Dies ist eine Diskussion zu Storno-Gebühr bei Anmeldung über's Internet innerhalb des Forums Internetrecht
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| Storno-Gebühr bei Anmeldung über's Internet Person X meldet sich via Internet bei einem Fortbildungsseminar (in den Niederlanden, bei einem niederländischen Unternehmen) an. Sie überweist sofort die Ausbildungsgebühr von 1600 Euro, da bei sofortiger Zahlung eine Ersparnis von 150 Euro winkt! (Einen Tag später würde das Seminar 1850 Euro kosten). Es wird eine Bestätigungs-mail gesendet, jedoch keine Unterschrift geleistet. 3 Wochen später meldet sich Person X wieder ab. Der Beginn der Fortbildung liegt zu diesem Zeitpunkt noch 3 Monate entfernt. Sie bekommt wiederum eine Bestätigung, dass die Stornierung eingangen ist, allerdings eine Stornogebühr von 100 Euro fällig wird. Diese Stornogebühr wird auch auf der Internet-Seite unter " Voorwaarden opleidingen" (sinngemäß übersetzt: Einschreibe-Regeln) aufgeführt. (Hat Person X allerdings nicht gelesen.) Und hier die Frage: Ist diese Storno-Gebühr rechtmäßig??? Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass ja keine Unterschrift o.ä. geleistet wurde? Viele Grüße, xy-ungelöst |
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