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Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

Dies ist eine Diskussion zu Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen? innerhalb des Forums Internetrecht

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Alt 10.07.2011, 01:42
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Question Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

Ich weiß noch nicht, ob ich hier richtig poste, wenn nicht; tut mir leid und bitte verschieben, war mir jetzt nicht sicher

Hallo Zusammen

Mal angenommen ein sehr junger Mann ist in einer Ausbildung und bezieht nur AlgII, vielleicht auch Bafög. Der junge Mann lebte ein paar Jahre mit einer jungen Frau zusammen. In der Zeit schafften sie sich mehrere Tiere an. Nach der Trennung lief für den jungen Mann vieles schief. Er nahm die Tiere aber mit. Sie helfen ihm, nehmen wir mal an

Nun ist es so das das größte Tier, sagen wir mal ein Kater schwer erkrankte. Das Tier ist schon alt aber noch fit. Dennoch muss das Tier versorgt werden durch Ärzte und Tablettenversorgung. Der Junge Mann hängt an dem Tier und will es natürlich versorgen. Doch sein "Einkommen" reicht bei weitem nicht. Der fiktive junge Mann ist total verzweifelt. Er würde im Falle einer verschlimmerung keine Kosten tragen können.

Nehmen wir mal an, der junge Mann fragt Freunde, Familie, Arbeitskollegen nach Spenden. Darf der junge Mann das? Natürlich nicht in einer Sammelbox, sondern in Gesprächen. Der junge Mann ist, sag ich mal, ein Pc Freak und dachte sich, ein Blogg könnte helfen. Darf er das? Darf er spenden zu diesem guten Zweck sammeln? Was muss beachtet werden? Der Junge macht könnte evtl. 400Euro für 3,4 Monate zur Versorgung der Tiere brauchen. Wäre es legal um Spenden zu bitten? Oder spricht man dabei von Schenkungen? Vielleicht hat der Junge Mann sich auch schon an mögliche Ämter gewandt und um Hilfe zu bitten. Doch das ist gescheitert.
Was kann der junge Mann in so einem Fall machen, ohne verklagt zu werden? Der junge Mann ist Arm genug.

Viele Grüße
Schokolina
Würde mich über Antworten freuen.
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Alt 10.07.2011, 03:34
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

Der junge Mann könnte in das Sammlungsgesetz seines Bundeslandes schauen, falls es dort ein solches Gesetzt gibt. Hier ein Beispiel für Rheinland-Pfalz: Hier klicken

In Niedersachsen gibt es kein Sammlungsgesetz. 'Bis Ende 2006 galt in Niedersachsen ein Sammlungsgesetz. Danach mussten Sammlungen vorab durch die Ordnungsbehörde genehmigt werden. Die Abrechnungen waren nach Durchführung der Sammlung zur Prüfung vorzulegen. Seit dem 1. Januar 2007 ist das Niedersächsische Sammlungsgesetz aufgehoben. Seither können Sammlungen ohne Genehmigung und ohne spätere Nachprüfung durchgeführt werden. Es besteht deshalb auch keine Möglichkeit zu prüfen, ob die erbetenen Spenden tatsächlich dem Zweck zufließen, den die Sammler bei der Ansprache des Publikums vorgeben.' Quelle: Stadt Oldenburg
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Alt 10.07.2011, 04:54
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

vielen Dank für die Antwort

Sagen wir mal so, der fiktive junge Mann wohnt in NRW, dort wurde das Gesetz 1998 aufgehoben (möglicherweise ist die Info auch falsch, falls er nur google gefragt hat), müsste der junge Mann sich dennoch eine Sammelgenehmigung holen? Vielleicht würde er es nur übers Internet und Freundeskreis laufen lassen und das höchstens für 1,2 Monate. Wäre es klug für den Mann, wenn er sein Sparbuch offen legen würde als kleine Sicherheit, was er -nehmen wir mal an- extra dafür angelegt hat. Er wäre evtl. Privatperson und stellt daher ja keine Quittungen aus.

Und was ist, wenn der junge Mann einfach auch den Menschen eine Sicherheit geben möchte das, dass gesamelte nur in die Katze investiert wird. Könnt ja sein, dass er das möchte
Geh ich mal davon aus, das der fiktive Herr nichts böses im Schilde führt, weil er ehrlich ist. Dann würde er ja nicht -> wollen Der junge Mann könnte zufällig sonst selbst sozial engagiert sein
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Alt 10.07.2011, 05:20
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

Zitat:
Zitat von Schokolina Beitrag anzeigen
Sagen wir mal so, der fiktive junge Mann wohnt in NRW, dort wurde das Gesetz 1998 aufgehoben (möglicherweise ist die Info auch falsch, falls er nur google gefragt hat), müsste der junge Mann sich dennoch eine Sammelgenehmigung holen? Vielleicht würde er es nur übers Internet und Freundeskreis laufen lassen und das höchstens für 1,2 Monate.
Dann braucht er keine Sammelgenehmigung.

Zitat:
Zitat von Schokolina Beitrag anzeigen
Wäre es klug für den Mann, wenn er sein Sparbuch offen legen würde als kleine Sicherheit, was er -nehmen wir mal an- extra dafür angelegt hat. Er wäre evtl. Privatperson und stellt daher ja keine Quittungen aus.
Warum sollte hier eine Sicherheit gegeben werden müssen? Spenden definieren sich wie folgt: 'Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld- oder Sachmitteln (z. B. Schuhe, Altkleider). Freiwillig bedeutet ohne eine rechtliche oder sonstige Verpflichtung. Allerdings kann die Spende auf einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung beruhen (z. B. Fördermitgliedschaft). Unentgeltlich ist die Spende, wenn sie nur des gutes Zweckes wegen und nicht mit der Erwartung einer Gegenleistung oder eines besonderen Vorteils geleistet wird.' - Eine Sicherheit ist also nicht erforderlich.

Zitat:
Zitat von Schokolina Beitrag anzeigen
Und was ist, wenn der junge Mann einfach auch den Menschen eine Sicherheit geben möchte das, dass gesamelte nur in die Katze investiert wird. Könnt ja sein, dass er das möchte
Geh ich mal davon aus, das der fiktive Herr nichts böses im Schilde führt, weil er ehrlich ist. Dann würde er ja nicht -> wollen Der junge Mann könnte zufällig sonst selbst sozial engagiert sein
Dann kann er das gerne machen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es nicht.
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Alt 10.07.2011, 15:22
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

vielen lieben Dank!

den fiktive junge Mann wird das bestimmt dann helfen
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Alt 11.07.2011, 05:45
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

Bezieht der Katzennarr ALG II, darf er nicht zuviel zweckbestimmte Spenden bekommen, sonst sinkt sein ALG II entsprechend:

"§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.
ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.
sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären."

Das sagen die Hinweise der Agentur für Arbeit dazu.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 11.07.2011, 11:40
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AW: Spenden oder Schenkungen via Netz annehmen?

wie sähe der Fall aus, wenn der Katzennarr Bafög und eine Aufstockung nach SGB II erhalten würde? Der junge Mann könnte nach Trennung der Partnerin z.B. noch 800 Euro damals auf seinem Konto gehabt haben (er musste ausziehen und hatte daher bisschen sparen können), was bei Offenlegung der Kontoauszüge beim Amt keinerlei Problem dar stellte. Und ich gehe mal vom fiktiven Fall aus, dass er so viel Euro überhaupt nicht braucht für sein Vorhaben und genau bei der gebrauchten Summe für die Katze direkt stoppt.
Hinzu könnte kommen, dass die Tiertafel in seinem zuständigen Kreis Hilfe abgelehnt hat
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