Dies ist eine Diskussion zu Vertragskündigung während Testzeitraum innerhalb des Forums Internetrecht
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| Vertragskündigung während Testzeitraum Internet User U testet bei Firma F eine Software. Vereinbarter kostenloser Testzeitraum: 2 Wochen. U teilt F bereits am Tage der Anmeldung mit, daß eine weitere Nutzung des Angebotes für ihn nicht in Frage kommt. F verweist auf eine Dienstleistungsfirma D, über die die Zahlung abgewickelt wird. Somit muß U laut F bei D kündigen, anstatt bei F. U kündigt ( Einschreiben mit Rückschein ), jedoch einen Tag nach Ablauf des Testzeitraumes. Kündigung wird von D bestätigt, jedoch zur Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Nach AGB der F kommt es zu einer Vertragsverlängerung, wenn Testzeitraum abgelaufen, bzw. Testvolumen von 2 GB ausgeschöpft sind. Zitat: "Wurde der Testzeitraum gewählt, beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens von 2 GB, sofern nicht innerhalb des vereinbarten Testzeitraumes oder vor Ablauf des Testvolumens von 2 GB fristgerecht gekündigt wird. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Werktage vor Ablauf der Testphase bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Poststempels." Zitat ende. U erhält unmittelbar nach Ablauf der 14 Tage eine Rechnung. Was haltet ihr davon?
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