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Vertrag rechtens oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Vertrag rechtens oder nicht? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 02.06.2006, 02:13
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Vertrag rechtens oder nicht?

Nehmen wir mal an: Herr C bekommt eine E-Mail mit Rechnung und Mahnung über den Betrag X. Herr C ist erstaunt und weiss nicht wie ihm geschiet. Herr C soll sich angeblich auf einer Seite registriert haben und einen Vertrag abgeschlossen haben. Herr C erinnert sich aber weder an die Seite noch den Vertragsabschluss und ist skeptisch. Die Mahnung und die Zahlungsaufforderung sind recht scharf verfasst mit drohung eines Anwaltes. Herr C hat aber bisher weder Rechnung noch Mahnung bekommen, da die Adresse offenbar faltsch ist.
Nehmen wir weiter an: Herr C glaubt nicht, diesen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist sich aber nicht sicher, da er so dumm nicht zu sein glaubt Die IP-Adresse besagt aber, dass Herr C aud der besagten Seite einmal war. Herr C ist aber keines wegs an dem Angebot der Seite interessiert und glaubt nicht jemals von dort etwas heruntergeladen oder besorgt zu haben.

Was könnte in diesem rein theoretischen Fall Herrn C passieren? Ist so ein Vertrag rechtsgültig? Oder gibt es kein wirkliches Internetgesetz? Ist in diesem Fall der Rechtsschutz von Herrn C die richtige Adresse?

Schnelle Antworten wären sehr schön. Dringend auch!! Wieso ist geheim
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2006, 05:59
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AW: Vertrag rechtens oder nicht?

Die Rechtsschutzversicherung ist schon einmal ein gute Anlaufstelle.

Ein Vertrag ist nicht deshalb ungültig, weil sich ein Vertragspartner nicht mehr daran erinnern kann. Auf der anderen Seite muss der andere Vertragspartner Beweise für den Vertragsschluss vorlegen können. Im Internet tummeln sich viele Betrüger.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2006, 08:01
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AW: Vertrag rechtens oder nicht?

Also solter Herr C mal beim Rechtsschutz anklopfen... okay.

Aber wie sieht das den rechtlich aus. Nehmen wir an: die Firma schriebt in der Mahnung und der Drohmail, sie habe div. Sicherheitschecks eingebaut in ihrem System. Beispielsweise E-Mail bestätigung mit Links und hat die IP von Herrn C. Ist das vor Gerichten einfach einen solch geschlossenen Vertrag durchzubringen? Bei gewissen Olnieauktionen bekommt man ja Verträge nach Hause geschickt die man Unterzeichnen muss. Das hat Herr C aber sicherlich nie gemacht, nehmen wir mal an.

Also sollte sich Herr C darum sorgen, oder es einfach belasssen und hoffen das alles ist ein bluff. Wieviele solcher Verträge werden wirklich mit Anwälten angefochten?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2006, 08:08
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AW: Vertrag rechtens oder nicht?

Zitat:
Zitat von historix
Ist das vor Gerichten einfach einen solch geschlossenen Vertrag durchzubringen?
Das kommt auf den Richter an. Ich kenne einen Richter am Amtsgericht in S., der die Kläger regelmäßig abblitzen lässt, wenn die ihre ellenlangen Ausdrucke mit unverständlichen Zeichen vorlegen. Wer kann das schon verstehen.

Ein anderer Richter könnte aber anders urteilen.
__________________
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