Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2011, 14:02
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2005
Beiträge: 51
Keine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Hallo allerseits!

Darf man eigentlich eine Webseite ins Internet stellen, deren Name und optische Aufmachung den Eindruck erweckt, eine Bundesbehörde zu repräsentieren? Insbesondere würde mich interessieren, ob man zum Beispiel für das Logo der Webseite die Farben der Deutschlandfahne in Kombination mit den Begriffen "Bund" oder "Bundes" verwenden darf? Wären Domainnamen wie zum Beispiel bundespizzaservice.de oder bundesschuhfabrik.de erlaubt? Dürfte eine Firma sich im Internet in scherzhafter Absicht als "Behörde" bezeichnen? Und wie sieht es dabei mit der Verwendung von Staatssymbolen wie zum Beispiel dem Bundesadler aus?

Gruß

Matthias
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 00:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von Eisenbart Beitrag anzeigen
Darf man eigentlich eine Webseite ins Internet stellen, deren Name und optische Aufmachung den Eindruck erweckt, eine Bundesbehörde zu repräsentieren?
Eher nein. Siehe z.B. das LG Hannover zur Webseite unter "www.verteidigungsministerium.de"

"Benutzer des Internet, die den Namen "verteidigungsministerium.de" eingeben, gelangen auf die Homepage des Beklagten. Auf der Eingangsseite heißt es u.a.:
"Sollte hier wer zum Bundesministerium der Verteidigung wollen kann ich erst mal nur sagen, dass es hier nicht ist. ..."

LG Hannover, Urteil vom 12.09.2001
7 O 349/01
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010207.htm

Zitat:
Insbesondere würde mich interessieren, ob man zum Beispiel für das Logo der Webseite die Farben der Deutschlandfahne in Kombination mit den Begriffen "Bund" oder "Bundes" verwenden darf?
Wenn dadurch nicht irregeführt würde, ja.

Zitat:
Wären Domainnamen wie zum Beispiel bundespizzaservice.de oder bundesschuhfabrik.de erlaubt?
Es ist nicht ersichtlich, wer weshalb berechtigt sein könnte, die Benutzung dieser Bezeichnungen untersagen zu dürfen.

Zitat:
Dürfte eine Firma sich im Internet in scherzhafter Absicht als "Behörde" bezeichnen?
Solange nur unterdurchschnittlich begriffsstutzige, uninformierte, tranfunzlige Verbraucher darauf hereinfallen, eher ja.

Zitat:
Und wie sieht es dabei mit der Verwendung von Staatssymbolen wie zum Beispiel dem Bundesadler aus?
Vermutlich zulässig, sofern damit nicht irregeführt würde.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 01:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Meiner Meinung nach läge bei "bundespizzaservice.de" etc. unlauterer Wettbewerb vor, wenn dies nicht satirisch gemeint ist, sondern tatsächlich für eine entsprechende Dienstleistung stehen soll. Dies zum einen, weil damit eine regionale Verbreitung suggeriert wird, die vermutlich nicht annähernd gegeben ist. Zum anderen, weil eben möglicherweise der Anschein einer amtlichen Dienstleistung vorliegt (sicher nicht beim Pizzadienst, aber z.B. bei Unternehmensverzeichnissen oder privaten Patentdatenbanken wird hier viel Schindluder getrieben).

Zitat:
Dürfte eine Firma sich im Internet in scherzhafter Absicht als "Behörde" bezeichnen?
Im Rahmen der Satirefreiheit darf man eine Behörde zum Scherz erfinden. Dass die Firma sich jedoch selber so bezeichnet, halte ich für grenzwertig. Bekannt ist z.B. Werbung nach folgendem Strickmuster: "Das Spaßministerium empfiehlt ..." oder "Der Geschmacksminister sagt: ...". Alles darüber hinaus müsste im Einzelfall geprüft werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 12:33
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Zitat:
Wären Domainnamen wie zum Beispiel bundespizzaservice.de oder bundesschuhfabrik.de erlaubt?
Es ist nicht ersichtlich, wer weshalb berechtigt sein könnte, die Benutzung dieser Bezeichnungen untersagen zu dürfen.
Jeder Wettbewerber, auf Grundlage des UWG.

Wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu "mitwohnzentrale.de" u.a. anschaut, wäre die Verwendung des "bundes..."-Präfix vermutlich genau der Schritt, der die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschreitet.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 12:35
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach läge bei "bundespizzaservice.de" etc. unlauterer Wettbewerb vor, wenn dies nicht satirisch gemeint ist, sondern tatsächlich für eine entsprechende Dienstleistung stehen soll.
Sehe ich genauso.
Zitat:
Dies zum einen, weil damit eine regionale Verbreitung suggeriert wird, die vermutlich nicht annähernd gegeben ist. Zum anderen, weil eben möglicherweise der Anschein einer amtlichen Dienstleistung vorliegt (sicher nicht beim Pizzadienst, aber z.B. bei Unternehmensverzeichnissen oder privaten Patentdatenbanken wird hier viel Schindluder getrieben).
Dito.

(Ein entsprechender Handelsregistereintrag einer Firma "Bundespizzaservice" würde aus ebendiesen Gründen ja auch abgelehnt werden.)

Zitat:
Im Rahmen der Satirefreiheit darf man eine Behörde zum Scherz erfinden. Dass die Firma sich jedoch selber so bezeichnet, halte ich für grenzwertig. Bekannt ist z.B. Werbung nach folgendem Strickmuster: "Das Spaßministerium empfiehlt ..." oder "Der Geschmacksminister sagt: ...". Alles darüber hinaus müsste im Einzelfall geprüft werden.
Wer im Rahmen der Satire Behörden oder Gesetze erfindet, sollte sich aber darüber klar sein, daß eine vorherige gründliche Recherche immer angebracht ist - die Erfindungs- und Regulierungs-Wut von (Rechts-)Politikern stellt erfahrungsgemäß jeden Satiriker weit in den Schatten... ;-)

(Die Bundeshackfleischverordnung ist ja auch mitnichten dem Hirn eines Satirikers vom Kaliber Dieter Hildebrandts oder Victor von Bülows entsprungen, sondern solider deutscher Gesetzgebungsarbeit...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 14:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung des BGH zu "mitwohnzentrale.de" u.a. anschaut, wäre die Verwendung des "bundes..."-Präfix vermutlich genau der Schritt, der die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschreitet.
Die mögliche Unzulässigkeit einer Verwendung einer Domainbezeichnung wie z.B. "mitwohnzentrale.de" wegen eventueller Irreführungsgefahr wollte der BGH aber nicht ohne Berücksichtigung der unter dieser Domain abrufbaren Inhalte beurteilen:

Zitat:
Es kommt "eine Irreführung nach § 3 UWG unter dem Gesichtspunkt einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung in Betracht. Denn es liegt nicht fern, daß Internet-Nutzer, die auf die Website der Beklagten im Internet stoßen, annehmen werden, daß es sich bei dem Beklagten um den einzigen oder doch den größten Verband von Mitwohnzentralen handelt, und deswegen nach weiteren Angeboten nicht suchen werden.

In Betracht [ kommt ein ] Verbot, den Domain-Namen "Mitwohnzentrale.de" zu verwenden, wenn nicht auf der Homepage der Beklagten darauf hingewiesen wird, daß es noch weitere, in anderen Verbänden zusammengeschlossene Mitwohnzentralen gibt
---> Wenn auf einer Homepage unter "bundespizzaservice.de" überdeutlich darauf hingewiesen würde, daß es noch weitere Anbieter von Pizzalieferdiensten gibt, die ihre Dienstleistungen im gleichen Liefergebiet wie "bundespizzaservice.de" anbieten, dann dürfte die Gefahr gebannt sein, der maßgebliche Durchschnittsverbraucher könnte der Fehlvorstellung verfallen, der "bundespizzaservice" sei der einzige Anbieter/Vermittler bundesweiter Pizzalieferdienste.

Inwiefern allein schon durch die Angabe "bundes-" beim maßgeblichen Durchschnittsverbraucher eine unzutreffende Fehlvorstellung eines quasi-behördlichen Dienste-Angebots erweckt würde, dürfte wohl sehr von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängen.

....

Zitat:
(Ein entsprechender Handelsregistereintrag einer Firma "Bundespizzaservice" würde aus ebendiesen Gründen ja auch abgelehnt werden.)
Jedenfalls wurde eine Marke "Bundes Burger" ( für Fruchtgummi-Zuckerwaren ) eingetragen.

11
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 22:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Die mögliche Unzulässigkeit einer Verwendung einer Domainbezeichnung wie z.B. "mitwohnzentrale.de" wegen eventueller Irreführungsgefahr wollte der BGH aber nicht ohne Berücksichtigung der unter dieser Domain abrufbaren Inhalte beurteilen:
Eine derartige Prüfung dürfte ja genau ergeben, dass es sich eben nicht um einen bundesweit tätigen Anbieter handelt. Denn bis dahin ist die Pizza kalt und der Kunde verhungert.

