Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorgehen gegen öffentliche Beleidigung auf Facebook

Dies ist eine Diskussion zu Vorgehen gegen öffentliche Beleidigung auf Facebook innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 01:53
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 14
Keine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Hilfloser hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorgehen gegen öffentliche Beleidigung auf Facebook

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: Person A findet auf Facebook einige "unschöne" Aussagen (ich hoffe, ich darf zitieren: "SS- ähnlichen Schwadronen" oder "steinewerfendes, den Staat und die Demokratie ablehnendes Klientel" und ähnliches) gegenüber einer politischen Gruppe mit denen er sich mehr oder minder identifiziert (und auch gewählt hat). Es handelt sich dabei NICHT um eine rechte oder gar verfassungswidrige Gruppierung!

Obwohl der "Urheber" der Aussagen sicher nicht Person A persönlich beleidigen wollte (die beiden kennen sich nicht), fühlt sich A angegriffen und überhaupt von der Wortwahl sehr vor den Kopf gestoßen.

Welche Möglichkeiten hat A, gegen die Aussagen vorzugehen? Eine nette(!) Mail, mit der Bitte um Entschuldigung wird vermutlich wenig Erfolg haben.

Viele Grüße und herzlichen Dank
Hilfloser

PS: Ich hoffe, "Internetrecht" ist zumindest fast die passende Kategorie
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2011, 12:00
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Vorgehen gegen öffentliche Beleidigung auf Facebook

Strafanzeige, und zivilrechtlich Forderung nach Unterlassung, Schmerzendgeld usw.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 02:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Vorgehen gegen öffentliche Beleidigung auf Facebook

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Strafanzeige, und zivilrechtlich Forderung nach Unterlassung, Schmerzendgeld usw.
Sinnlos. A ist nicht Verletzter, auch wenn er sich aus Sympathie für die Gruppierung wie ein solcher fühlte.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Die TU Dresden auf Facebook - http://www.facebook.com/TUDnews Nachrichten: Wissenschaft 10.05.2011 15:10
Öffentliche Beleidigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 05.01.2010 17:27
Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen? Medienrecht und Presserecht 12.12.2009 23:41
Öffentliche Beleidigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.10.2008 00:34
Vorgehen gegen Betrug Verbraucherrecht 10.07.2008 21:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN