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Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

Dies ist eine Diskussion zu Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 09.02.2012, 20:02
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Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

Einen schönen guten Abend allerseits,

Folgende Frage
Person X ersteigert bei Person Y eine Ware und überweist das Geld. Person Y gibt den Versandbescheid an, das Paket mit der Ware kommt nie an. Daraufhin setzt sich Person X mit y in Kontakt und bittet um Klärung. Person Y stellt sich taub (das Paket hat sich jemand anderes eingesteckt, wird nicht mehr ankommen, da kann ich nichts tun). Daraufhin bittet Person X Y die Quittung über die Abgabe bei der Post vorzulegen. Person Y reagiert darauf nur mit: Ich hafte nicht für die Post und will keinen Betrag erstatten. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Person X jetzt? Anzeige erstatten????

Vielen Dank
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Alt 09.02.2012, 21:12
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AW: Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

war versicherter versand vereinbart?
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Alt 10.02.2012, 19:01
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AW: Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

Guten Abend,

Nein ausgemacht war ein Hermes Standartversand. Der Verkäufer will dem Käufer aber die Versandquittung nicht vorlegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 19:10
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AW: Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

Zitat:
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Person X jetzt? Anzeige erstatten????
ja, anzeige erstatten ist möglich. es könnte ein betrug vorliegen.

von einer anzeige bekommt person x aber weder automatisch die ware noch das geld wieder. obwohl es sein kann, dass der verkäufer sehr schnell das geld oder die ware rausrückt, wenn er eine vorladung von der polizei bekommt.

person x könnte vom kaufvertrag zurücktreten, wegen terminverzugs. dann könnte person x einen mahnbescheid erwirken (der kostet zunächst mal geld, welches aber der verkäufer rückerstatten muss) und damit die geldrückforderung geltend machen. wenn es schlecht läuft widerspricht der verkäufer der forderung und dann müsste person x klagen, um ihr geld zu bekommen.

man muss sich überlegen, je nach betrag, um den es geht, ob der aufwand lohnt. das risiko ist, dass der verkäufer völlig mittellos ist... dann bleibt person x halt auch noch auf den zusätzlcihen kosten sitzen. auch könnte sie sich eine anwältin nehmen, die kosten hätte ebenfalls der verkäufer zu tragen - blos wie gesagt, wenn der kein geld hat, bleibt person x auf den kosten sitzen.
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Alt 10.02.2012, 19:19
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AW: Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

Vielen Dank für die Antwort,

Wie sieht denn so eine Anzeige bei der Polizei aus? Müsste Person X dann sämtliche Korrespondenz, die über das Onlineauktionsportal gelaufen ist mitnehmen? Geht man da einfach hin? Sorry für die blöden Fragen, ich stehe da im Wald.....


LG Kleines
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 19:28
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AW: Ware kommt nicht an-Handlungsmöglichkeit

ja, man kann einfach zur polizei gehen. man kann sämtliche mails ausdrucken und mitnehmen, das schadet jedenfalls nicht. muss aber nicht unbedingt sein. es geht ja letzlich nicht um das hin und her geschreibe, sondern darum, dass der verkäufer möglicherweise vorsätzlich irgendwas verkauft hat, was er gar nicht besitzt oder irgendwie an jemand anderen verkauft hat...

man kann aber auch mal nach "strafanzeige online" googlen. da macht man direkt bei der staatsanwaltschaft eine schriftliche anzeige per internet. da muss man halt genau schildern, was vorgefallen ist.
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