhaft bleiben müssen, dann gelten diese eben nicht als einvernehmlich vereinbart.
Was heisst das dann konkret? Nehmen wir mal jemand schreibt im Text sowas wie "1A Neuware" auf den Fotos ist aber kennbar dass es alter Schrott ist, weil der Verkäufer vielleicht kein besseres Bild hat, aber trotzdem hofft den Kaufpreis zu erhöhen.
Oder im umgekehrten Fall, jemand schreibt sicherheitshalber rein dass es sich um "Gebrauchsspuren" handelt (oder schlimmer) verwendet aber z.B ein Foto vom Hersteller, weil das dann ja professionell fotografiert wurde (das Urheberrecht lassen wir da ja mal raus ). Wenn du sagst in diesem Fall gilt das als nicht vereinbart, dann muss der Käufer nehmen was kommt?

Zitat:
Wenn die Kommentare überhaupt Vertragsbestandteil werden, dann nur in Verträgen mit Bietern, die erst nach Abgabe der Kommentare geboten haben.
D.H. wenn ich eine neues Gebot abgebe, akzeptiere ich das. Wobei es da aber auch die automatischen Gebote gibt wenn mein Maxpreis höher ist. Die dürften ja eigentlich nicht dazu zählen, weil das eigentliche Gebot ja abgegeben wurde, bevor die Kommentare einegfügt wurden und das System dann automatisch meine Gebote erhöht bis mein Maxpreisüberschritten wurde.
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