Das ist bei einer Mitwohnzentrale bekanntermaßen anders.

Zitat:
---> Wenn auf einer Homepage unter "bundespizzaservice.de" überdeutlich darauf hingewiesen würde, daß es noch weitere Anbieter von Pizzalieferdiensten gibt, die ihre Dienstleistungen im gleichen Liefergebiet wie "bundespizzaservice.de" anbieten, dann dürfte die Gefahr gebannt sein, der maßgebliche Durchschnittsverbraucher könnte der Fehlvorstellung verfallen, der "bundespizzaservice" sei der einzige Anbieter/Vermittler bundesweiter Pizzalieferdienste.
Wie gesagt müssten die überhaupt erst einmal selber bundesweit aktiv sein. Dann noch einen Mitbewerber zu finden, der ebenfalls eine rote Fiat-Panda-Flotte unterhält, die es von Hamburg bis nach München schafft, dürfte schwierig werden.

Der Zusatz "bundes-" suggeriert hier also eine regionale Verbreitung, die wohl so nicht gegeben sein dürfte (unter lebensnaher Betrachtung zumindest).

Zitat:
Inwiefern allein schon durch die Angabe "bundes-" beim maßgeblichen Durchschnittsverbraucher eine unzutreffende Fehlvorstellung eines quasi-behördlichen Dienste-Angebots erweckt würde, dürfte wohl sehr von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls abhängen.
Na klar. Wurde aber schon gesagt.

Zitat:
Jedenfalls wurde eine Marke "Bundes Burger" ( für Fruchtgummi-Zuckerwaren ) eingetragen.
Da redet Ihr über zwei verschiedene Dinge (Handelsregistereintrag und Markenschutz). "Bundes Burger" dürfte vor allem in dieser Schreibweise hinreichend scherzhaft sein, so dass beim durchschnittlichen Verbraucher keine Irreführung anzunehmen ist.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 29.09.2011, 23:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)95% positive Bewertungen (6943 Beiträge, 551 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von Eisenbart Beitrag anzeigen
Und wie sieht es dabei mit der Verwendung von Staatssymbolen wie zum Beispiel dem Bundesadler aus?
§ 124 OWiG.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 01:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Eine derartige Prüfung dürfte ja genau ergeben, dass es sich eben nicht um einen bundesweit tätigen Anbieter handelt.
Es müßte auf der Webseite nur überdeutlich klar gemacht werden, daß keine Alleinstellung beansprucht würde. Das wäre ja schon dann der Fall, wenn darauf hingewiesen würde, daß es im Gebiet der Geschäftstätigkeit des "bundespizzaservice.de" ( Mecklenburg-Vorpommern ) noch weitere Pizzadienste gibt.

Zitat:
Wie gesagt müssten die überhaupt erst einmal selber bundesweit aktiv sein.
Inwieweit die Angabe "bundepizzaservice" beim Durchschnitts-Pizzakunden mit der Vorstellung verknüpft ist, wegen der Vorsilbe "bundes-" von einer bundesweiten Liefertätigkeit ausgehen zu dürfen, erscheint eher fraglich.

Zitat:
Der Zusatz "bundes-" suggeriert hier also eine regionale Verbreitung
Ob der maßgebliche Durchschnittsverbraucher dies so versteht, wäre zu prüfen.

11
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 30.09.2011, 17:43
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2005
Beiträge: 51
Keine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Eisenbart hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verwendung von staatlichen Symbolen und Begriffen auf einer Webseite

Wie sieht es denn aus, wenn es sich bei der Webseite selbst um die eigentliche Dienstleistung handelt? Dürfte sich zum Beispiel jemand die Domain "bundesjuraforum.de" reservieren und diesem Forum damit Konkurrenz machen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
2 AGBs auf einer Webseite Handelsrecht 04.01.2010 21:15
Legalität einer Webseite Internetrecht 29.07.2008 20:05
Verwendung von Begriffen in Internetforen, die illegale aktivitäten beschreiben? Internetrecht 22.03.2008 19:56
Urheberrecht von Symbolen Urheberrecht 01.03.2008 03:01
Verwendung von irreführenden Begriffen Gewerberecht 17.02.2008 19:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN