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Unlauteren Wettbewerbs ?

Dies ist eine Diskussion zu Unlauteren Wettbewerbs ? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 03.11.2011, 21:46
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Unlauteren Wettbewerbs ?

Guten Abend,

mal angenommen zwei nicht volljährige Kinder A und B kennen sich gut im Bereich Computer, Internet etc aus und beschließen im Internet auf einer kostenlosen Seite eine Anzeige zu erstellen, dass sie eine kleine Computerhilfe anbieten wollen, gegen eine kleine Taschengeldaufbesserung.

Die beiden Kinder A und B haben jetzt noch eine kostenlose Internetseite erstellt, womit sie weitere Leute gewinnen wollen, da sie noch nicht volljährig sind und kein Unternehmen sind/sein wollen, erstellen sie auch kein Impressum.
Schließlich soll die Seite auch nur als reine Informationsquelle dienen.

Nun kommt eine Person "P" ins Spiel, welche volljährig ist und ein angemeldetes Unternemen/Gewerbe besitzt. Das Unternehmen von Person P und der kleine Service von den Personen A und B liegen im gleichen Umfeld.

Die Person P fühlt sich bedrängt und sieht den Service von A und B als Konkurrenz an und beschließt sich die beiden Kinder A und B anzuzeigen, obwohl die Person P selbst nicht weiß, dass die Personen A und B nicht volljährig sind.

Auf der Homepage von den Personen A und B steht, dass "Wir" Leuten mit Computerproblemen gerne helfen wollen.
Mit "Wir" ist kein Betrieb mit Mitarbeitern gemeint, sondern die beiden Personen A und B selbst.

Die Person P will, dass die beiden Kinder A und B die kostenlose Anzeige auf der Internetseite und die kostenlose Homepage kündigen und dies in Zukunft unterlassen.
Anschließend müssen die Personen A und B den Anwalt von der Person P und die Telekommunikationspauschale bezahlen.

Ist das richtig so ?
Können die nicht volljährigen Personen A und B dafür strafbar gemacht werden und müssen sie das Geld bezahlen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 05:39
V.I.P.
 
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AW: Unlauteren Wettbewerbs ?

Ob ein Kind eine Firma gründet (was es darf, mit Zustimmung der Eltern) oder nicht, spielt keine Rolle bei der Frage, ob das Kind haftet für einen Schaden, den es anrichtet.

Und ein Kind ab 7 haftet für sein Tun im Grunde. Sonst gäbe es ja auch keine Familienhaftpflichtversicherung!

Dass auch der Anwalt zu bezahlen ist vom Kind, wenn der Anwalt helfen muss, den Schaden zu beseitigen, den das Kind angerichtet hat, ist ja ebenfalls klar.

Bleibt noch die Frage, ob eine Website, die gewerbliche Dienste anbietet (egal, ob für lau oder für Geld), ein Impressum benötigt. Die meisten Leute meinen "Ja"!

So eben gerade das Landgericht Aschebersch: "Grundsätzlich unterliegt deshalb jede nicht rein private Präsentation im Internet der Impressumspflicht."

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Zur Beruhigung für spätere Fälle: Die Bundreg will dem Abmahnwahn neue Grenzen setzen, hörte ich heute.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 10:10
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AW: Unlauteren Wettbewerbs ?

Zitat:
Zitat von mojo__ Beitrag anzeigen
Guten Abend,

mal angenommen zwei nicht volljährige Kinder A und B kennen sich gut im Bereich Computer, Internet etc aus und beschließen im Internet auf einer kostenlosen Seite eine Anzeige zu erstellen, dass sie eine kleine Computerhilfe anbieten wollen, gegen eine kleine Taschengeldaufbesserung.
Das nennt man auch: Errichtung eines Gewerbebetriebs.

Für Minderjährige grundsätzlich möglich, mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und des Vormundschaftsgerichts. Aber Vorsicht: die Minderjährigen werden dann voll geschäftsfähig in Hinblick auf ihr Gewerbe...!

Zitat:
Die beiden Kinder A und B haben jetzt noch eine kostenlose Internetseite erstellt, womit sie weitere Leute gewinnen wollen, da sie noch nicht volljährig sind und kein Unternehmen sind/sein wollen, erstellen sie auch kein Impressum.
Schließlich soll die Seite auch nur als reine Informationsquelle dienen.
Von allem anderen abgesehen: die Seite ist trotzdem impressumspflichtig, da sie "geschäftsmäßig" betrieben wird.

Zitat:
Nun kommt eine Person "P" ins Spiel, welche volljährig ist und ein angemeldetes Unternemen/Gewerbe besitzt. Das Unternehmen von Person P und der kleine Service von den Personen A und B liegen im gleichen Umfeld.

Die Person P fühlt sich bedrängt und sieht den Service von A und B als Konkurrenz an und beschließt sich die beiden Kinder A und B anzuzeigen, obwohl die Person P selbst nicht weiß, dass die Personen A und B nicht volljährig sind.
"Anzeigen" kann man das nicht, außer ggf. wegen Steuerhinterziehung, aber u.U. wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen.

Zitat:
Die Person P will, dass die beiden Kinder A und B die kostenlose Anzeige auf der Internetseite und die kostenlose Homepage kündigen und dies in Zukunft unterlassen.
Anschließend müssen die Personen A und B den Anwalt von der Person P und die Telekommunikationspauschale bezahlen.

Ist das richtig so ?
Kann man nicht so pauschal sagen, aber von vornherein völlig falsch ist es jedenfalls nicht.
Zitat:
Können die nicht volljährigen Personen A und B dafür strafbar gemacht werden und müssen sie das Geld bezahlen ?
Das ist keine Frage von "strafbar" (außer in Hinblick auf die eventuelle Steuerhinterziehung), sondern von zivilrechtlichen (Unterlassungs-)Ansprüchen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 10:11
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AW: Unlauteren Wettbewerbs ?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Bleibt noch die Frage, ob eine Website, die gewerbliche Dienste anbietet (egal, ob für lau oder für Geld), ein Impressum benötigt. Die meisten Leute meinen "Ja"!

So eben gerade das Landgericht Aschebersch: "Grundsätzlich unterliegt deshalb jede nicht rein private Präsentation im Internet der Impressumspflicht."
Richtig - aber etwas wie das beschriebene ist nun eben auch gerade keine "rein private Präsentation".

Immerhin betreibt man damit ein Gewerbe und tritt in Konkurrenz zu anderen Gewerbebetrieben...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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