Dies ist eine Diskussion zu Ungerechte Bewertung bei Bereut.de innerhalb des Forums Internetrecht
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| Ungerechte Bewertung bei Bereut.de Daraufhin gibt B A eine schlechte Bewertung bei Betreut.de, die Dinge enthält, die nicht der Wahrheit entsprechen und die A als uneriösen und unzuverlässigen Babysitter darstellen. Eine schlechte Bewertung, die gelogen ist, ist doch Rufmord oder nicht? Was kann A jetzt tun? Danke für die Antworten! |
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| AW: Ungerechte Bewertung bei Bereut.de Sollte die Bewertung eine reine Meinungsäußerung sein ("A's Nase hat mir nicht gefallen, dem würd ich meine Kinder nie anvertrauen"), wird man nichts machen können, solange diese nicht beleidigend ist ("A sieht aus wie der letzte Kinderschänder. Vorsicht!"). Enthält die Bewertung allerdings Tatsachenbehauptungen ("A kam trotz Terminabsprache nicht und hat dann noch 10 Euro verlangt"), könnte eine Üble Nachrede vorliegen. Dann kann A Strafantrag stellen, und B müsste die Tatsachenbehauptungen belegen. Der B nachzuweisen, dass sie wider besseres Wissen etwas Rufschädigendes behauptet hat, was eine Verleumdung wäre, dürfte schwierig werden. Es hängt vom genauen Inhalt der Bewertung ab.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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