Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar innerhalb des Forums Internetrecht
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| Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar Jedesmal wenn er das Spiel spielen will, muss er zunächst seine Logindaten eingeben. Jetzt bekam er eine Email in der es heißt, er habe gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, weil er betrogen hätte ( sogenannte "hacks" oder "cheats" ). A ist sich keiner Schuld bewusst und teilt B mit, er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen und bittet die B doch aufzuklären wodurch/in welcher Weise er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben soll; als Antwort erhält er folgende Email: "Sehr geehrter Kunde, wie bereits geschrieben werden wir den Account nicht wieder freischalten, da es eindeutige Beweise gibt, dass mit Ihrem Account Programme verwendet wurden, die schwer gegen unsere Nutzungsbestimmungen verstoßen. Wir werden Ihnen jedoch keine Beweise zukommen lassen, da wir unsere Untersuchungsmethoden und Ergebnisse nicht veröffentlichen oder herausgeben. Der Fall ist damit für uns abgeschlossen und ich möchte Sie daher bitten, keine weiteren Anfragen diesbezüglich an uns zu senden." Wie kann man in einem solchen Fall dem A weiterhelfen? Wie kann es sein, dass der Vertragspartner B lediglich behauptet, A habe gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, B dies aber nicht nachweisen will/muss? Man müsste dem A doch zunächst mitteilen welches Fehlverhalten im vorgeworfen wird. Das 50€ teure Spiel ist nun für den A wertlos, er kann es nicht mehr starten. In den Nutzungsbedingungen der B heißt es unter anderem: "...7. Beendigung des Service.. 7.1 Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen behält B sich das Recht vor, den Service fristlos zu kündigen, wenn Sie gegen irgendwelche in den vorliegenden NB enthaltenen Bestimmungen, die Spielbedingungen und/oder der für ein Spiel geltendes EULA verstoßen. Bei geringfügig Verstößen gegen diese Regeln werden Sie vor der Kündigung des Service von B abgemahnt. Ist Ihr Verhalten jedoch vollkommen inakzeptabel, kann B auf eine solche vorherige Abmahnung verzichtn. Ein Verhalten gilt als vollkommen inakzeptabel, wenn Sie in schwerwiegender Art und Weise gegen wesentliche Bestimmungen der NB, der Spielbedingungen und/oder der für ein Spiel geltenden EULA verstoßen. Als wesentliche Bestimmungen gelten eine Verletzung der Artikel 2, 5.2 und 9 der vorliegenden Vereinbarung. " Ein Verstoß gegen Artikel 2, 5.2 und 9 bestreitet A. Weiterhin frägt er sich, was er von einer weiteren Bestimmung in den NB halten soll: " 17.8 Rechtsbehelfe. Hiermit erkennen Sie an, dass B einen nicht wieder gut zu macheden Schaden erleiden würde, wenn die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung nicht durchgesetzt werden. Deshalb akzeptieren Sie, dass wir bei Verstößen gegen die NB berechtgt sind, ohne Haftungsversprechen, sonstige Sicherheit oder Schadensnachweis, alle uns zusätzlich zu den uns nach den anwendbaren Gesetzen gegebenenfalls zustehenden Rechtsbehelfen zustehende Rechtsbehefe zu ergreifen." Ist das Verhalten der B rechtens? Wie kann A vorgehen, wenn für die B der Fall abgeschlossen ist und sie keinerlei Informationen preisgeben will? Mit freundlichen Grüßen Chiefjustice |
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| AW: Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar Zitat:
Vor einer (evtl. kostspieligen) Klage kann der Kunde aber auch andere Mittel versuchen - der Anbieter ebenso. Müssen sie aber nicht. Sie können auch stur sein. Ein Vermittlungs-Gebot, ein Mediations-Muss gibt es nur in wenigen Rechtsfällen, und meist nur in Dänemark : Die Rolle des Ombudsmanns, auch in D.Sicher gibt es Firmen, die dreimal Mahnen und Bitten, aber auch andere. Wer Recht hat, klärt dies Forum hier - nein, sondern ... Gruß aus Berlin, Gerd PS. Wer nicht gleich klagen möchte, kann auch mal außergerichtlich und sogar ohne Anwalt diese Schritte erproben: "Eintreiben von Forderungen". PPS. Gestern hieß es auf meiner Schachspiel-Website, "Spieler Max Mustermann wurde gesperrt, weil er Schach-Software zum Spielen verwendet hat. Seine sämtlichen Punkte wurden annulliert." Wie die Beweislage war, weiß ich auch nicht. Geld weg ist auch klar. Wer neugierig ist, muss halt klage, wie gesagt.
