Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen Warenbetrug innerhalb des Forums Internetrecht
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| Vorladung wegen Warenbetrug ich entschuldige mich vorab für die langen und verwirrenden Ausführungen. Sie sind aber notwendig um den ganzen Sachverhalt zu verstehen und zu bewerten. Mal angenommen, Person A versteigert als Privatperson in einem Online-Auktionshaus mehrere Artikel an Person B. Person B meldet sich aber nicht. A. verschickt mehrere Zahlungsaufforderungen und zuletzt eine Fristsetzung. Nach Ablauf der Frist verkauft er die Artikel anderweitig und sperrt B für weitere Auktionen. 2 Monate nach Auktionsende (und nach Ablauf der Frist) meldet sich B plötzlich und möchte bezahlen. Gleichzeitig kauft er mit einem anderen Account (nennen wir ihn der Einfachkeit halber C) weitere Artikel von A. A erklärt B den Sachverhalt (Artikel nicht mehr vorhanden) und sperrt nach diversen drohenden und beleidigenden emails auch C für weitere Käufe. B besteht weiter auf Lieferung und überweist unaufgefordert einen Betrag X. Betrag X passt centgenau zu den Käufen von B. Laut Verwendungszweck ist er aber für die Käufe von C. A bietet eine Rückerstattung oder Verrechnung mit Käufen von C an. B besteht weiter auf Lieferung der Gesamtkäufe. A versendet nach einigem hin und her und mangels Gegenvorschlägen eigenmächtig die Artikel von C an B und überweist den Differenzbetrag zurück. (Nur zur Erinnerung B und C sind ein und dieselbe Person) Von B kommen keine Reaktionen mehr. Doch dann flattert A eine Vorladung wegen Warenbetrug zulasten von B ins Haus. Die Rücküberweisung kann A noch belegen. Den Versand der Artikel (Wert einschließlich Versand unter 25 Euro) nicht mehr. Wie soll sich A bei der Vorladung verhalten ? Und mit was muss er rechnen ? |
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| AW: Vorladung wegen Warenbetrug Zunächst einmal sah sich nach 2 Monaten A nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Das geht vollkommen in Ordnung! Dann gibt es eine Vertrags-Abschlussfreiheit. D.h., selbst der Tankstellenpächter oder der Supermarkt kann entscheiden, an wen er verkauft und an wen nicht. Für mich lagen wichtige Gründe vor keine Geschäfte mit B und C zu tätigen. Eine Vorladung bedeutet lediglich, dass man angehört wird. Hier sollte A seine Unterlagen mitnehmen, die ihm helfen und dann den Fall aus seiner Sicht schildern.
__________________ Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß! |
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