Dies ist eine Diskussion zu Vertragstypus "Telefon-/Internet-Provider-Vertrag" innerhalb des Forums Internetrecht
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| Vertragstypus "Telefon-/Internet-Provider-Vertrag" ich stelle mir die Frage, unter welchen Vertragstypus "Telefon-/Internet-Provider-Verträge" fallen, sprich Verträge, bei denen der Anbieter verpflichtet wird, dem Vertragspartner einen funktionierenden Telefon- und Internetzugang zu verschaffen. ....zumindest, wenn die Lieferung eines Routers vom Vertrag umschlossen ist (dessen Eigentum beim Anbieter verbleibt!), halte ich es für nahe liegend, hier auf die Vorschriften des Mietrechts zurück zu greifen?! - insbesondere auf die Mietminderungsvorschrift für den Fall, dass der Anbieter seinen Pflichten nicht nachkommt (sprich: dass der Anschluss über einen langen Zeitraum nicht funktioniert)?! (Davon abgesehen dürfte in jedem Fall gelten, dass der Vertragspartner ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht hat, wenn der Anbieter über einen langen Zeitraum keine funktionierende Verbindung anbieten konnteund der Vertragpartner eine entsprechende Frist gesetzt hat?!) Danke!
__________________ Treu & Glauben analog! |
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| AW: Vertragstypus "Telefon-/Internet-Provider-Vertrag" Der genaue Vertragstyp hängt vom genauen inhalt des Vertrages ab. Grundsätzlich ist er typengemischt. Im wesentlichen handelt es sich um eine Kombination aus Werk- und Mietvertrag. Sofern technisch Gerätschaften mitverkauft werdne natürlich auch ein Kaufvertrag. Zudem kommt ein Dienstvertrag in Betracht, soweit Dritte (also in erster Linie andere Telefonanbieter) involviert sind. Eine fristlose Kündigung ist jedenfalls dann möglich, wenn der Anbieter nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit liefert. Wegen Nichtfunktion kann insoweit auch gekündigt werden. ABER: Das geht nicht sofort. Dem Anbieter muss der mangel mitgeteilt werden und es muss eine Frist gesetzt werden, um den mangel zu beheben. Ist der mangel nach Frist nicht behoben, darf das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Wichtig ist, dass in diesem Fall Beweise gesichert werden, die belegen, dass das Internet tatsächlich nicht wie versprochen funktioniert. Andernfalls könnte man in die Situation kommen, dass der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert und man vor Gericht in Beweisschwierigkeiten gerät. |
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| AW: Vertragstypus "Telefon-/Internet-Provider-Vertrag" Vielen Dank für die gute und umfassende Antwort! ...so hatte ich die Rechtslage auch schon vermutet. ^^
__________________ Treu & Glauben analog! |
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