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! Geändert von Gerd aus Berlin (02.11.2011 um 05:29 Uhr). Grund: PPS. Neu eingefallen! |
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| AW: Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar Die Chancen stehen regelmäßig gut, daß solche AGB-Klauseln unwirksam sind, weil sie eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen oder schlicht rechtswidrig sind, weil sie gegen Rechte des Käufers verstoßen. Auf den ersten Blick klingt das für mich mehr als dubios, da wäre ein Gang zum Anwalt nicht die schlechteste Idee.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar Vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich weiß Ihre Mühen sehr zu schätzen! Zitat:
Natürlich ist klagen eine Option, doch das Risiko ist nicht kalkulierbar, wenn man noch nicht einmal weiß, was A vorgeworfen wird. Würde A vor Gericht gewinnen, könnte er doch die Anwaltskosten von B erstattet verlangen, verliert A, muss er Gerichtskosten und Anwaltskosten selbst tragen, sind diese Annahmen korrekt? Der Streitwert von 50€ lässt A zweifeln ob es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren. Der Gang zu einer Verbraucherzentrale ist auch fraglich, da deren Kenntnisse auf diesem Gebiet nicht bekannt sind und die Beratung fast halb so viel wie das Spiel selbst kostet. ( Sollte ich mit der Unterstellung falsch liegen, bitte ich Sie um Berichtigung) Zitat:
A will das Problem außergerichtlich klären, dazu will er wissen was ihm vorgeworfen wird um sich gegebenenfalls entlasten zu können, doch mit was für einem Schreiben/Handeln kann er B vllt. dazu bewegen Auskunft zu erteilen? Zitat:
Momentan sind die Medien ja voll mit den Datenschutzproblemen eines anderen großen Anbieters. Dort geht es allerdings m.E. mehr um den Datenschutz, allerdings halten Juristen auch große Teile deren AGB´s für null und nichtig. A´s Optionen sind leider( aus seiner Sicht ) sehr beschränkt. I.)Die 50€ vergessen und akzeptieren dass man als Kunde dieser Firma nichts zu melden hat. II.)Verbraucherzentrale, wobei die Erfolgsaussichten fraglich sind, zumindest unterstelle ich ihnen weniger fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet, wobei ich hier auch falsch liegen könnte. III.) Zum Anwalt gehen, allerdings müsste A (Student) hierfür die Beratungshilfe in Anspruch nehmen, auch das gefällt ihm nicht, da es um ein 50€ PC Spiel geht und er sich nicht gut dabei fühlt den Steuerzahler dafür zahlen zu lassen. Andererseits empfindet er das Verhalten der B als untragbar und rechtswidrig. IV.) A gelingt es in einem Schreiben "klug" genug zu klingen damit die andere Partei wieder gesprächsbereit wird. Nur wie? Soll er hierzu eine AGB-Prüfung per Email schicken, hilft es vllt. Verbraucherzentrale/Konsumentenbund oder ähnliche einzuschalten um seiner Stimme mehr Gewicht zu verleihen? Bin für jede weitere Hilfe dankbar. Mit freundlichen Grüßen Chiefjustice |
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| AW: Verstoß gegen Nutzungsbedingungen/Account gesperrt, dadurch Software nicht mehr nutzbar Update: Nehmen wir an, die B meldet sich nun doch wieder, allerdings mit einer Email in der steht: " Es ist uns ein Fehler bei mehreren Accountschließungen passiert. Wahrscheinlich war Ihr System mit Malware infiziert und das führte zu einem falschen Ergebnis. Entschuldigen Sie die Umstände." In einer solchen Fallvariante frägt sich A nun weiterhin was er tun kann. Er hat zwar keinen Schaden mehr in Form des Ausschlusses vom Spiel, doch ist er vom Verhalten der B schockiert und zweifelt allgemein am Verhalten seines Vertragspartners. Das man ihn als Betrüger/Cheater bezeichnete empfindet er als Beleidigung, fraglich also ob es das StGB genauso sehen wird. Außerdem will A wissen was B auf seinem Rechner scanned/untersucht. Wäre es hierfür ratsam eine Anfrage an die Datenschutzbehörde zu senden? Welche Mittel hat A um gegen das Geschäftsgebaren der B vorzugehen? Mit freundlichen Grüßen Chiefjustice |
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