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Überlassung des Internetanschlusses

Dies ist eine Diskussion zu Überlassung des Internetanschlusses innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 08.10.2011, 20:55
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Überlassung des Internetanschlusses

Hallo allerseits

Mal angenommen jemand zieht aus einer Wohung aus und überlässt den Nachmieter den Internetzugang. Haftet nun der Vormieter für eventuelle Vergehen des Nachmieters oder ist es möglich, die Haftung durch z.B. einen Vertrag auf den Nachmieter zu übertragen?

Mit freundlichen Grüßen

Axel
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  #2 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 20:58
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AW: Überlassung des Internetanschlusses

Es ist ganz einfach einen Internetanschluss offiziell zu übertragen. Man lässt sich von seinem Anbieter das entsprechende Formular schicken und das füllen beide aus. Wenn es keine Ausschlusskriterien gegen den Nachmieter gibt, dann läuft das ab dann problemlos auf ihn und man ist aus dem Vertrag komplett raus. Macht man das nicht, dann haftet man auch für alles was mit dem Anschluss passiert. Man kann dann zwar gegen den Nachmieter zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, aber lass den für 2000€ Telefonsexhotlines anrufen, weil es als HartzIV Empfänger mit Offenbarungseid so fad ist
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Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 20:59
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AW: Überlassung des Internetanschlusses

Leider ist es bei manchen DSL-Anbietern nicht möglich den Vertrag zu übernehmen (z.B. Kabel Deutschland)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2011, 21:08
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AW: Überlassung des Internetanschlusses

Zitat:
Zitat von shotokan Beitrag anzeigen
Leider ist es bei manchen DSL-Anbietern nicht möglich den Vertrag zu übernehmen (z.B. Kabel Deutschland)
Von ALLEM anderen würde ich strikt die Finger lassen! Der der den Vertrag hat, haftet dem Anbieter gegenüber, egal was er mit jemand anderem vereinbart hat!
__________________
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haftung, internetanschluss, Übertragung

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