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Verantwortlichkeit einer Domain

Dies ist eine Diskussion zu Verantwortlichkeit einer Domain innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 19.12.2011, 20:29
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Verantwortlichkeit einer Domain

Hei,

angenommen, ein Vorsitzender eines studentischen Gremiums hat zu seiner Zeit eine Webpräsenz eingerichtet. Er ist namentlich als Domaininhaber eingetragen, jedoch steht in der postralischen Anschrift die der Hochschule.

Seit knapp einem Jahr wäre dieser Student kein Mitglied des gewählten Gremiums mehr, hätte jedoch ehrenamtlich und freiwillig mitgewirkt und unterstützt. In dieser Zeit hätte er den amtierenden Vorsitzenden mehrfach angeboten, die ordentliche Übergabe der Webpräsenz durchzuführen. Von dieser Person wäre jedoch nichts gekommen.

Nehmen wir weiter an, dass der Student theoretisch noch eingeschrieben ist, aber mittlerweile einer gewerblichen Tätigkeit nachkommt, so dass der diesem Gremium gar nicht mehr zu Verfügung steht. Eine weitere wäre ebenfalls unbeantwortet geblieben.

Da die Zugangsdaten in einem Ordner im Büro des Gremiums hinterlegt wären, wären die Gremien-Mitglieder uneingeschränkt in der Lage, Veränderungen vorzunehmen. Als Krönung stellen wir uns vor, dass die Mailadressen des nach wie vor eingetragenen "Ex-Studenten" kommentarlos gelöscht worden wäre.




Wer würde bei einem Konflikt nach außen die juristischen Folgen tragen?
Der "Ex-Student", der überall eingetragen ist, oder das Gremium, dessen Anschrift hinterlegt ist, und das, zahlt?


Dürfte der Ex-Student die Domain und die zugehörigen Mails deaktivieren/löschen, um sich vor juristischen Konsequenzen zu schützen?
Oder würde der Student damit Eigentum dieses Gremiums zerstören und sich somit selbst strafbar machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 07:46
V.I.P.
 
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AW: Verantwortlichkeit einer Domain

Im Grunde hat sich mit dem Ausscheiden des Studenten aus dem Uni-Gremium nichts geändert in Bezug auf die Domain und die Webpräsenz: Auch als Privatperson steht es ihm weiterhin frei, dem Gremium eine Domain zur Verfügung zu stellen.

Will er dies nicht mehr, sehe ich ihn in der Pflicht, diese seine Dienste für das Gremium ordentlich zu kündigen und dem Gremium eine ordnungsgemäße Übergabe der Domain an das Gremium oder an eine von diesem benannte Vertrauensperson anzubieten - schließlich hatte der Student die Domain damals ja im Namen und im Auftrag des Gremiums angemietet.

Eine wie auch immer formulierte und dokumentierte E-Mail an die neue Vorsitzende des Gremiums halte ich für einen netten ersten Schritt - aber nicht für einen genügenden! Schließlich gehen Studenten auch mal in Urlaub und auf Auslandssemester, ohne für eine Mail-Weiterleitung zu sorgen.

Formvollendet wäre ein Einschreiben mit Rückschein an das Gremium, in dem ein plausibler Termin gesetzt wird für eine Reaktion, z. B. 14 Tage. Danach sollte es nicht mehr verantwortungslos sein, die Domain einfach zu kündigen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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