Dies ist eine Diskussion zu Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet innerhalb des Forums Internetrecht
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| Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet folgender, fiktiver Fall: A ist Mieter einer Wohnung, diese gehört B. A zieht aus der Wohnung und B macht Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend. A ist damit nicht einverstanden, ein Streit entsteht. In einem Forum veröffentlicht B nun einen Beitrag, in dem er über A, der ebenfalls dem Forum zugehörig ist, verbreitet, dass dieser bereits die eidestattliche Versicherung abgegeben hätte. Diese Daten hat B vorgeblich von seinem Anwalt. Richtig ist, dass A die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. A fühlt sich aber dennoch verunglimpft, weil er dabei ist, mit einem kleinen Unternehmen wieder auf die Beine zu kommen und sich gerade in diesem und anderen einschlägigen (themengleichen) Foren sehr viel potenzielle Kundschaft mitliest/schreibt. Die Frage aus diesem fiktiven Sachverhalt lautet: Ist das Vorgehen des B rechtlich belangbar (ggf. Unterlassungsanspruch)? Wäre schön, wenn mir jemand seine Meinung oder Rechtsauffassung dazu posten würde. Lg Celine |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Weiß niemand eine Antwort? |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Zitat:
Und weder Verleumdung noch üble Nachrede kommen in Betracht, weil die Behauptung ja wahr ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) Geändert von TomRohwer (21.12.2011 um 20:40 Uhr). |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Zitat:
falls die infos aus dem schuldnerverzeichnis stammen, dürfen sie nur zu dem zweck verwendet werden, welcher als grund bei der abfrage genannt wurde http://www.service-bw.de/zfinder-bw-...mid=0&letter=S bei der veröffentlichung könnte also ein datenmißbrauch dem zuständigen datenschutzbeauftragten des bundeslandes gemeldet werden außerdem dürfte das persönlichkeitsrecht stets über dem interesse eines öffentlichen anprangerns stehen ähnliches problem: http://www.datenschutz-praxis.de/fac...-pranger-sein/ ein öffentliches anprangern, das dazu dient, das private und/oder geschäftliche umfeld des schuldners mit absicht über dessen schulden zu informieren, kann ganz schell als nötigung ausgelegt werden. s.auch LG Leipzig, Urteil vom 31.8.1994 Strafbarkeit der Schuldeneintreibung mittels „Schwarzen Mannes“ http://www.rewi.europa-uni.de/de/leh...arzer_Mann.pdf
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Zitat:
Zitat:
Zitat:
Andere über die schlechte Bonität eines Schuldners zu informieren ist nicht unzulässig, sofern die Information denn zutreffend ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Veröffentlichung von Bonitätsdaten im Internet Zitat:
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