Dies ist eine Diskussion zu Vertrag rechtens oder nicht? innerhalb des Forums Internetrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Vertrag rechtens oder nicht? Nehmen wir weiter an: Herr C glaubt nicht, diesen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist sich aber nicht sicher, da er so dumm nicht zu sein glaubt Die IP-Adresse besagt aber, dass Herr C aud der besagten Seite einmal war. Herr C ist aber keines wegs an dem Angebot der Seite interessiert und glaubt nicht jemals von dort etwas heruntergeladen oder besorgt zu haben.Was könnte in diesem rein theoretischen Fall Herrn C passieren? Ist so ein Vertrag rechtsgültig? Oder gibt es kein wirkliches Internetgesetz? Ist in diesem Fall der Rechtsschutz von Herrn C die richtige Adresse? Schnelle Antworten wären sehr schön. Dringend auch!! Wieso ist geheim |
| |||
| AW: Vertrag rechtens oder nicht? Die Rechtsschutzversicherung ist schon einmal ein gute Anlaufstelle. Ein Vertrag ist nicht deshalb ungültig, weil sich ein Vertragspartner nicht mehr daran erinnern kann. Auf der anderen Seite muss der andere Vertragspartner Beweise für den Vertragsschluss vorlegen können. Im Internet tummeln sich viele Betrüger.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
| |||
| AW: Vertrag rechtens oder nicht? Also solter Herr C mal beim Rechtsschutz anklopfen... okay. Aber wie sieht das den rechtlich aus. Nehmen wir an: die Firma schriebt in der Mahnung und der Drohmail, sie habe div. Sicherheitschecks eingebaut in ihrem System. Beispielsweise E-Mail bestätigung mit Links und hat die IP von Herrn C. Ist das vor Gerichten einfach einen solch geschlossenen Vertrag durchzubringen? Bei gewissen Olnieauktionen bekommt man ja Verträge nach Hause geschickt die man Unterzeichnen muss. Das hat Herr C aber sicherlich nie gemacht, nehmen wir mal an. Also sollte sich Herr C darum sorgen, oder es einfach belasssen und hoffen das alles ist ein bluff. Wieviele solcher Verträge werden wirklich mit Anwälten angefochten? |
| |||
| AW: Vertrag rechtens oder nicht? Zitat:
Ein anderer Richter könnte aber anders urteilen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zusatzfrage mündlicher Vertrag entstanden oder nicht | Arbeitsrecht | 14.06.2008 20:16 |
| Rechtens oder nicht??? | Arbeitsrecht | 22.04.2008 14:05 |
| Abzocke oder legale Kostenfalle ? - Versteckte Kosten im Internet nicht rechtens | Internetrecht | 02.04.2008 19:40 |
| Vertrag oder eben nicht ?? | Verbraucherrecht | 29.02.2008 21:06 |
| Rechtens oder nicht? | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 07.04.2005 20:55 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios