Dies ist eine Diskussion zu Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Stellt Euch mal bitte folgende Beschreibung eines Ebay-Verkaufs vor: Ein privater Anbieter bietet eine Ware als "neu" an und schließt - wie bei privaten Auktionen üblich - Garantie, Gewährleistung und Rückgabe aus. Soweit so gut. Nach dem Kauf stellt sich heraus der Verkäufer hat für die Ware (Elektrogerät) keine Rechnung zur Verfügung und versichert dem Käufer nur mündlich, die Ware sei sein Eigentum, neu und unbenutzt. Erfahrungsgemäß sind bei dieser Art von Geräten jedoch bei normaler Behandlung keine Gebrauchsspuren feststellbar. Zusätzlich teilt der Verkäufer dem Käufer mit, es handle sich um Ware aus dem außereuropäischen Ausland (nicht EU), die dem Verkäufer geschenkt wurde, und für die keine Zolleinfuhrerklärung und kein Nachweis über die Einfuhrumsatzsteuer vorliegt. Ohne Rechnung kann das Kaufdatum zwar dem Hersteller gegenüber nicht nachgewiesen werden, jedoch wäre über die Seriennummer des Geräts zumindest die Auslieferung an den ursprünglichen Retail Händler nachvollziehbar und stünde damit als Garantiebeginn fest. Weiterhin bedeutet der Import aus dem außereuropäischen Ausland jedoch, daß überhaupt keine Herstellergarantie besteht, weil diese nur für EU-Ware vorgesehen ist (ist anhand der Seriennummer feststellbar). Alle Versuche einer sinnvollen und ruhigen Diskussion mit Lösungsvorschlägen (Beschaffung der Dokumente etc.) per Email blockt der Verkäufer ab und besteht ausschließlich darauf, daß der Käufer die Ware abnimmt und bezahlt und droht mit dem Anwalt. Muß der Käufer die Ware trotz der fehlenden Informationen abnehmen? Nach aktuell vorliegenden Informationen könnte die Ware in Ordnung sein aber genausogut geschmuggeltes Diebesgut. Macht sich der Käufer strafbar wenn es so wäre. Wie seht ihr das? Gruß Woof Geändert von Woof (22.08.2008 um 22:49 Uhr). |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Der Käufer muss sich an seinen Kaufvertrag halten. Hat der Verkäufer geschrieben Rechnung liegt bei, dann muss er Sie auch liefern. War Sie auf dem Arikelbild zu sehen muss er Sie liefern wenn nicht, meldet man sich vor dem Kauf ansonsten Pech und das übliche Rumgezicke. Würde nach Ihrer Sicht ja bedeuten das man z. Bspl. Geschenke Diebesgut ,Markenfälschungen nicht mehr bei Ibää veräussern kann ![]() Wenn ein Privatmann in den Artikel schreibt Ohne Garantie, dann meint er das auch so |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Ok. Danke. Bzgl. Geschenke: dafür gibt es ja Garantiekarten. Wenn das Gerät geschenkt wurde und der Kaufpreis geheim bleiben soll, kann man vom Verkäufer einfach die Garantiekarte ausfüllen lassen. Wenn man gestohlene Ware nicht mehr bei Ebay verkaufen könnte wäre das natürlich tragisch. Was ist mit der fehlenden Einfuhrbescheinigung? Sollte der Käufer mit dem Gerät jemals beispielsweise nach Asien oder USA fahren, kann er nicht nachweisen, daß es bereits in der EU gekauft wurde und müßte es erneut verzollen und Mehrwertssteuer bezahlen. Zum Thema Garantie: Der AUSSCHLUSS der Garantie gilt ja nur für den Verkäufer. Herstellergarantie ist davon nicht betroffen. Die Frage die sich mir dabei stellt ist: wie kann der Käufer feststellen was "Neuware" ist und was nicht. Ist der Begriff irgendwie definiert? |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Die nunmehr anstehenden Fragen hätten bereits vor dem Kauf /Ersteigerung beim VK gestellt werden müssen, insbesondere da bekannt war dass es sich um einen Privatverkauf mit dem üblichen Ausschluss handelt. In der Beschreibung war offensichtlich weder Rechnung noch Zolleinfuhrerklärung bzw. Nachweis über die Einfuhrumsatzsteuer zugesichert worden. so what???
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Das bedeutet wohl der Verkäufer hat von privat eigentlich gar keine Verpflichtungen außer keine wissentlich FALSCHEN Angaben zu machen? Die Frage ist weiterhin: Was bedeutet neu oder Neuware? Muß der Käufer das Ehrenwort des Verkäufers akzeptieren, daß es nicht benutzt wurde? |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Zitat:
er darf aber auch keine wesentlichen Ihm bekannten Mängel verschweigen. Zitat:
bei Paypain können Sie (falls geschickt ) dann weiter quengeln +Gerät behalten +Geld wieder bekommen |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Ok. Aber daß das Gerät tatsächlich nicht neu ist wäre nur nachweisbar, wenn definitive Gebrauchsspuren zu sehen sind. |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Zitat:
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Es gibt auch Verkäufer, die entsprechend wichtige Informationen von sich aus nicht einfach verschweigen. Gerade in diesem Segment wird normalerweise eine fehlende Rechnung sowie fehlende Einfuhrpapiere in der Anzeige angegeben, da viel Ware importiert wird. Vermutlich ist dieser Käufer, der noch nie bei einem Kauf "gequengelt" hat, selbst beim Verkauf immer ehrlich Informationen zur Verfügung stellt - privat und beruflich - davon ausgegangen andere handeln ebenfalls seriös und fair und schreiben relevante Fakten ins Angebot, sodaß man nicht nachfragen muß. Zugegebener maßen ein leicht naive Sichtweise, die der hier genannte Käufer bei seinen nächsten Verkäufen vermutlich nochmal von Grund auf überdenken wird, wodurch sich dann jemand anders übervorteilt fühlen wird. Schade eigentlich, daß inzwischen nur noch zählt was rechtlich durchsetzbar und für den einzelnen von Vorteil ist, und nicht auf einen menschlichen Umgangston und Fairness geachtet wird. Danke an alle für diese interessante Diskussion und die Antworten. Hat mein Weltbild erweitert. Wenn auch nicht unbedingt zum postiven |
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| AW: Ware ohne Rechnung und Einfuhrbestätigung als "neu" verkaufen Zitat:
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