Dies ist eine Diskussion zu Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt innerhalb des Forums Internetrecht
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| Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Folgender Fall: Person A verkauft als Anfänger (von Instrumenten keine Ahnung) eine Gitarre über eBay. Die Gitarre wurde nur wenig gespielt und befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Die Gitarre wird im selben Zustand (sehr Gut) über eBay verkauft, wie sie auch über Internet gekauft wurde. Das Angebot bei eBay wurde von Person A entsprechend beschrieben (wenig gespielt, guter Zustand, nur selten gespielt). Nun schickt der Verkäufer Person B die Gitarre zurück, da sie nicht gut spielbar wäre und "schnarrt". Person A ist das Wort schnarren kein begriff, hört aber von Freunden, dass die Gitarre nicht gut spielt wie sehr teure Gitarren. Es handelt sich definitiv um eine billig Gitarre, was Person A weiß. Sie wurde auch entsprechend bei eBay angeboten. Nun verlangt der Käufer Person B sein Geld zurück, da die Gitarre nicht gut ist und "schnarrt". Ist Person A schuldig?????? Er hat die Gitarre mit Angaben des Herstellers (keine bekannte Markenware für Top Instrumente) genau so angeboten. Also ist der Kauf doch rechtens, oder? Der Zustand der Gitarre ist, wie gesagt, genau so, wie sie vom Händler erworben wurde. Muss Person A das Geld zurück zahlen???. Angebote der Person A wurden auch mit dem Hinweis (Kein Rückgaberecht, keine Garantie etc.) versehen...... danke für eure Mühen und Antworten..... (Die Gitarre befand sich gut eine Woche im Besitz des Verkäufers) |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Zitat:
Warum nicht ernst gemeint? das hilft der person a momentan nicht weiter. Etwas genauer bitte... lg |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Er bietet Sie an, als hätte jimmy Hendrix Sie persönlich geküsst und für gut befunden. Wird wohl auf Sachmangel herauslaufen, Aber die Artikelbeschreibung, echt geil.
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt lol in keiner Weise: ist wenig genug. In keinster Weise: Unfug! Dafür, dass derjenige, der die Artikelbeschreibung aufgesetzt hat, angeblich keine Ahnung von Instrumenten haben will, maßt er sich aber an von der einzigartigen Qualität zu schwärmen? Will mir jetzt nicht in den Kopf. Nun ja, trotzdem hätte der Käufer sich vor seinem Kauf informieren können! Ich kann auch für ein Hundehäufchen 1 Mio. Euro zahlen, wenn ich so (tschuldigung) BLÖD bin zu glauben, dass dieser Haufen in der Art wie er gelegt wurde für mich diesen Wert hat.
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Der springende Punkt ist, dass Person A nunmal keine Ahnung von Instrumenten hat und hat dementsprechend seine Gitarre von *** sehr gut beschrieben. Fakt ist ja, .......die Gitarre ist seinem Wert und seiner Herkunft her wohl in dem beschriebenen Zustand. Meiner Meinung nach muss ein Käufer von "Rennwagen" wissen, das er dort auf einen Billigwagen geboten hat und nicht auf einen Porsche. lg und danke bis hierhin auf die regen Antworten |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Zitat:
meine, Du stehst ein paar Millimeter vor einer arglistigen Täuschung. Sachverständigengutachten Gerichtsverhandlung Anwaltskosten beide Seiten Zuückerstattung plus Zinsen. Das wären so die Kosten, wenn man meint Recht zu haben und glaube mir Du bist nicht der Erste und Letzte, die sich manchmal fürchterlich erschrecken.
__________________ Spiegelt die Meinung von neumannskontor de wieder und stellt keine Rechtsberatung dar |
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| AW: Verkaufte Neuware bei eBay vom Käufer zurückgesandt Ich denke, dass hier entscheident ist, ob das Schnarren eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt. Das kann ich nicht beurteilen, weil ICH tatsächlich KEINE Ahnung von Instrumenten habe. Sollte sich herausstellen, dass es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft handelt, so kann der Käufer natürlich anfechten. Dass man sich darüber streiten kann ist ja offensichtlich geworden...
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