Dies ist eine Diskussion zu Waren für 0,00 - Lieferpflicht ??? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Waren für 0,00 - Lieferpflicht ??? wie verhält es sich wenn ein Artiekl in einem Online-Shop bedingt durch einen fehler beim speichern passiert. Sprich, der Preis wird nicht übernommen sondenr mit 0,00 Euro angezeigt und ein Kunde bestellt nun so den Artikel. Muss man den liefern wenn er aus dem Shop noch eine Bestätigung bekommt? Gruß Tom Geändert von tomthebest (09.07.2009 um 16:54 Uhr). Grund: Flasch geschrieben |
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| AW: Waren für 0,00 - Lieferpflicht ??? Lieber Tom, leider sind die Forenregeln nun einmal wie sie sind.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Waren für 0,00 - Lieferpflicht ??? Ach mist...jetzt hab ich einen schönen Text geschrieben und die falsche Taste gedrückt - alles weg ![]() Nochmal kurz: Wenn die Bestätigung tatsächlich eine Annahme des Angebots des Kunden war und keine Empfangsbestätigung der Bestellung oder sowas, dann ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Hier kommt man dann evtl noch mit einer Irrtumsanfechtung raus. Man muss unverzüglich anfechten und auch deutlich machen, dass es eine Anfecht ist. (Also nicht einfach: Wir liefern nicht mehr...) |
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| AW: Waren für 0,00 - Lieferpflicht ??? Unser Professor meinte letztens, selbst im reinen Nichtbezahlen könne man eine Anfechtung sehen. Ich glaubs ja nicht, aber egal... |
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