Dies ist eine Diskussion zu Wäre eine Wett-App legal? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Wäre eine Wett-App legal? meine Frage ist: Wäre eine Facebook-App, wo Zwei oder Mehrere Teilnehmer miteinander um ideelle oder kleine Sachwerte (Getränk,Kuchen,etc) wetten können können in Deutschland legal? Und wie stände es mit Geldwetten? Vielen Danke! |
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| AW: Wäre eine Wett-App legal? Zitat:
Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das vom App-Anbieter öffentlich veranstaltete "Spiel" besteht darin, sich gegenseitig etwas in Abhängigkeit vom Eintritt ( bzw. Ausgang ) eines Ereignisses zu versprechen. Ein "Glücksspiel" ist dieses Wettspiel dann, wenn der Ereigniseintritt "überwiegend" vom Zufall abhängt ( wobei nicht ganz klar ist, was mit "überwiegend zufallsabhängig" gemeint sein soll ), und wenn Vermögenswerte (Getränke, Kuchen, Geld ) als (Wett-)Spieleinsatz geleistet werden. Die ( für die Glückspiel-Erlaubnisbehörden zuständen ) Bundesländer haben sich im Glücksspiel-Staatsvertrag darauf verständigt, als genehmigungsbedürftige Glücksspiele folgende Spiele zu betrachten: § 3 GlüStV Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. 11 |
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| AW: Wäre eine Wett-App legal? Zitat:
Wette ich um ein Bier, dass ich zehn Liegestützen schaffe oder zehn Bockwürste verdrücke binnen zehn Minuten, spielt der Zufall nur noch eine marginale Rolle. (Es könnte mir ja der Himmel auf den Kopf fallen .) Anders sicher bei einer Wette, dass Bayern sieben Tore schießt am Sonnabend.Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Wäre eine Wett-App legal? § 3 GlüStV [I]Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Hallo, danke erstmal für die datallierten Antworten! Gegen den Zufall und das Ermessen könnte man wenig machen. Aber in der hypothetischen App würde kein Entgeld gegen Gewinnchance genommen werden - wäre das dann nicht legal? |
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| AW: Wäre eine Wett-App legal? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Seither hat kein Gesetzgeber die strafrechtliche Vorschrift hinsichtlich des Glückspielbegriffs geändert; die aktuelle Fassung des § 284 StGB lautet: Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Bundesländer haben mit dem Glückspielstaatsvertrag kein (Straf-)Gesetz zu unerlaubten Glückspielveranstaltungen erlassen. Zitat:
Es bleibt also den Genehmigungsbehörden überlassen, was sie unter dem unklaren Begriff "überwiegend zufallsabhängig" verstehen möchten, wenn sie über die Erlaubnisbedürftigkeit ( und ggf. strafrechtliche Verfolgung ) eines öffentlich veranstalteten Spiels nachdenken möchten. Zitat:
Zitat:
---> Wenn Du öffentlich Wetten anbietest, bei der Dein Wettpartner ein "Entgelt" als Einsatz zu leisten hat, und Du "ein Bier" dagegensetzt, bei der es darum geht, ob Dir ( oder ihm, oder wem von Euch beiden zuerst ) eine bestimmte Sport-/Freßleistung gelingen wird, dann dürfte es sich dabei um eine erlaubnispflichtige öffentliche Glücksspielveranstaltung handeln. Ist "Dart" ein Glücksspiel, weil es "überwiegend zufallsabhängig" ist? Das hängt selbstverständlich davon ab, was man unter "überwiegend zufallsabhängig" verstehen möchte: Zitat:
Die Begriffe "Geschicklichkeitsspiel" ( den das Gesetz nicht kennt ) und "Glücksspiel" müssen sich nicht ausschließen. Darts ist ( wegen der überwiegenden Zufallsabhängigkeit ) ein Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB und § 3 GlüStV, und gleichzeitig ein Geschicklichkeitsspiel. 11 |
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| AW: Wäre eine Wett-App legal? Hallo, ich verstehe das mit dem Entgelt nicht: Wäre das der Einsatz den man bringen muss um einzusteigen, der Gewinn der App, oder das Bier um das man wettet? Falls letzteres der Fall ist, dann wäre die App ja in jedem Fall illegal, oder? Nebenbei: Der meine Ehrenrechte will ich nun wirklich nicht verlieren.. |
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