Dies ist eine Diskussion zu Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall innerhalb des Forums Internetrecht
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| Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall Der Forumsbetreiber kommt der Bitte, die Fotos des Users zu löschen jedoch nicht nach. Er beruft sich darauf, dass der User mit seiner Unterschrift die Forenregeln akzeptiert hat, wonach bei Beendigung der Mitgliedschaft die Fotos im Forum verbleiben. Angenommen der User hat die Forumsregeln ungelesen akzeptiert, da Forumsregeln wie auch AGB seines Wissens keine Klauseln enthalten dürfen, die unüblich bzw. rechtswidrig oder sittenwidrig sind und Fußangeln enthalten (… oder so ähnlich). Darf der Forenbetreiber aufgrund der Gegebenheiten die Fotos behalten oder muss er sie löschen? Gruß Lutz02 |
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| AW: Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall Hm, die überlesenen Forenregeln könnten einem Nutzungsvertrag gleich stehen. Wenn man da nun "unterschreibt", dass man dem Betreiber des Forums ausdrücklich ein unbefristetes Nutzungsrecht für die Fotos einräumt, ist das erst mal so. Die Forenregeln/AGB wären damit nicht rechtswidrig. Üblich sind solche Klauseln z.B. bei Bildwettbewerben diverser Art. Sittenwidrigkeit erkenne ich hier nicht. Die Fußangel könnten darin bestehen, dass dem Urheber hier aufgrund von veränderter Interessenlage Schaden entsteht oder entstehen könnte bei Verbleib der Bilder. Dewegen kann er die Löschung verlangen eventuell. Beeinträchtigte Interessen können immer ein Ansatzpunkt sein. Liegen diese nicht vor, sehe ich auch keinen Grund für die Löschung der Fotos. OT: Ich lese AGB auch nur überflugweise. Nehme ungern mir unbekannte Anbieter. Geänderte AGB lesen...man sollte es. Aber wer macht das schon?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall Zitat:
Zitat:
So prüfen wäre, ob die AGB wirksam sind oder eine Seite unangemessen benachteiligen (könnte gut sein), ob sie "überraschend" sind (ich finde ja, es steht unübersehbar drin, und wenn jemand AGB ungelesen akzeptiert, sollte er hinterher nicht jammern), ob "Wegfall der Geschäftsgrundlage" infrage kommt usw. usf. Dazu gibt es m.W. keine höherinstanzliche Rechtsprechung, aber die Juristen, mit denen ich darüber in den letzten Jahren gesprochen habe, gehen eher in die Richtung, daß der User einen Anspruch hat, die Fotos zu löschen bzw. löschen zu lassen. Wenn der Foren-Betreiber da nicht mitspielt, wird nur der Gang zu einem Anwalt helfen.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall Hallo, ich danke euch für eure freundlichen Antworten. Herzliche Grüße Lutz02 |
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| AW: Streit um Fotos – kein ganz gewöhnlicher Fall Nur um mal über den Marktführer Facebook zu informieren: http://www.ploync.de/internet/335-fa...nd-videos.html |
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