Dies ist eine Diskussion zu Virtuelle Güter, PayPal. Negativer Kontostand. innerhalb des Forums Internetrecht
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| Virtuelle Güter, PayPal. Negativer Kontostand. ich möchte mal folgenden fiktiven Fall annehmen. Ein Verkäufer A versteigert in eBay ein virtuelles Gut und erhält die Zahlung über PayPal. Nachdem er die Zahlung erhalten hat, lässt er das Geld von PayPal auf sein Bankkonto überweisen. Zwei Tage später stellt sich heraus das der Käufer B gehackt wurde. Sprich: Jemand anders (C) hatte unautorisierten Zugriff auf das eBay und PayPal Konto von B. Deshalb veranlasst B eine Rückbuchung seines Geldes mit der Begründung er sei gehackt worden. Daraufhin würde wohl PayPal den Fall prüfen und A nach der Versandmethode Fragen. Augenscheinlich sind virtuelle Güter durch PayPal nicht abgedeckt und folglich könnte PayPal möglicherweise den Verkäufer A haftbar machen. Aufgrund von PayPals entscheidung wäre der Verkäufer, nehmen wir mal einen geringen Betrag von ca. 70€ an, im Minus. Natürlich möchte PayPal dieses Geld dann haben, könnte man zumindest vermuten. Wäre eine derartige Forderung von PayPal Rechtens? Ist A dafür verantwortlich wenn B nicht in der Lage ist sein Konto vor einem Hacker (der vermutlich irgendwo im Ausland sitzt) zu schützen? Wie würdet Ihr diese ausgedachte Konstruktion beurteilen? Wie wird das ausgehen? Bzw. wäre PayPal im Recht und sollte man Ihnen das Geld zahlen? Oder wäre das wieder so ein Drohung->Mahnung Kreislauf? Ich habe schon öfter solche Fälle hier gelesen, die meisten sind aber relativ alt. Und da PayPal seine AGB wie andere die Unterwäsche wechseln wollte ich das noch einmal reinstellen. Diese fiktive Annahme. Ich hoffe mir kann jemand schildern wie so ein Fall ablaufen könnte. MfG |
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