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Vorladung wegen Warenbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen Warenbetrug innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 06.08.2011, 23:59
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Vorladung wegen Warenbetrug

Hallo zusammen,
ich entschuldige mich vorab für die langen und verwirrenden Ausführungen. Sie sind aber notwendig um den ganzen Sachverhalt zu verstehen und zu bewerten.

Mal angenommen, Person A versteigert als Privatperson in einem Online-Auktionshaus mehrere Artikel an Person B. Person B meldet sich aber nicht. A. verschickt mehrere Zahlungsaufforderungen und zuletzt eine Fristsetzung. Nach Ablauf der Frist verkauft er die Artikel anderweitig und sperrt B für weitere Auktionen.

2 Monate nach Auktionsende (und nach Ablauf der Frist) meldet sich B plötzlich und möchte bezahlen. Gleichzeitig kauft er mit einem anderen Account (nennen wir ihn der Einfachkeit halber C) weitere Artikel von A.

A erklärt B den Sachverhalt (Artikel nicht mehr vorhanden) und sperrt nach diversen drohenden und beleidigenden emails auch C für weitere Käufe. B besteht weiter auf Lieferung und überweist unaufgefordert einen Betrag X. Betrag X passt centgenau zu den Käufen von B. Laut Verwendungszweck ist er aber für die Käufe von C.

A bietet eine Rückerstattung oder Verrechnung mit Käufen von C an.

B besteht weiter auf Lieferung der Gesamtkäufe.

A versendet nach einigem hin und her und mangels Gegenvorschlägen eigenmächtig die Artikel von C an B und überweist den Differenzbetrag zurück. (Nur zur Erinnerung B und C sind ein und dieselbe Person)

Von B kommen keine Reaktionen mehr.

Doch dann flattert A eine Vorladung wegen Warenbetrug zulasten von B ins Haus. Die Rücküberweisung kann A noch belegen. Den Versand der Artikel (Wert einschließlich Versand unter 25 Euro) nicht mehr.

Wie soll sich A bei der Vorladung verhalten ? Und mit was muss er rechnen ?
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Alt 08.08.2011, 22:46
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AW: Vorladung wegen Warenbetrug

Zunächst einmal sah sich nach 2 Monaten A nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Das geht vollkommen in Ordnung! Dann gibt es eine Vertrags-Abschlussfreiheit. D.h., selbst der Tankstellenpächter oder der Supermarkt kann entscheiden, an wen er verkauft und an wen nicht.

Für mich lagen wichtige Gründe vor keine Geschäfte mit B und C zu tätigen. Eine Vorladung bedeutet lediglich, dass man angehört wird. Hier sollte A seine Unterlagen mitnehmen, die ihm helfen und dann den Fall aus seiner Sicht schildern.
__________________
Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß!
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