Dies ist eine Diskussion zu [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... innerhalb des Forums Internetrecht
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| [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Ich hoffe euch geht es gut und seid schon im Wochenende angekommen Wünsche euch jedenfalls jetzt schon mal ein schönes Wochenende ![]() So jetzt mal zu einem Fall. Wir nehmen mal an, Person A hat ein Netbook und ist auf diversen Sozialnetzwerken angemeldet und anderen Privatseiten halt auch. Irgendwann, kommt Person A nicht mehr in seine Accounts auf diesen Seiten. Egal in welchen. Person A vermutet, das er wohl gehackt worden ist. Er geht zur Polizei und meldet es, er gibt sein Netbook da ab für weitere Ermittlungen. Meine Frage dazu, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das die Polizei wirklich etwas macht? Was macht die Polizei genau mit dem Netbook? Setzt sich die Polizei mit diversen Internetseiten in Verbindung, um an die Ip´s ranzukommen? oder mit dem Internetprovider? Oder macht die Polizei garnichts? Lieben Gruss Larry-Laffer |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Wenn ein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht, was hier wohl der Fall ist, ermittelt die Polizei und teilt ihre Ergebnisse der Staatsanwaltschaft mit. Bestimmte Dinge kann aber auch nur die Staatsanwaltschaft veranlassen, z.B. ein Auskunftsersuchen an den Provider wegen der persönlichen Daten des Hackers. Das Netbook wird sicher nicht benötigt. |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Nun, aber man muss dazu sagen, es ist kein Schaden entstanden. Also nicht in finanzieller Hinsicht. Es wurden nur Accounts auf sozialen Netzwerken übernommen und gelöscht. Das ist doch in der Hinsicht kein Anfangsverdacht oder? |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Wenn auch A so denkt wie Du, warum gibt er dann sein Netbook bei der Polizei ab? ![]() Wenn A dem B einen in die Schnauze haut, entsteht auch kein Schaden. Also nicht in finanzieller Hinsicht. Na ja, vielleicht auch doch, wegen der Behandlungskosten, schließlich sind Zähne teuer. Aber merkste was? Als Straftaten kommen hier Ausspähen und Verändern von Daten in Frage (§ 202a und § 303a StGB). Dies hat aber nichts mit dem Verdacht zu tun. Der Anfangsverdacht bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass die behauptete Straftat auch wirklich so passiert ist. Dazu bedarf es einer plausiblen Schilderung des Anzeigenerstatters. Die Polizei sollte also nicht dem Eindruck ausgesetzt werden, dass man nur sein Passwort verbaselt hat und damit niemandem anderes die Schuld trifft. |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Ist es möglich, auch den Netbook einfach abzugeben für Ermittlungen, ohne Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten? Wie lange speichert der Provider denn die Ip´s ? Kann es auch sein, das die Polizei so langsam agiert, das die zuständigen Ip´s vom Provider schon gelöscht sind? |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Es wurde bekannt, das dass Netbook von der Polizei sogar abgeholt wurde. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde nicht erstattet. Was kann die Polizei also an sich dann tun? |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Das liest sich fast so, als ob gegen den Besitzer des Netbooks ermittelt würde. Mehr kann man von hier nicht sagen. Einfach mal nachfragen bei der Polizei. |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Nein, nicht im ernst oder? Sowas habe ich ja noch nie gehört. Aber gut, man muss einfach abwarten was die Ermittlungen sagen, aber ohne Anzeige gegen Unbekannt, wird die Polizei kaum Spielraum haben. Die werden wohl das Netbook filzen und das wars wohl und werden sagen: Wir haben nichts gefunden. |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Stell Dir das mal mit der Anzeige nicht so förmlich vor. Die Polizei muss ermitteln, sobald sie Kenntnis von einer Straftat hat, einige sog. Antragsdelikte mal ausgenommen. Eine Anzeige ist daher ein Hinweis an die noch unwissende Polizei. Aus verwaltungstechnischen Gründen wird die Anzeige schriftlich aufgenommen, das ist aber für die Verfolgung nicht Voraussetzung. So reicht auch der Hinweis eines Zeugen an einen Beamten auf "Streife": Schauen Sie mal, der da vorne hat in dem Laden geklaut und haut jetzt ab! Wäre lustig, wenn der Polizist dann sagen würde: So, dann nehme ich das jetzt erst mal auf. Also Sie heißen? Weiß die Polizei von den Vorfällen, ist eine Anzeige entbehrlich. Nur bei den Antragsdelikten muss der Verletzte innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen, sonst wird die Sache nicht verfolgt, auch wenn sie den Ermittlern bekannt ist. Wie die Sache jetzt genau mit dem Netbook ist, wie gesagt keine Ahnung, einfach fragen. |
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| AW: [Vermutung] Diverse Online Accounts gehackt.... Zitat:
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