Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Storno-Gebühr bei Anmeldung über's Internet

Dies ist eine Diskussion zu Storno-Gebühr bei Anmeldung über's Internet innerhalb des Forums Internetrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2007, 21:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xy-unglöst hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Storno-Gebühr bei Anmeldung über's Internet

Hallo zusammen,

Person X meldet sich via Internet bei einem Fortbildungsseminar (in den Niederlanden, bei einem niederländischen Unternehmen) an. Sie überweist sofort die Ausbildungsgebühr von 1600 Euro, da bei sofortiger Zahlung eine Ersparnis von 150 Euro winkt! (Einen Tag später würde das Seminar 1850 Euro kosten).
Es wird eine Bestätigungs-mail gesendet, jedoch keine Unterschrift geleistet.
3 Wochen später meldet sich Person X wieder ab.
Der Beginn der Fortbildung liegt zu diesem Zeitpunkt noch 3 Monate entfernt.
Sie bekommt wiederum eine Bestätigung, dass die Stornierung eingangen ist, allerdings eine Stornogebühr von 100 Euro fällig wird.
Diese Stornogebühr wird auch auf der Internet-Seite unter " Voorwaarden opleidingen" (sinngemäß übersetzt: Einschreibe-Regeln) aufgeführt.
(Hat Person X allerdings nicht gelesen.)

Und hier die Frage:
Ist diese Storno-Gebühr rechtmäßig???
Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass ja keine Unterschrift o.ä. geleistet wurde?

Viele Grüße,
xy-ungelöst
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Markenprodukte über's Internet: Lieferstopp des Herstellers zulässig Nachrichten: Internet & IT 27.11.2009 11:23
Storno 100%bei Buchung? Kaufrecht / Leasingrecht 24.11.2009 13:24
Storno einer Internetreisebuchung Internetrecht 12.12.2007 20:55
Preiserhöhung lt. Flugbestätigung, Storno ? Reiserecht 08.06.2007 10:34
GEZ-Gebühr für das Internet und die Gesetzeslage Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.12.2005 17:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Internetrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN