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Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Dies ist eine Diskussion zu Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 07:27
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Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Hallo,

Käufer A hat eine Wlankarte für seinen Laptop bei Verkäufer B (Händler) gekauft. Laut Artikelbeschreibung vom Verkäufer ist diese Karte mit Laptop vom Käufer kompatibel. Leider ist das nicht der Fall.

Käufer A hat mit Paypal gezahlt. Der Käufer hat den Verkäufer kontaktiert und die Lage geschildert. Der Verkäufer bietet die Rücknahme des Artikels an, aber die Kosten für eine Rücksendung müsse der Käufer übernehmen.

Das Problem an der Sache ist das der Verkäufer aus den USA kommt. Laut Paypal und auch Ebay Richtlinien muss der Käufer den Artikel versichert zurücksenden. Die Kosten dafür betragen 15€ mit DHL. Der Artikelwert war mit Versand 21€

"Weiter sagt Ebay" Zitat:

Hinweis zur Rücksendung: Senden Sie den Artikel in jedem Fall mit einem Versandnachweis zurück (z.B. per Hermes oder DHL). Laden Sie diesen Versandbeleg in „Probleme klären“ hoch. Die Kosten der Rücksendung müssen von Ihnen getragen werden; es sei denn, Sie haben sich mit dem Verkäufer anderweitig geeinigt.

Stimmt das den so? Ist es nicht so das ein gewerblicher Verkäufer bei fehlerhaften bzw. nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel die Kosten für die Rücksendung übernehmen muß?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 11:14
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AW: Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Zitat:
Zitat von ALG2 Beitrag anzeigen
[ In Deutschland ansässiger ] Verbraucher A hat eine von einem [ in den USA ansässigen ] Händler B [ über Verkaufsplattform eBay angebotene ] WLAN-Karte gekauft.
Welchem Recht unterliegt der Kaufvertrag?

Maßgeblich wäre zunächst, die Anwendung welchen Rechts A und B miteinander vereinbart hatten ( zulässig z.B.: "der Vertrag unterliegt dem Recht der Insel Isle of Man" ).

Ansonsten könnte der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht dem Recht desjenigen Landes unterliegen, in dem der Verbraucher ansässig ist.

Unter bestimmten Vorasussetzungen könnte selbst bei einer Rechtswahl der Verbraucher sich zumindest auf die im Land seiner Ansässigkeit geltenden Verbraucherschutzvorschriften berufen.

Zitat:
Laut Paypal und auch Ebay Richtlinien muss der Käufer den Artikel versichert zurücksenden.
Zu diesem MÜSSEN kann der Käufer höchstens auf der Grundlage seiner Absprache mit seinem Zahlungsdienstleister Paypal "verpflichtet" sein, um Anspruch auf die vertraglich zugesicherten "Käuferschutz-Leistungen" seines Zahlungsdienstleisters geltend machen zu können.

( Die AGB-Bestimmung dürfte allerdings nicht wegen Unangemessenheit/Intransparenz/Ungewöhnlichkeit unwirksam sein: eine Paypal-AGB, wodurch der Käufer "Käuferschutz" nur dann beanspruchen können soll, wenn er die defekte Ware dem Verkäufer persönlich(!) zurückbringt und ihn zu einem opulenten Abendessen einlädt, dürfte unwirksam sein: dann könnte der Käufer den vereinbarten Käuferschutz von Paypal auch OHNE nachgewiesene persönliche Übergabe und Abendessens-Einladung einfordern ( sofern der Käufer die Versendung / Zustellung / Rückgabe in sonstiger Weise belegen könnte )).

Zitat:
Ist es nicht so das ein gewerblicher Verkäufer bei fehlerhaften bzw. nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel die Kosten für die Rücksendung übernehmen muß?
1. FALLS A berechtigt wäre, sich gegenüber B(!) auf die Geltung deutscher Verbraucherschutzvorschriften ( in einem Rechtsstreit ) berufen zu können, (nur) dann wäre er berechtigt, den Händler B (gerichtlich) auf Übernahme/Erstattung der im Rahmen von Mängelabhilfe-Maßnahmen nötigen Transportkosten in Anspruch nehmen zu können.

2. Gegenüber seinem Zahlungsdienstleister ( Paypal ) / Verkaufsplattform-Dienstleister ( eBay ) kann sich A nur auf die miteinander verabredeten Paypal-/ eBAY-AGB berufen, nicht jedoch auf seine (möglichen) gesetzlichen Verbraucherschutzrechte im Vertragsverhältnis mit seinem Verkäufer B!

Zitat:
Laut Paypal und auch Ebay Richtlinien muss der Käufer den Artikel versichert zurücksenden. Die Kosten dafür betragen 15€ mit DHL. Der Artikelwert war mit Versand 21€
Vielleicht sind diese Käufer-Schutz AGB (gerade noch nicht un-) wirksam. Trotzdem könnten vielleicht befugte Personen/Stellen ( Konkurrenten / Verbraucherschutzverbände ... ) Paypal/eBay die Werbung für Paypal mit der Angabe "Käuferschutz" wegen unlauterer Irreführung untersagen.

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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 11:24
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AW: Ware entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Hallo und Danke für die Rückmeldung,

mal für einfache Leute! Hat der Verkäufer eine Chance auf Käuferschutz sofern Ebay/PayPal diesen jetzt ablehnen sollten?

Primär ist ja erstmal Ebay/Paypal dessen Ansprechpartner denn von den bekommt der Käufer ja auch sein Geld wieder wenn es so sein sollte. Ebay/Paypal holen sich ja dann das Geld vom Verkäufer wieder. Oder etwa nicht?
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