Dies ist eine Diskussion zu Urheberrecht Internetforum innerhalb des Forums Internetrecht
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| Urheberrecht Internetforum Zitat:
Das Forum mit dieser Regel, ist seit Wochen ohne Admins und wird vermutlich von diesen auch gezielt dem "Boden" gleich gemacht. Eine Vielzahlder User haben nun selber ein Forum hervorgerufen und würden ihre alten Beitröge gerne retten. Die o.g regel indert aber noch die Durchführung. Ist diese Regel ernst zu nehmen? |
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| AW: Urheberrecht Internetforum Nein. Urheberrechte kann man nicht übertragen, nur Nutzungs- und Verwertungsrechte. Eine solche "Forenregel", die hier als Nutzungsbedingung anzusehen wäre, die den User unangemessen benachteiligt, wäre unwirksam, eine Klausel, die gegen zwingendes Recht verstößt, sowieso. Mangels Vorliegen einer wirksamen Regelung greift nur ein konkludent eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht. Der User kann demnach mit seinen Beiträgen nach Belieben anderweitig verfahren. Im übrigen unterliegen Forenbeiträge nicht automatisch dem Urheberrecht, sondern nur dann, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Der Unterschied zwischen Forenregeln und Nutzungsbedingungen liegt darin, dass die Forenregeln eine einseitige Anordnung des Betreibers darstellen (quasi eine Art Hausordnung), die Nutzungsbedingungen dagegen eine zweiseitige Vereinbarung sind und in der Regel, nämlich dann, wenn für eine Vielzahl von Anmeldungen standardisierte Texte verwendet werden, dem AGB-Recht unterliegen. |
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| AW: Urheberrecht Internetforum Zitat:
Zitat:
Generell ist erstmal zu prüfen, ob der einzelne Beitrag überhaupt die nötige "Schöpfungshöhe" besitzt, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Bei weitem nicht jedes Forums-Posting in einem WWW-Forum ist überhaupt urheberrechtlich geschützt. wenn das Posting eines anderen Users geschützt ist, darf es selbstverständlich nur anderswo von einem Dritten veröffentlicht werden, wenn dieser vom Urheber/Rechteinhaber das dafür nötige Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat. Zitat:
Allerdings: wenn die Forums-User wirksam dem Foren-Betreiber ein Nutzungsrecht eingeräumt haben für ihre Beiträge, dann gehen im Regelfall diese Nutzungsrechte an einen anderen Betreiber über, der das Forum als ganzes übernimmt. (Wenn ein Verlag an einen anderen Eigentümer verkauft wird, kauft er ja die Nutzungsrechte, die der Verlag von den Autoren eingeräumt bekam, auch mit.) Das muß man dann im Einzelfall genauer anschauen. Wenn man davon ausgeht, daß die User dem Forenbetreiber zumindest "konkludent" (stillschweigend) ein einfaches Nutzungsrecht für ihre Forumspostings eingeräumt haben, dann wird man aber jedem User das Recht zugestehen müssen, seine Beiträge zurückzuziehen, wen der Forenbetreiber sich ändert und der User mit dem neuen Betreiber nicht einverstanden ist. Weder Nutzungsbedingungen (AGB) noch "Forenregeln" können übrigens geltendes Recht (hier: Urheberrecht) aushebeln.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Urheberrecht Internetforum Das Gegenteil ist der Regelfall. Im Rahmen eines Forenbetriebs, bei dem der User für seine Beiträge nicht vergütet wird, lässt sich ein ausschließliches Nutzungsrecht schlichtweg nicht über die Nutzungsbedingungen vereinbaren. Zitat:
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