Dies ist eine Diskussion zu Überprüfung, ob der Käufer über 18 jahre Alt ist. innerhalb des Forums Internetrecht
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| Überprüfung, ob der Käufer über 18 jahre Alt ist. Firma A verkauft die Waren ab 18 Jahre alt über das Internet. Dabei wird nicht abgefragt, ob der Käufer 18 Jahre alt erreicht hat. Besteht hier Verstoß gegen Gesetz? Welcher? Danke. |
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| AW: Überprüfung, ob der Käufer über 18 jahre Alt ist. Unter anderem: "§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3) 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, (..) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." "Branntweinhaltige Getränke, z.B. klare Schnäpse, Weinbrand, Liköre, Whiskey, Magenbitter, Cocktails, Pfläumli’s, Wodkafeige, Bier mit Schnaps und Mixgetränke mit Branntwein dürfen an Jugendliche (unter 18 Jahren) nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden – siehe § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Überprüfung, ob der Käufer über 18 jahre Alt ist. Oh, Danke! Was ist mit Schischa ? Ist es das gleiche wie Zigaretten? Welcher Amt beschäftig sich mit solchen Straftätern, Polizei oder Jugendamt? Grüße, S.U. |
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| AW: Überprüfung, ob der Käufer über 18 jahre Alt ist. In einer Wasserpfeife wie der Shisha kann man Tabak rauchen, Canabis, Heroin oder Tabakersatz wie Soex: "In Deutschland unterliegt der Tabakersatz dennoch dem Tabakgesetz." (ebenda; gemeint ist dabei aber wohl die Zusammensetzung und der Import.) Und dann gibt es noch aromatisierte Rauchsteine. Dazu hier: A: "Shiazo ist kein Tabakersatz. Tabakersatz ist definiert als etwas pflanzliches, rauchbares. (siehe schweizerische Tabakersatzverordnung) Das ist bei Shiazo nicht der Fall. Es sind nur Steine und die können nicht rauchen oder brennen." B: "Shiazo: ist ein Tabakersatz, also 18! Molasse: frei verkäuflich. Rauchen: schon immer ab 18!" Allgemein gilt: Jugendschutzgesetz "§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." Was aber alles als Tabakware gilt, habe ich noch nicht herausgefunden. Die Rauch-Gefäße selbst unterliegen keiner Altersbeschränkung, sie sind keine Waffen und keine Killerspiele .Gruß aus Berlin, Gerd
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