Dies ist eine Diskussion zu Verzögerung der Lieferung im Internetkauf innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wir hatten da so einen schulischen Fall bei dem ich überhaupt nicht einverstanden war. Deshalb möchte ich hier nochmals nachfragen: Es wird was im Internet bestellt. Da dies vom Ausland ist, muss per Vorkasse bezahlt werden. Das Geld ist erhalten. Die Lieferung erfolgte 2 ganze Jahre nicht, weil der Verkäufer nie geliefert hat (er wurde aber kontaktiert und er zögerte es immer hinaus mit: Produktion geht im Moment nicht oder Eine neue Firma macht das Produkt jetzt für uns,...) Was kann der der Käufer jetzt rechtlich unternehmen, um das Geld oder die Ware zu bekommen? Ich bin mal sehr gespannt auf Antworten und Danke im Voraus, Saphine |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Unter Fristsetzung in Verzug setzen und bei fruchtlosen Verstreichen ggf. auf Herausgabe klagen oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Form von Rücküberweisung des Geldes verlangen ggf. zusätzlich die Zinsen geltend machen. Wobei ich mir der Herausgabe unsicher bin. |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Vielen Dank für die rasche Antwort. Insofern ca. gleich wie meine Idee. Aber diese 2 Jahre Verzögerung haben gemäss meinem Lehrer einen ganz anderen Effekt. Aber ich warte mal ab ob noch jemand eine Ergänzung hat oder Ähnliches... |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Welcher Effekt soll das sein? Der Anspruch dürfte ggf. mit Ablauf des Kalenderjahres nach 3 Jahren verjähren. M.E. dürfte deutsches Recht gelten. Schwierig ist es aber die Ware oder ggf. Schadenersatz im Ausland einzutreiben. |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Hmm, Effekt war das falsche Wort. Sorry. Schweizer bestellt in Deutschland wäre hier der Fall. Und der Fall ist aus der Sicht des Schweizers, also ist die deutsch. Firma im Ausland. Beeinträchtigt das ggf. die Schadensersatzforderung? |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Gute Frage, mal gucken was jemand anderes dazu sagt. |
| |||
| AW: Verzögerung der Lieferung im Internetkauf Mein Stand sieht so aus: Die Verjährung tritt erst nach 5 Jahren ein und überdies könnten die Ankündigungen des Shops, dass die Produktion verschoben worden ist als Verjährungsunterbrechung angesehen werden. Der Währungsverlust müsste der Schweizer in Kauf nehmen. Mahnschreiben eines Anwaltes oder Inkassobüros wäre angebracht. grüsse Saphine |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Komische Verzögerung! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 30.07.2011 21:19 |
| Informationspflicht und Verzögerung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.11.2010 09:09 |
| Verzögerung Gerichtstermin .. | Straßenverkehrsrecht | 10.02.2010 15:54 |
| Ort der Lieferung bei Versendung, Freigabeerklärung nach Zahlungseingang, Lieferung per Nachnahme (Änderung der Rechtsprechung) | Nachrichten: Steuern und Wirtschaft | 29.10.2008 16:30 |
| Import USA Verzögerung | Kaufrecht / Leasingrecht | 29.10.2008 08:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios