Dies ist eine Diskussion zu Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite innerhalb des Forums Internetrecht
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| Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Darf man eigentlich eine Webseite ins Internet stellen, deren Name und optische Aufmachung den Eindruck erweckt, eine Bundesbehörde zu repräsentieren? Insbesondere würde mich interessieren, ob man zum Beispiel für das Logo der Webseite die Farben der Deutschlandfahne in Kombination mit den Begriffen "Bund" oder "Bundes" verwenden darf? Wären Domainnamen wie zum Beispiel bundespizzaservice.de oder bundesschuhfabrik.de erlaubt? Dürfte eine Firma sich im Internet in scherzhafter Absicht als "Behörde" bezeichnen? Und wie sieht es dabei mit der Verwendung von Staatssymbolen wie zum Beispiel dem Bundesadler aus? Gruß Matthias |
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
"Benutzer des Internet, die den Namen "verteidigungsministerium.de" eingeben, gelangen auf die Homepage des Beklagten. Auf der Eingangsseite heißt es u.a.: "Sollte hier wer zum Bundesministerium der Verteidigung wollen kann ich erst mal nur sagen, dass es hier nicht ist. ..." LG Hannover, Urteil vom 12.09.2001 7 O 349/01 http://www.jurpc.de/rechtspr/20010207.htm Zitat:
Zitat:
Solange nur unterdurchschnittlich begriffsstutzige, uninformierte, tranfunzlige Verbraucher darauf hereinfallen, eher ja. Zitat:
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Meiner Meinung nach läge bei "bundespizzaservice.de" etc. unlauterer Wettbewerb vor, wenn dies nicht satirisch gemeint ist, sondern tatsächlich für eine entsprechende Dienstleistung stehen soll. Dies zum einen, weil damit eine regionale Verbreitung suggeriert wird, die vermutlich nicht annähernd gegeben ist. Zum anderen, weil eben möglicherweise der Anschein einer amtlichen Dienstleistung vorliegt (sicher nicht beim Pizzadienst, aber z.B. bei Unternehmensverzeichnissen oder privaten Patentdatenbanken wird hier viel Schindluder getrieben). Im Rahmen der Satirefreiheit darf man eine Behörde zum Scherz erfinden. Dass die Firma sich jedoch selber so bezeichnet, halte ich für grenzwertig. Bekannt ist z.B. Werbung nach folgendem Strickmuster: "Das Spaßministerium empfiehlt ..." oder "Der Geschmacksminister sagt: ...". Alles darüber hinaus müsste im Einzelfall geprüft werden. |
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
Wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu "mitwohnzentrale.de" u.a. anschaut, wäre die Verwendung des "bundes..."-Präfix vermutlich genau der Schritt, der die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschreitet.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
Zitat:
(Ein entsprechender Handelsregistereintrag einer Firma "Bundespizzaservice" würde aus ebendiesen Gründen ja auch abgelehnt werden.) Zitat:
(Die Bundeshackfleischverordnung ist ja auch mitnichten dem Hirn eines Satirikers vom Kaliber Dieter Hildebrandts oder Victor von Bülows entsprungen, sondern solider deutscher Gesetzgebungsarbeit...)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
Zitat:
Inwiefern allein schon durch die Angabe "bundes-" beim maßgeblichen Durchschnittsverbraucher eine unzutreffende Fehlvorstellung eines quasi-behördlichen Dienste-Angebots erweckt würde, dürfte wohl sehr von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängen. .... Zitat:
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
Das ist bei einer Mitwohnzentrale bekanntermaßen anders. Zitat:
Der Zusatz "bundes-" suggeriert hier also eine regionale Verbreitung, die wohl so nicht gegeben sein dürfte (unter lebensnaher Betrachtung zumindest). Zitat:
Zitat:
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite § 124 OWiG. |
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite Wie sieht es denn aus, wenn es sich bei der Webseite selbst um die eigentliche Dienstleistung handelt? Dürfte sich zum Beispiel jemand die Domain "bundesjuraforum.de" reservieren und diesem Forum damit Konkurrenz machen? |
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