Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige gegen immerwiederanmeldung etc? innerhalb des Forums Internetrecht
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| Strafanzeige gegen immerwiederanmeldung etc? ich beschäftige mich viel mit Internetrecht, deshalb habe ich folgende Fragen. Ist es erlaubt, gegen Leute Strafanzeige zu erstatten, die sich immer und immer wieder anmelden? Das wäre ja nicht das hauptsächliche Problem. A ist immer wieder gesperrt worden, da A sexistische, obszöne, rassistische, moderatorenbeleidigende bzw userbeleidigende Texte etc verfasst hat. Zudem gibt A sich in anderen Foren als User aus dem Forum von B aus oder zB als B selbst. A schreibt dort ebenfalls belästigende Texte aber mit zB Bs oder anderen Namen. Da B auch in einigen großen Foren unterwegs ist (auch als Mod/Admin) ist das nicht sehr angenehm für B. Daher dachten die Moderatoren des Forums von B, dass sie etwas gegen A unternehmen könnten. In diesem Fall Strafanzeige erstatten, da alles andere nichts hilft. A scheint nämlich mehrere PCs zu haben, da IP sperren auch nichts genützt hat. Hat das Sinn? Kann das Forum von B etwas dagegen tun? forlorn soul
__________________ Me...it`s not more than a forlorn soul at a lonely, dark place... Geändert von forlorn soul (10.12.2006 um 21:20 Uhr). |
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| AW: Strafanzeige gegen immerwiederanmeldung etc? Anzeigen kann man immer.... A macht sich dann nicht wegen des dauerhaften wiederanmeldens strafbar sondern wegen seiner Äußerung die den TB der Beleidigung, Verleumdung usw. erfüllen. Hierzu sollten Screenshots und IP festgehalten werden und bei genügend Matieral sollte man A anzeigen und über einen RA Akteneinsicht nehmen. Dadurch findet man die Adresse von A heraus und kann A kostenpflichtig abmahnen. |
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| AW: Strafanzeige gegen immerwiederanmeldung etc? Zunächst einmal solltest Du Deinen Post gemäß den Forenregeln umformulieren. Dann bin ich sicher, es wird Antworten regnen
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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