Dies ist eine Diskussion zu Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung Käufer A hat eine Wlankarte für seinen Laptop bei Verkäufer B (Händler) gekauft. Laut Artikelbeschreibung vom Verkäufer ist diese Karte mit Laptop vom Käufer kompatibel. Leider ist das nicht der Fall. Käufer A hat mit Paypal gezahlt. Der Käufer hat den Verkäufer kontaktiert und die Lage geschildert. Der Verkäufer bietet die Rücknahme des Artikels an, aber die Kosten für eine Rücksendung müsse der Käufer übernehmen. Das Problem an der Sache ist das der Verkäufer aus den USA kommt. Laut Paypal und auch Ebay Richtlinien muss der Käufer den Artikel versichert zurücksenden. Die Kosten dafür betragen 15€ mit DHL. Der Artikelwert war mit Versand 21€ "Weiter sagt Ebay" Zitat: Hinweis zur Rücksendung: Senden Sie den Artikel in jedem Fall mit einem Versandnachweis zurück (z.B. per Hermes oder DHL). Laden Sie diesen Versandbeleg in „Probleme klären“ hoch. Die Kosten der Rücksendung müssen von Ihnen getragen werden; es sei denn, Sie haben sich mit dem Verkäufer anderweitig geeinigt. Stimmt das den so? Ist es nicht so das ein gewerblicher Verkäufer bei fehlerhaften bzw. nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel die Kosten für die Rücksendung übernehmen muß? |
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| AW: Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung Zitat:
Maßgeblich wäre zunächst, die Anwendung welchen Rechts A und B miteinander vereinbart hatten ( zulässig z.B.: "der Vertrag unterliegt dem Recht der Insel Isle of Man" ). Ansonsten könnte der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht dem Recht desjenigen Landes unterliegen, in dem der Verbraucher ansässig ist. Unter bestimmten Vorasussetzungen könnte selbst bei einer Rechtswahl der Verbraucher sich zumindest auf die im Land seiner Ansässigkeit geltenden Verbraucherschutzvorschriften berufen. Zitat:
( Die AGB-Bestimmung dürfte allerdings nicht wegen Unangemessenheit/Intransparenz/Ungewöhnlichkeit unwirksam sein: eine Paypal-AGB, wodurch der Käufer "Käuferschutz" nur dann beanspruchen können soll, wenn er die defekte Ware dem Verkäufer persönlich(!) zurückbringt und ihn zu einem opulenten Abendessen einlädt, dürfte unwirksam sein: dann könnte der Käufer den vereinbarten Käuferschutz von Paypal auch OHNE nachgewiesene persönliche Übergabe und Abendessens-Einladung einfordern ( sofern der Käufer die Versendung / Zustellung / Rückgabe in sonstiger Weise belegen könnte )). Zitat:
2. Gegenüber seinem Zahlungsdienstleister ( Paypal ) / Verkaufsplattform-Dienstleister ( eBay ) kann sich A nur auf die miteinander verabredeten Paypal-/ eBAY-AGB berufen, nicht jedoch auf seine (möglichen) gesetzlichen Verbraucherschutzrechte im Vertragsverhältnis mit seinem Verkäufer B! Zitat:
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| AW: Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung Hallo und Danke für die Rückmeldung, mal für einfache Leute! Hat der Verkäufer eine Chance auf Käuferschutz sofern Ebay/PayPal diesen jetzt ablehnen sollten? Primär ist ja erstmal Ebay/Paypal dessen Ansprechpartner denn von den bekommt der Käufer ja auch sein Geld wieder wenn es so sein sollte. Ebay/Paypal holen sich ja dann das Geld vom Verkäufer wieder. Oder etwa nicht? |
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