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Sperrung berechtigt?

Dies ist eine Diskussion zu Sperrung berechtigt? innerhalb des Forums Internetrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 15:41
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Sperrung berechtigt?

Hallo.

Person A = Affiliate Firma
Person B = Opfer

Person B ist bei einer Affiliate Firma angemeldet.
Er besitzt eine Facebook seite, wo er nebenbei etwas dazu verdienen möchte mit Paid per Lead (Geld pro Anmeldung)
Person B benutzt Browsergame Werbung um damit geld zu verdienen.
Facebook ist bei einigen dieser Browsergames verboten.
Person B gründet eine Homepage und setzt die Banner für die Browsergames dort rein
Person B macht Werbung für diese Seite und leute melden sich dort an.
In der Firma wird als referrer die Homepage angezeigt, und nicht Facebook.

Person A, die Firma findet heraus was Person B treibt.
Person A speert Person mit folgenden Grund:
Verstoss gegen Betreiberbedingung
pp14953 Runes of Magic -
Keine Bewerbung über SMA (Social Media) wie z.B.
Facebook/StudiVZ/Twitter.


Person B denkt, er hätte nicht falsches getan.
Kann Person B vor gericht gehen?
Es geht um höhere Summen.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 23:05
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AW: Sperrung berechtigt?

Also ist nicht ganz meine Sparte, aber ich denke JA, Kann "B".
Er kann auf die Auszahlung Klagen. Firma "A" kann diese nicht verweigern, da die erforderliche Leistung (Also ANMELDUNG) ordnungsgemäß erbracht wurde. "A" muss dagegen beweisen das die Anmeldungen über So-Me generiert wurden. Hier ist aber nachweislich die HP des "B" als Kundenwerbung anzusehen.
Sollte "B" jedoch auf einer So-Me werbung für die HP gemacht haben um Personen zur Anmeldung zu verlinken, dann ist es eine unerlaubte Handlung im Sinne der vertraglichen Vereinbarung.
Dennoch ist "A" nachweispflichtig über die Aktivitäten der Anmaldungen.

Fazit : Sollten sich die Anmeldungen als einmalige User nachweisen lassen, die auf Grund einer So-Me Werbung auf die HP gelangt sind, so liegt hier ein Vertragsbruch vor und "A" muss nicht zahlen.
Facebook z.B. speichert alle Daten die Der "B" jemals in seinem Account oder unter seinem Namen eingegeben hat. Auch gelöschte Daten werden Archiviert. Diese stehen auch nach der Bestätigung "Ja, absolut Löschen" noch im Archiv bei Facebook.
Daher kann "a" mit Unterstützung des Gerichts einen vollständigen Bericht des "B" einsehen und gnade Gott wenn da was von Werbung steht.... das wird teuer.

Ich hoffe ein wenig die Sache beleuchtet zu haben. Wie gesagt nicht mein Fachgebiet.
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